F.A.Sulfur. exklusiv: Regierungsberater kritisiert Organgesetz

Eine Niere im Tausch für eine andere – die sogenannte Überkreuzspende wird in Deutschland künftig möglich sein. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag (26.03.). Bislang waren Lebendspenden nur zwischen Menschen mit engen Beziehungen erlaubt. Doch nicht alle Nieren passen aufgrund verschiedener Blutgruppen oder Gewebemerkmale zueinander. In Zukunft dürfen nun auch inkompatible Paare miteinander tauschen: Der Spender des einen Paares gibt sein Organ dem Empfänger des anderen – und umgekehrt. In vielen Ländern wie Spanien oder Großbritannien ist das längst erlaubt.

Nur kompatible Paare

Der Kölner Ökonom Axel Ockenfels, der am Gesetzentwurf mitgewirkt hat, begrüßt die Reform, übt aber auch Kritik: Denn kompatible Paare werden vom Tausch ausgeschlossen. Dies mag zunächst Sinn ergeben, doch kompatibel heißt nicht passgenau. Je besser Spender und Empfänger biologisch zueinanderpassen, desto geringer ist unter anderem das Risiko einer Abstoßung. Durch einen Tausch könnten kompatible Paare eine noch besser passende Niere finden – und zugleich ein weiteres Paar versorgen. Das würde die Warteliste verkürzen und alle besserstellen, heißt es von Ockenfels. Länder wie Spanien oder Großbritannien lassen kompatible Paare zum Tausch zu.

Zudem kritisiert er den späten Start der Überkreuzspende: Das System soll erst drei Jahre nach Inkrafttreten losgehen, weil erst noch Strukturen aufgebaut werden müssten. „Das ist aber angesichts verzweifelter Patienten schwer nachvollziehbar, denn zahlreiche europäische Länder haben bestens funktionierende Systeme und langjährige Erfahrung, zuverlässige und erprobte Software steht zur Verfügung“, sagt der Ökonom.