Gebäudeenergiegesetz: Union und SPD einigen sich hinauf Reform von Heizungsgesetz
Die schwarz-rote Koalition hat bei den Beratungen über ein neues Heizungsgesetz eine Einigung erzielt. Das gaben die Fraktionen in einer Einladung zu einem gemeinsamen Auftritt der Fraktionsvorsitzenden hervor. Im Dezember hatte der Koalitionsausschuss angekündigt, dass das Gebäudeenergiegesetz technologieoffener, flexibler und einfacher werden soll. Auch solle es in Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt werden.
Als Heizungsgesetz wird die noch von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP beschlossene
Reform des Gebäudeenergiegesetzes bezeichnet. Sie trat Anfang 2024 in Kraft, Teile sind aber umstritten. Ziel des Gesetzes ist mehr Klimaschutz im Gebäudebereich
durch einen allmählichen Austausch von Öl- und Gasheizungen.
Die drei Regierungsparteien hatten im Koalitionsvertrag eine weitreichende Überarbeitung des Heizungsgesetzes vereinbart. Ursprünglich wollten sie die Eckpunkte bis Ende Januar vorstellen. Ende Februar sollte die Novelle dann vom Kabinett beschlossen werden. Die Verhandlungen verzögerten sich jedoch.
Die unter der Ampel verabschiedete Fassung sah vor, dass neue Heizungen nur eingebaut werden dürfen, wenn
sie zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Während die CDU eine Änderung der 65-Prozent-Vorgabe anstrebte, wollte die SPD an der Vorgabe festhalten.
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