Urteil gegen Meta und YouTube: Das Urteil, dasjenige Social Media zum Besten von immer verändern könnte

Zum ersten Mal hat ein Gericht in den USA die Techkonzerne Meta und YouTube mitverantwortlich für psychische Schäden bei Jugendlichen gemacht. Eine 20-jährige Klägerin konnte die Jury davon überzeugen, dass ihre Depressionen, Angststörungen und Selbstverletzungen mit ihrer intensiven Social-Media-Nutzung zusammenhängen. Das Gericht in Los Angeles sprach ihr daraufhin sechs Millionen Dollar Schadensersatz zu. Das Urteil gilt als möglicher Präzedenzfall für Tausende ähnliche Klagen in den USA und wird bereits als potenzieller Wendepunkt im Umgang mit großen Techkonzernen gewertet. Die Unternehmen selbst weisen den Vorwurf zurück und betonen, problematische Nutzung sei individuell und nicht eindeutig als Sucht definierbar. Was sich durch das Urteil künftig ändern könnte, analysiert Lisa Hegemann, Leiterin des Digitalressorts der ZEIT.

Das EU-Parlament hat für ein Verbot von KI-Systemen gestimmt, die täuschend echte Porno-Deepfakes ohne Einwilligung der Betroffenen erstellen. Ziel ist es, vor allem Frauen und Kinder besser vor sexualisierter Gewalt im Netz zu schützen. Konkret sollen Anwendungen verboten werden, die intime Darstellungen realer Personen künstlich erzeugen oder verändern. KI-Systeme, die Material über Kindesmissbrauch generieren, sollen vollständig verboten werden. Auslöser für das Vorgehen waren unter anderem Fälle, in denen massenhaft KI-generierte sexualisierte Bilder verbreitet wurden. Das Gesetz ist Teil einer Reform des KI-Regelwerks der Europäischen Union und muss mit den Mitgliedsstaaten noch endgültig abgestimmt werden. Parallel geht die EU-Kommission auch gegen große Porno-Plattformen vor, denen mangelhafter Jugendschutz vorgeworfen wird.

Außerdem im Update: Der Bundestag hat eine Spritpreisbremse beschlossen, um steigende Benzin- und Dieselpreise zu dämpfen. Tankstellen dürfen Preise künftig nur noch einmal täglich erhöhen, Senkungen bleiben jederzeit möglich. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro. Die Regelung ist befristet und soll nach einem Jahr überprüft werden.

Und sonst so? Wie ein Patient einen Terroranschlag verhinderte

Moderation und Produktion: Fabian Scheler

Redaktion: Moses Fendel

Mitarbeit: Celine Yasemin Rolle

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