Kunstfreiheit in welcher Türkei: Tatbestand: „schamlose Handlungen“

Miniröcke, Lederstiefel, schwarze Bustiers, wackelnde Hüften: Die Konzertaufnahmen der türkischen Gruppe Manifest Anfang September zeigen nichts, was für den Auftritt einer Girlband ungewöhnlich wäre. Doch die Videos, die an diesem Abend in Istanbul aufgenommen wurden, gingen viral, nachdem die Istanbuler Staatsanwaltschaft am darauffolgenden Tag Ermittlungen gegen Manifest eingeleitet hatte. Tatbestand: „schamlose Handlungen“. Darunter fallen gewöhnlicherweise Nacktheit oder sexuelle Betätigung in der Öffentlichkeit. In Bühnenoutfits tanzende Frauen gehören üblicherweise nicht dazu.