Lachgas: Ärztekammer fordert zu Lachgasverbot verstärkte Kontrollen
Zum Beginn des Lachgasverbots in Deutschland hat die Bundesärztekammer verstärkte Kontrollen gefordert. Seit Mitternacht ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige bundesweit verboten.
Die staatlichen
Aufsichtsbehörden seien jetzt gefordert und müssten „ausreichende
Kontrollen
durchführen und Verstöße entsprechend ahnden“, sagte Christine Neumann-Grutzeck, Vorstandsmitglied der Ärztevertreter, der Nachrichtenagentur dpa. „Der Erfolg von Maßnahmen zum Jugend- und
Gesundheitsschutz hängt maßgeblich von der Umsetzung ab“, sagte sie weiter.
Das Gesetz untersagt es Minderjährigen, Lachgas zu kaufen und zu besitzen. Der Onlinehandel mit Lachgas und der Kauf an Automaten sind nun generell verboten. Lachgaskartuschen mit bis zu 8,4 Gramm Füllmenge sollen auf dem Markt bleiben; sie dienen etwa zum Aufschäumen von Schlagsahne. Volljährige dürfen pro Einkauf maximal zehn solcher Kartuschen erwerben.
Laut
Bundesgesundheitsministerium sind Polizei und Staatsanwaltschaften der
Länder für den Vollzug des Verbots zuständig. Einige Städte hatten den Verkauf an Jugendliche schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes verboten. In Hamburg etwa darf seit Neujahr 2025 kein Lachgas mehr an Minderjährige verkauft werden.
Hohe Gesundheitsrisiken
Jugendliche nutzen Lachgas (Distickstoffmonoxid) häufig als Partydroge. Der Konsum von Lachgas ist aber gerade für Minderjährige mit hohen Gesundheitsrisiken
verbunden. Es ist ein süßliches, farbloses Gas,
das weder explosiv noch brennbar ist. Es wird in der Industrie
beispielsweise als Reifemittel für Obst oder zum Aufschäumen von Sahne
verwendet. In der Medizin kommt es zur Behandlung von leichten Schmerzen
zum Einsatz.
Das Gas war in Deutschland bisher legal erhältlich. Die Risiken wurden dabei laut Expertinnen und Experten oft unterschätzt. Die Folgen sind Schwindelanfälle, Übelkeit und Lähmungserscheinungen.
Gesundheitsministerin Nina
Warken (CDU) hatte Vorbereitungen für ein Lachgasverbot im Juli auf den Weg gebracht, im November verabschiedete der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, das jetzt in Kraft trat.
Das neue Gesetz beschränkt zusätzlich die Verfügbarkeit sogenannter K.o.-Tropfen, die als
„Vergewaltigungsdroge“ eingesetzt werden können. Die in den Tropfen enthaltenen Stoffe Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) sind psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln. Sie werden unter anderem für Sexualdelikte und Raubstraftaten missbraucht.