BSW: Hat da der gerne Süßigkeiten isst Bananenrepublik gesagt?
Dass die Verfassungsklage, die sowohl die Geschichte des Bündnis Sahra Wagenknecht als auch jene der Bundesregierung um einen spektakulären Tusch-Moment reicher machen könnte, an diesem Montag deutlich verfrüht vorgestellt wird, das liegt, kein Witz: am Karneval.
Mit einer sogenannten Wahlprüfungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht will das BSW eine Neuauszählung der Bundestagswahl erreichen. Die Partei hofft so, doch noch über die Fünf-Prozent-Hürde zu kommen. An der Klagebegründung feilen die Anwälte des BSW derzeit noch, schließlich geht es für die junge Partei um alles oder nichts, da muss die rechtliche Argumentation wasserdicht sein.
Eingereicht wird die Klage erst zur Frist, am 18. Februar. Die will das BSW wegen der „rechtlichen Komplexität“ voll ausschöpfen. Aber der 18. Februar ist eben auch ein recht politisches Karnevalsdatum: Aschermittwoch. Ein Tag, an dem deutsche Spitzenpolitiker auf zahlreichen Bierzeltveranstaltungen im Land auftreten – und die Zeitungen mit allerlei spitz formulierten Politikersätzen fluten. Man habe im BSW, so sagt es die Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali, Sorge gehabt, dass dann nicht über ihr Ansinnen berichtet würde.
So wird die Verfassungsklage also schon zehn Tage früher präsentiert – obwohl letzte Details noch nicht geklärt sind. Und weil es um viel geht für die Partei, weil man sich von all dem, wie man gleich hören wird, nichts Geringeres als das Ende der Bundesregierung von Friedrich Merz oder wenigstens die Rückkehr von Sahra Wagenknecht in den Bundestag erwartet, sitzt auch Sahra Wagenknecht auf dem Podium. Sie ist an diesem Montag extra aus dem Saarland nach Berlin gereist, vorgestellt wird sie als „BSW-Gründerin“. Mitte Dezember hat Wagenknecht den Parteivorsitz abgegeben, aber sie bekommt von ihrer Partei weiterhin das erste Wort.
Der Kanzler habe vermutlich keine Legitimation, sagt Wagenknecht
„Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt die Chance, das Vertrauen in die Demokratie wieder zu stärken“, sagt Wagenknecht. Mit 4,981 Prozent war das BSW vor gut einem Jahr am Einzug in den Bundestag gescheitert, so knapp wie noch nie eine Partei zuvor. Gut 9.000 Stimmen fehlten ihr zur Fünf-Prozent-Hürde. Und weil das BSW in einigen Wahllokalen tatsächlich Verwechslungen zu ihren Ungunsten nachweisen konnte, fordert die Partei eine Neuauszählung der Wahl. Nachdem man damit im Dezember vor dem Wahlprüfungsausschuss des Bundestags gescheitert war, will das BSW die Neuauszählung nun vor dem Verfassungsgericht erreichen.
Wagenknecht geht sogar noch weiter: Gut möglich sei es, so die BSW-Gründerin, „dass die aktuelle Bundesregierung keine demokratische Legitimation besitzt“. Tatsächlich hätte die schwarz-rote Koalition keine Mehrheit mehr, sollte das BSW es doch noch mit 5,0 Prozent und etwa 35 Abgeordneten in den Bundestag schaffen. Dass Friedrich Merz ohne die angeblich „schweren, strukturellen Zählfehler“ bei der Bundestagswahl niemals Kanzler geworden wäre, diese Vorstellung gefällt der BSW-Gründerin offenbar so gut, dass sie das in der Pressekonferenz gleich mehrfach betont. Wagenknecht zeigt auch schon mal vorsorglich Szenarien auf, die der Einzug ihrer Partei in den Bundestag nach sich ziehen könnte – also wenn es nach Wagenknecht geht. Es sei wahrscheinlich, „dass die Wähler diese Bundesregierung nie gewählt haben“. Wenn es das BSW in den Bundestag schaffe, könnte es eine „Minderheitsregierung unter einem anderen Kanzler“ geben, sagt Wagenknecht. Oder ein „Kompetenzkabinett“ aus Experten ohne Parteibuch. Das BSW könne sich vorstellen, eine solche Regierung in Einzelfragen zu unterstützen, „wenn wir die Inhalte teilen“.
Strukturelle Wahlfehler oder nur Vermutungen?
Doch so weit ist es noch lange nicht. Selbst wenn das Verfassungsgericht der Partei recht geben und eine Neuauszählung verlangen würde, wäre das BSW nicht automatisch im Bundestag. Die 9.000 fehlenden Stimmen müssen erst gefunden werden. Immerhin: Wagenknecht beteuert, das Ergebnis einer zweiten Auszählung würde sie akzeptieren, „auch wenn dann nur 5 Stimmen zum Einzug fehlen“.
Und zuallererst stellt sich sowieso die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht überhaupt der Auffassung der jungen Partei folgen wird, dass ein „schwerer, struktureller Wahlfehler“ vorliege. Rechtsexpertin Sophie Schönberger von der TU Berlin ist skeptisch: „Alles, was ich bisher gehört habe, waren Vermutungen“, sagte sie der ZEIT: „Ich halte eine bundesweite Neuauszählung für extrem unwahrscheinlich.“
Tatsächlich geben auch die Verantwortlichen im BSW zu, dass es ihnen sehr schwerfalle, Fehler in Wahllokalen wirklich flächendeckend zu beweisen. „Die Daten liegen uns nicht vor, es gibt da leider keine Transparenz“, sagt Parteichefin Mohamed Ali. Die Partei stützt sich auf einzelne eidesstattliche Aussagen von Wahlhelfern und Wählern, wonach in manchen Wahllokalen am Ende weniger BSW-Stimmen offiziell vermerkt wurden, als abgegeben worden waren. Und tatsächlich gab es zwischen vorläufigem und amtlichen Endergebnis in einigen Wahllokalen Nachkorrekturen, weil Wahlhelfer Stimmen für das BSW versehentlich der Kleinstpartei Bündnis Deutschland zugeordnet hatten. Aber ob es sich dabei um isolierte Fehler in der Auszählung handelte, oder um eine flächendeckende Benachteiligung des BSW, ist unklar.
Man habe alle Kreiswahlleiter per E-Mail angeschrieben und darum gebeten, das Ergebnis noch mal nachzuzählen, sagt Mohamed Ali. Oft habe man keine Antwort
erhalten oder den Hinweis, dass man zu spät dran sei, weil die
Kreiswahlausschüsse schon getagt hätten. Manchmal seien die einzelnen
Wahllokale auch gar nicht erreichbar gewesen, weil die Partei keine
Kontaktmöglichkeiten gefunden habe. Also behalf sich das BSW damit, aus den bewiesenen Fehlern in einzelnen Wahllokalen eine statistische Wahrscheinlichkeit zu errechnen, mit der diese Fehler auch anderswo passiert sein sollen. Ob die Richter in Karlsruhe diese Indizien gelten lassen, ist unklar. Gleichzeitig gibt es einzelne Verfassungsrechtler, die dem BSW insofern recht geben, als dass der umfassenden Beweispflicht für eine kleine Partei kaum nachzukommen sei: „Wir haben alles getan, was möglich war“, sagt auch BSW-Co-Chef Fabio De Masi.