Änderungen im November 2024: Selbstbestimmungsgesetz tritt in Kraft, Ausweise kommen in Bälde per Post
Im November tritt in Deutschland das Gesetz zur Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags in Kraft. Zudem wird im neuen Monat jedem Unternehmen eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt. Wer künftig ein Ausweisdokument beantragt, kann sich das bald gegen eine Gebühr bequem per Post nach Hause
schicken lassen. Alle Änderungen in der Übersicht.
Gesetz zur Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags tritt in Kraft
Im April hat der Bundestag das umstrittene Transsexuellengesetz durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz abgelöst, welches nun am 1. November in Kraft tritt. Das neue Gesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen im Personenstandsregister ändern zu lassen.
Dabei soll in Zukunft eine einfache Erklärung beim Standesamt ausreichen, um diese Änderung vorzunehmen. Dazu muss versichert werden, dass der gewählte Geschlechtseintrag der Geschlechtsidentität am besten entspricht. Bisher mussten Betroffene dafür ein langwieriges und kostspieliges Verfahren mit Sachverständigengutachten durchlaufen.
Für Minderjährige bis 14 Jahre müssen die Sorgeberechtigten eine Änderungserklärung abgeben. Ab 14 Jahren können Minderjährige die Änderung selbst beantragen, brauchen aber die Zustimmung der Sorgeberechtigten. Wenn diese dagegen sind, soll künftig ein Familiengericht entscheiden.
Unternehmen bekommen Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt
Unternehmen, die noch über keine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) verfügen, bekommen diese ab dem 1. November vom Bundeszentralamt stufenweise zugeteilt. Die Nummer beginnt mit den Buchstaben DE und umfasst danach neun Ziffern. Zusätzlich gibt es dazu fünf Ziffern, die als Unterscheidungsmerkmal dienen und mit der Steuernummer verknüpft sind.
Mit der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer will das
Bundeszentralamt für Steuern ein einheitliches Register für alle
Wirtschaftsunternehmen schaffen. Damit sollen Unternehmen neben der
Steuernummer und der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer künftig besser
voneinander unterschieden und identifiziert werden. Die neue Nummer bleibt so lange bestehen, wie das Unternehmen existiert, und ändert sich auch bei Adress- oder Namensänderungen nicht.
Ausweis kann bald per Post zugeschickt werden
Bürgerinnen und Bürger, die ein neues Ausweisdokument beantragen, können sich bald diese sogenannten hoheitlichen Dokumente gegen eine Gebühr per Post nach Hause schicken lassen. Ab dem 1. November gelten zumindest die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Die technische und organisatorische Umstellung wird laut Bundesinnenministerium aber noch bis zum Frühjahr 2025 dauern.
Ab November kann theoretisch auch der PIN-Brief bei der Beantragung des Personalausweises direkt persönlich übergeben werden. Die Umsetzung dürfte hier aber ebenfalls noch bis ins Frühjahr dauern. Der PIN-Brief ist zur Freischaltung der Onlinefunktion des Personalausweises notwendig und enthält neben der PIN auch eine PUK.
Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa und AFP
Im November tritt in Deutschland das Gesetz zur Selbstbestimmung des Geschlechtseintrags in Kraft. Zudem wird im neuen Monat jedem Unternehmen eine sogenannte Wirtschafts-Identifikationsnummer zugeteilt. Wer künftig ein Ausweisdokument beantragt, kann sich das bald gegen eine Gebühr bequem per Post nach Hause
schicken lassen. Alle Änderungen in der Übersicht.