DSL-Anbieter: Verbraucherschützer reichen Sammelklage gegen 1N Telecom ein

Verbraucherschützer haben eine Sammelklage gegen den Düsseldorfer
DSL-Anbieter 1N Telecom eingereicht. Betroffene können sich damit kostenlos der
Klage anschließen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte.
Damit sollen sie Geld zurückerhalten, das 1N Telecom unberechtigt eingefordert
habe.

Bei den Verbraucherzentralen waren von Januar 2023 bis Juni
2025 mehr als 15.000 Beschwerden über den Anbieter erfasst worden, wie der vzbv
mitteilte. 1N Telecom schrieb demnach Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem
Angebot eines Vertrags mit 24-monatiger Laufzeit für Festnetz und DSL-Internet an. Viele
Betroffene bemerkten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie
nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert hatten, sondern einen Vertrag mit
einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten.

Verhinderten Verbraucher anschließend die Übertragung ihrer
Telefonnummer, kündigte 1N Telecom dem vzbv zufolge den Vertrag, forderte
regelmäßig einen Betrag von beinahe 420 Euro und ließ das Geld per
Inkassoforderung eintreiben. Viele Betroffene hätten bereits bezahlt.

1N Telecom will sich nicht äußern

Die Verbraucherschützer halten die Forderungen von 1N
Telecom für unberechtigt. Mit der Sammelklage will der vzbv gerichtlich
feststellen lassen, dass die geltend gemachten Ansprüche unzulässig sind.
Betroffene können sich der Klage anschließen, indem sie sich ins Klageregister
beim Bundesamt für Justiz eintragen.

1N Telecom wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Sachverhalt
äußern. Es handele sich um ein noch laufendes Verfahren, teilte ein
Firmensprecher mit.

Nicht das erste Gerichtsverfahren

Es ist nicht das erste Mal, dass sich 1N Telecom wegen seines
damaligen Vorgehens in juristischen Auseinandersetzungen befindet. 2023 entschied das
Düsseldorfer Landgericht, dass 1N Telecom Werbebriefe nicht mehr massenhaft an
Kunden der Deutschen Telekom verschicken darf.

Die Anschreiben an die Kunden seien in der Aufmachung
irreführend und machten nicht ausreichend deutlich, dass es nicht um einen
bloßen Tarifwechsel gehe, sondern um einen Wechsel des
Telekommunikationsanbieters, entschied das Gericht im Sommer 2023.

Es befand die Schadenersatzpauschale von knapp 420 Euro
schon damals für unzulässig. Die Sammelklage vor dem
Oberlandesgericht Hamm soll nun dazu führen, dass die Verbraucher, die diesen
Betrag zahlten, ihn endlich zurückbekommen.