Urteil des Bundesgerichtshof: Helmut Kohls Witwe wird nicht an Buch-Gewinnen beteiligt
Seit Jahren kämpft Helmut Kohls Witwe gegen Heribert Schwans Buch über den Altkanzler. Nun steht fest: Am Gewinn wird Maike Kohl-Richter nicht beteiligt, aber weitere Passagen des Buches müssen gestrichen werden.
Mehr als 600 Stunden auf circa 200 Tonbändern – das ist das Ergebnis der Gespräche zwischen dem früheren Bundeskanzler Helmut Kohl und dem Autor Heribert Schwan. Der schrieb auf dieser Grundlage – und ohne Kohls Einverständnis – das Buch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ mit vielen wörtlichen Zitaten aus den Gesprächen.
Kohl – und nach dessen Tod seine Witwe Maike Kohl-Richter – sagen, dass Schwan die Gespräche dafür gar nicht hätte benutzen dürfen. Die seien für Kohls eigenes Buch geführt worden und unterlägen der Geheimhaltung.
Rainer Dresen, Justiziar beim Verlag des Buches, sagt, es sei nie zu einer ausdrücklichen Verschwiegenheitserklärung gekommen, diese Frage habe man offengelassen – obwohl Kohl viele Gelegenheiten gehabt hätte, die Frage der Geheimhaltung zu regeln. Vor Gericht sei das auch von Kohls Söhnen so bestätigt worden.
Kohl-Richter hatte bereits Erfolg
Seit vielen Jahren kämpfte erst Kohl selbst und dann seine Witwe gegen das Buch. Schon 2021 hatte Kohl-Richter damit beim Bundesgerichtshof Erfolg. Der entschied damals, dass Passagen gestrichen werden müssen. Daraufhin wollte sie weitere Teile aus dem Buch verbieten lassen. Außerdem wollte Kohl-Richter von Schwan wissen, wie viel Geld mit dem Buch verdient wurde – und an den Gewinnen beteiligt werden. Deshalb klagte sie gegen den Autor.
Das Oberlandesgericht Köln entschied 2024, dass weitere Passagen des Buches geschwärzt werden müssen. Zudem gab das Gericht Kohl-Richters Anspruch auf Auskunft zum Gewinn statt. Eine Verschwiegenheit sei zwar nicht ausdrücklich vereinbart worden, gehöre aber auch ohne ausdrückliche Abrede zum Vertrag zwischen Autor und Ex-Kanzler dazu.
Für Justiziar Dresen ist das unverständlich. Es gebe keine Verschwiegenheitsvereinbarung und keinen Anlass, Kohl so zu schützen, als sei er nicht wirklich geschäftsfähig. „Helmut Kohl hat die Wiedervereinigung verhandelt gegen den Widerstand zahlreicher Nationen. Der Mann braucht keine nachträgliche Betreuung durch die Zivilgerichte.“
Weitere Streichungen, aber kein Geld
Da Witwe und Autor Revision einlegten, ging der Fall bis zum Bundesgerichtshof. Der hat heute entschieden: Die Gespräche unterlagen der Geheimhaltung und hätten nicht für Schwans Buch verwendet werden dürfen. Einige Passagen müssen deshalb aus dem Buch gestrichen werden, über andere muss das Oberlandesgericht Köln neu entscheiden.
Der Grund: Auch das, was im Verlauf des Gerichtsverfahrens öffentlich wurde, fällt unter die Verschwiegenheitsvereinbarung. Das hatten die Kölner Richter noch anders bewertet und müssen nun erneut prüfen.
Was die Auskunft über den Gewinn angeht, erteilte der BGH der Kohl-Witwe eine Absage. Darüber müsse Schwan ihr keine Auskunft erteilen, sagt Thomas Koch, Vorsitzender des Ersten Zivilsenats. Denn der Auskunftsanspruch diene dazu, in einem zweiten Schritt am Gewinn des Buches beteiligt zu werden.
Gewinnbeteiligung bei Verwendung von Kohls Stimme
Einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung habe Kohl-Richter aber nicht. Das käme nur in Betracht, wenn zum Beispiel das Bildnis oder die Stimme von Kohl benutzt worden wären. „Durch die Veröffentlichung des Buches ist aber – anders als wenn die Tonbandaufnahmen selbst veröffentlicht worden wären – die charakteristische Stimme von Helmut Kohl nicht hörbar gemacht worden“, so Koch.
Weil sich das Oberlandesgericht Köln erneut mit einigen Passagen befassen muss, über die der BGH noch nicht endgültig entschieden hat, ist der Rechtsstreit trotzdem noch nicht ganz vorbei.
Source: tagesschau.de
