Wohnungsmarkt: Kabinett beschließt Verlängerung welcher Mietpreisbremse
Die Bundesregierung hat die Verlängerung der Mietpreisbremse
bis Ende 2029 beschlossen. Das Kabinett verabschiedete einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos). Das ist ein Jahr länger, als
Wissings Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen hatte. Außerdem soll
der Anwendungsbereich ausgedehnt werden.
Ob der Entwurf im Bundestag beschlossen wird, ist angesichts der fehlenden Mehrheit der rot-grünen Regierung jedoch fraglich. Die FDP lehnt die Regelung grundsätzlich ab. Die Union will sich
erst nach der Neuwahl im Februar mit der Frage
beschäftigen, in welcher Form eine Neufassung der Mietpreisbremse für eine Übergangszeit noch sinnvoll ist.
Die Mietpreisbremse würde ohne Verlängerung Ende
2025 auslaufen. Die Regelung gibt den
Ländern die Möglichkeit, in Gebieten mit einem angespannten
Wohnungsmarkt die Mieterhöhungen bei Neuvergabe von Wohnungen zu
deckeln. Der Preis darf dann nicht mehr als zehn Prozent über der
ortsüblichen Miete liegen.
Weniger Ausnahmen geplant
Neubauten ab dem 1. Oktober 2014 sind jedoch von der Mietpreisbindung
ausgenommen, ebenso wie die erste Vermietung einer Wohnung nach einer
umfassenden Modernisierung. Der Entwurf, den das Kabinett jetzt
beschlossen hat, sieht hier eine Änderung vor. Künftig soll die
Ausnahmeregelung nur noch für Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2019
erstmals genutzt und vermietet werden, gelten.
Buschmann hatte sich lange gegen das im
Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben gesperrt. Im Oktober, wenige
Wochen vor dem Ausscheiden seiner Partei aus der Ampel-Regierung, legte
er dann seinen Referentenentwurf vor. Darin waren auch höhere
Anforderungen für die Begründung einer Mietpreisbremse durch die zuständige Landesregierung vorgesehen. In Wissings Entwurf fallen diese Änderungen weg.
Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.