„Correctiv“ legt Berufung im Streit um „Potsdamer Treffen“ ein

Das Portal „Correctiv“ wehrt sich dagegen, zwei Aussagen aus der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ nicht mehr veröffentlichen zu dürfen. Die Urteilsbegründung des Landgerichts Berlin enthalte eine „verharmlosende und somit problematische Einordnung“.

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Der Streit über die Berichterstattung des Portals „Correctiv“ zum sogenannten Potsdamer Treffen geht weiter. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines Urteils des Landgerichts Berlin, vor dem die AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy erfolgreich gegen Äußerungen geklagt hatte.

„Correctiv“ hat dagegen wie angekündigt Berufung eingelegt. „Die Bewertung der Pressekammer verharmlost den rechtsextremen Gehalt des in Potsdam vorgestellten Konzeptes von Martin Sellner“, sagte Chefredakteur Justus von Daniels der Deutschen Presse-Agentur.

Das Portal wehrt sich mit der Berufung dagegen, zwei Aussagen aus der Recherche „Geheimplan gegen Deutschland“ nicht mehr veröffentlichen zu dürfen. Darin hatte „Correctiv“ im Januar 2024 über ein Treffen von Rechten und Rechtsextremen in einem Hotel bei Potsdam im November 2023 berichtet. Nach dem Bericht hatten Hunderttausende Menschen in ganz Deutschland gegen Rassismus und Ausgrenzung demonstriert.

AfD-Politiker Huy bei Treffen dabei

In dem Text ging es unter anderem um die Einordnung, dass es bei dem in Potsdam vorgestellten Konzept der „Remigration“ um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen sei. Das Konzept war vom früheren Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, vorgestellt worden. An dem Treffen hatten auch Politiker von AfD und CDU teilgenommen, darunter Huy.

Nach dem Berliner Urteil ist eine Aussage von „Correctiv“, es sei auf dem Potsdamer Treffen um einen „Masterplan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger“ gegangen, rechtswidrig. Die Berliner Richter bezeichnen dies als „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern gleichzeitig als unklar, ungenau und unvollständig“.

Hamburger Gericht entscheidet ganz anders

Das Landgericht Berlin hatte bereits Mitte März über den Fall entschieden, allerdings lagen die konkreten Gründe zunächst nicht vor. Die wurden in der vergangene Woche veröffentlicht. Seitdem gibt es einen Streit um die Deutungshoheit.

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Das Landgericht Hamburg hatte Ende 2025 die Klagen anderer Teilnehmer abgewiesen. Damals hatten der Initiator des Treffens in Potsdam, Gernot Mörig, und der Jurist Ulrich Vosgerau geklagt. Die Hamburger Richter kamen zu dem Schluss, dass es sich bei der Formulierung nicht um eine Tatsachenbehauptung handele, sondern um eine einordnende Meinungsäußerung. Auch diese Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

AfD-Anwalt: „Täuschung der Leser“

Vosgeraus Anwalt Carsten Brennecke zog nach dem Hamburger Urteil mit der Klage von Huy vor das Berliner Gericht, was rechtlich möglich ist. Er fühlt sich nun bestätigt und wirft der Rechercheplattform „eine Täuschung der Leser“ vor. „Das Landgericht Berlin hat die Potsdam-Legende Correctivs in allen Kernaussagen widerlegt und verboten. Am Ende bleibt vom Correctiv-Märchen ein Scherbenhaufen zurück. Correctiv hat gelogen und überzogen, das ist gerichtlich bestätigt“, so Brennecke.

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„Correctiv“ zeigte sich über einige Formulierungen in der Urteilsbegründung der Berliner Pressekammer irritiert. Sie zeigten eine „verharmlosende und somit problematische Einordnung“ von Sellners Konzept. Chefredakteur von Daniels sagte: „Die Urteilsbegründung des Berliner Landgerichts widerspricht gleich mehreren gerichtlichen Entscheidungen, die unsere Berichterstattung für zulässig erklärt haben. Und es widerspricht Gerichten, die das Konzept der ‚Remigration‘ auch für Staatsbürger als verfassungsfeindlich einordnen.“

dpa/krott

Source: welt.de