Gesetzentwurf: Abtreibung legalisieren noch vor Neuwahl

Noch immer sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland nach Paragraf 218 rechtswidrig. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe will das noch vor dem 23. Februar ändern


Könnte bald Geschichte sein

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Abgeordnete aus mehreren Bundestagsfraktionen wollen noch vor der Bundestagswahl eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten erreichen. Die geltende Regelung stelle „eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

„Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann“, erklärten die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und Carmen Wegge von der SPD. Der Bundestag kann noch bis zu seiner derzeit für den 23. Februar geplanten Neuwahl Gesetze beschließen.

Wie viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier am Ende hinter dem fraktionsübergreifenden Vorstoß stehen, konnten die Organisatoren am Morgen nicht sagen. Der Antrag solle im Laufe des Tages eingereicht werden, die Zahl seiner Unterstützer werde noch anwachsen.

Abtreibung in den ersten zwölf Wochen straffrei

Schwangerschaftsabbrüche sind bisher laut Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) rechtswidrig. Tatsächlich bleibt ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen aber straffrei, wenn die Frau sich zuvor beraten lässt. Ohne Strafe bleibt ein Abbruch zudem, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Über die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren gestritten.

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten sollen Abtreibungen bis zur zwölften Woche rechtmäßig werden. Die Pflicht zur Beratung bliebe bestehen, allerdings ohne die derzeit geltende Wartepflicht von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung vorgenommen wird, soll sich künftig nur der Arzt oder die Ärztin strafbar machen. Die Frau bliebe straffrei.

Schwangerschaftskonfliktgesetz statt StGB

Die Kosten für eine Abtreibung sollen die gesetzlichen Krankenkassen tragen. Zudem sollen Abbrüche nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz geregelt werden, in dem es um Vorgaben für die Beratung geht.

Die aktuelle Regelung enthalte Widersprüche, heißt es in dem Entwurf. Denn es gebe zwar ein gesetzliches Verfahren. Doch selbst bei Einhaltung aller Vorgaben könnten Abtreibungen nicht rechtmäßig durchgeführt werden – was abschreckend auf medizinisches Personal wirke.

Fehlende Kostenübernahme

Zudem mache es die aktuelle Zwölf-Wochen-Frist in Kombination mit Beratungspflicht und dreitägiger Wartefrist Schwangeren schwer, die sich erst kurz vor Ablauf der Frist zum Abbruch entscheiden. Das gelte auch für Schwangere, die in Regionen leben, in denen sie nur schwer einen Arzt oder eine Ärztin finden, die den Eingriff vornehmen. Auch die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenversicherung sei ein Problem.

Eine Expertenkommission der Bundesregierung hatte im Frühjahr unter anderem empfohlen, Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen grundsätzlich zu erlauben.

Bundesfrauenministerin Lisa Paus unterstützt den Gruppenantrag. Frauen müssten ihrer Meinung nach eigenständig und selbstbestimmt über den Umgang mit der Schwangerschaft entscheiden können, betonte die Grünen-Politikerin, „und zwar ohne kriminalisiert zu werden“.

Fehlender politischer Wille

Diese Haltung werde in der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung und über alle Parteigrenzen hinweg geteilt. Sie kritisierte, dass die Bundesregierung „nicht den politischen Willen gehabt hat, einen gemeinsamen Gesetzentwurf auf der Basis der von ihr eingesetzten Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu verabschieden.“

Neben dem Gesetzentwurf bringen die Abgeordneten auch einen Antrag in den Bundestag ein. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, mehr Möglichkeiten für Krankenkassen zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu schaffen und mehr Forschungsmittel für Verhütungsmittel gerade auch für Männer zur Verfügung zu stellen. Außerdem sollten Schwangerschaftsabbrüche besser in die medizinische Aus- und Weiterbildung integriert werden und ein verbindlicher Teil der Ausbildung werden.