Geleakter Elektroenzephalografie-Entwurf: Wirtschaftsministerin Reiche knipst die Sonne aus

Jetzt rollt sie, die Abwicklung der Energiewende! „Erst sorgen Spahn und Reiche mit dem Teuer-Heizen-Gesetz für eine Heizkostenexplosion bei den Menschen und jetzt bestrafen sie auch noch diejenigen mit Solaranlage auf dem Dach“, sagt Katharina Dröge, die bündnisgrüne Fraktionsvorsitzende im Bundestag.

Zuerst waren in dieser Woche die Eckpunkte beim Gebäudeenergiegesetz bekannt geworden, jetzt wurde der Gesetzentwurf zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz geleakt: Solaranlagen bis 25 Kilowatt Leistung sollen künftig keine Einspeisevergütung mehr bekommen. Zudem soll solchen Anlagen die Möglichkeit gestrichen werden, überhaupt noch Strom ins Netz einzuspeisen.

Es geht um die kleinen Dachanlagen, die üblicherweise von Privatpersonen aufs Eigenheim gebaut werden – und wesentlicher Treiber der technologischen Entwicklung waren. Im Gesetzentwurf heißt es, diese Anlagen „sind inzwischen aufgrund gesunkener Kosten oft bereits ohne zusätzliche Förderung wirtschaftlich, sofern sie hohe Eigenverbrauchsanteile realisieren können.“

Tatsächlich werden heute viele Dachanlagen mit einem Batteriespeicher versehen, weil der Strom aus der Steckdose teurer ist, als die Vergütung für eine Einspeisung ins Netz. PV-Anlagen ohne Eigennutzung erhielten zuletzt 12,47 Cent je Kilowattstunde.

Hinter dem Förderstopp steckt auch ein Richtungswechsel, den Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vollziehen möchte. Im Gesetzentwurf heißt es: „Um die Kosteneffizienz des Ausbaus der Solarenergie zu stärken, wird dabei zukünftig ein stärkerer Fokus auf kostengünstige Freiflächenanlagen gelegt.“ Freiflächenanlagen werden in der Regel von Investoren gebaut. Reiche will die Energiewende aus der Bürgerhand in eine konzerngesteuerte umwandeln.

Wenn die Tochter um das Erbe des Vaters kämpft

Das EEG war im Jahr 2000 von einer Parlamentariergruppe um den SPD-Visionär Hermann Scheer entworfen worden und hat den klimafreundlichen Stromtechnologien weltweit zum Durchbruch verholfen: Über eine Umlage wurden Wind-, Biomasse- und Sonnen-Kraftwerke refinanzierbar, weshalb die Nachfrage stieg und eine technologische Lernkurve auslöste: Photovoltaikanlagen sind heute nur noch zehn Prozent so teuer wie vor 25 Jahren. Diese Umlage wurde von den Gegnern der Energiewende immer als „Subvention“ verunglimpft.

Für große erneuerbare Kraftwerke – Wind- oder Solarparks – wurde mittlerweile ein „Ausschreibeverfahren“ eingeführt: Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen Plan, wie viel neue Leistung sie neu ans Netz nehmen will, Investoren können sich bewerben. Zuletzt gab es oft viel weniger Angebote, als zum Erreichen der Ausbauziele notwendig wäre. Weil die Ausschreibung konform zu EU-Recht geschehen muss, ist es notwendig, das EEG noch in diesem Jahr neu aufzulegen, die aktuelle EU-Beihilfegenehmigung läuft Ende 2026 aus.

Auch Altanlagen-Besitzer bittet der neue Gesetzentwurf zur Kasse: Diese sollen um einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) ergänzt werden, auch Anlagen unter 7 Kilowatt Leistung. Die Kosten müssen die Klein-Anlagenbetreiber komplett selbst tragen, obwohl der Netzanschluss Konzernsache ist und auch von diesen abgenommen werden muss. Trotz des Förderstopps hält der Gesetzentwurf am Ziel fest, bis 2030 den Grünstromanteil am Bruttostromverbrauch in Deutschland auf 80 Prozent zu steigern. Aktuell liegt er erst bei 58 Prozent.

Doch ob die Regelungen tatsächlich so kommen, liegt an der SPD – und dort maßgeblich an Nina Scheer, energiepolitische Sprecherin ihrer Fraktion und Tochter von EEG-Gründer Hermann Scheer. „Das Ziel von mindestens 80 Prozent Erneuerbare bis 2030 darf nicht gefährdet werden, sondern bedarf stabiler wie investitionssichernder Rahmenbedingungen“, erklärt sie.

Nach dem kürzlich geleakten Referentenentwurf zum Netzanschlusspaket sei dies ein weiterer Entwurf, der den Aussagen des Koalitionsvertrages zur Energiewende widerspreche. Scheer: „Die geplante Streichung der Förderung für kleine Solaranlagen mit bis zu 25 Kilowatt Einspeiseleistung riskiert, dass das Segment der Dach-Photovoltaik insbesondere auf Eigenheimen in den meisten Fällen unwirtschaftlich wird. Zur Erreichung der Ausbauziele kann und darf aber auf kein Ausbausegment verzichtet werden.“

Der Bundesverband Solarwirtschaft BSW verweist auf eine Umfrage des Marktforschungsunternehmens YouGov unter 1.048 Immobilienbesitzern: Nur noch 40 Prozent der Befragten würden sich demnach eine Dachanlage anschaffen, wenn die Förderung weitgehend oder ganz gestrichen würde. „Sollte der Gesetzesentwurf in der vorliegenden Fassung umgesetzt werden, wären zehntausende Arbeitsplätze in der Solarbranche und das Erreichen der Klimaziele gleichermaßen gefährdet“, so der BSW. Zuletzt arbeiteten gut 100.000 Menschen in Deutschland in der Solarindustrie, überwiegend als Installateur.

Fatale Entscheidung im Heizungskeller

Die Bundesrepublik hat sich mit dem Klimaschutzgesetz KSG verpflichtet, bis 2030 ihre Treibhausgas-Produktion um 65 Prozent unter das Niveau von 1990 zu senken. Grund dafür war ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes, das vor fünf Jahren geurteilt hatte, die Klimapolitik der schwarz-roten Regierung, das letzte Kabinett von Angela Merkel, verletze die Rechte künftiger Generationen. Geschafft sind allerdings erst 49 Prozent, unter Schwarz-Rot schwächelte der Klimaschutz zuletzt, die Emissionen gingen lediglich um 1,5 Prozent im Jahr zurück. Dabei sind 4 Prozent in den nächsten vier Jahren notwendig, um sich an das Gesetz zu halten.

Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien sind die Heizungskeller wichtig: 18 Prozent der bundesdeutschen Emissionen entstehen beim Heizen und Kühlen von Gebäuden inklusive Warmwasserbereitung. Die Gasheizung – noch schlechter: die Ölheizung – ist das, was der Verbrenner auf den Straßen ist: eine Technologie aus jener Zeit, als die Menschheit im fossilen Rausch lebte und glaubte, das sei folgenlos.

Längst gibt es klimafreundliche Alternativen, Solarthermie zum Beispiel, das Heizen mit Sonne oder Pelletheizungen, in denen nachwachsende Biomasse verbrannt wird. Am raffiniertesten und weit verbreitetsten ist sicherlich die Wärmepumpe: Sie nutzt eine Kilowattstunde Strom, um der Umgebung drei Kilowattstunden Energie zusätzlich zu entziehen und in Heizwärme umzuwandeln. Wenn dieser Strom durch Sonne oder Wind geliefert wird, läuft die Heizung klimaneutral.

Deshalb hatte das von Robert Habeck (Bündnisgrüne) geführte Bundeswirtschaftsministerium ein Gebäudeenergie-Gesetz GEG geschaffen, das Wärmepumpen großzügig fördert, sozial schwache Haushalte erhielten bis zu 70 Prozent der Kaufsumme. Außerdem wurde vorgeschrieben, bei neu errichteten Gebäuden 65 Prozent der Heizenergie fossilfrei einzusetzen. So sollte die Wärmewende angeschoben werden.

Das hat die Koalition diese Woche nun rückgängig gemacht: Ab 1. Juli soll der Einbau von ineffizienten Ölheizungen und die Gastechnologie aus dem letzten Jahrhundert in Neubauten wieder erlaubt werden, die Erneuerbaren-Quote von 65 Prozent wurde gestrichen.

Eine klassische Rolle rückwärts beim Klimaschutz.