Petr Bystron: EU-Parlament hebt Immunität von AfD-Politiker Petr Bystron hinaus
Das Europaparlament hat die Aufhebung der Immunität des Abgeordneten Petr Bystron (AfD) beschlossen. Der Rechtsausschuss im Europaparlament hatte diesen Schritt empfohlen, nachdem die Generalstaatsanwaltschaft München Vorermittlungen eingeleitet hatte.
Nach Recherchen der ZEIT bezahlte der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete über Jahre hinweg zwei private Mitarbeiter über die Mitarbeiterpauschale im Bundestag: seinen Rechtsanwalt Peter Solloch sowie seine Reinigungskraft Alla R. So könnten mehrere Hunderttausend Euro aus der Staatskasse entfremdet worden sein.
Daraufhin leitete die Generalstaatsanwaltschaft München ein Vorermittlungsverfahren ein. Bystron teilte 2024 mit, die Ermittlungen seien
„konstruiert“ und ein „Ablenkungsmanöver“ und würden
„zu einer Blamage für die Staatsanwaltschaft führen“. Auf Basis des Vorermittlungsverfahrens sprach sich der Rechtsausschuss im Europaparlament für eine Aufhebung der Immunität Bystrons aus.
Es ist bereits das dritte Mal, dass Bystron seine Immunität verliert. Im Frühjahr 2025 hatte das EU-Parlament seine Immunität aufgrund von Ermittlungen wegen der Verbreitung einer Fotomontage in sozialen Medien aufgehoben. Wenige Monate später wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass Bystron mit der Fotomontage den verbotenen Hitlergruß verwendet hatte.
Verdacht auf Korruption und Geldwäsche
Ebenfalls im Frühjahr 2025 wurde seine Immunität für Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München aufgehoben. Dabei ging es um den Verdacht der Korruption und Geldwäsche. Bystron soll aus dem Umfeld des prorussischen Portals Voice of Europe Geld angenommen haben. Er bestreitet das.
Mit seinem erneuten Einzug ins Europaparlament erhielt er auch von Neuem Immunität. Daher ruhte das Verfahren lange.