Christian Lindner will Steuerzahler um 23 Milliarden Euro entlasten
Die Bundesregierung beschließt den Gesetzentwurf für eher technische Steueränderungen und Finanzminister Christian Lindner (FDP) nutzt anschließend die Gelegenheit, um eine Entlastung der Steuerzahler in zweistelliger Milliardenhöhe anzukündigen – so ist es am Mittwoch geschehen: In der Summe kommt Lindner kommt auf mehr als 23 Milliarden Euro bis 2026, die der Fiskus weniger kassieren soll, damit sich der Staat nicht heimlich mit Hilfe der Inflation auf Kosten seiner Bürger bereichert, Stichwort: kalte Progression.
Schon länger bekannt ist, dass der Grundfreibetrag der Lohn- und Einkommensteuer rückwirkend zum Jahresbeginn um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht werden soll. Grund ist die üppige Erhöhung des Bürgergelds zum Neujahrstag.
Nach einer Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts darf der Staat nicht Einkommensteile besteuern, die er selbst im Sozialrecht als zwingend geboten definiert hat. Dafür gibt es den Grundfreibetrag. Er soll das Existenzminimum steuerfrei halten. Ohne rückwirkende Anpassung können die Bürger gegen Steuerbescheide vorgehen, die das nicht berücksichtigen. Möglicherweise schon jetzt, da Vorauszahlungen nach geltendem Recht berechnet werden – aktuell ohne höheren Grundfreibetrag.
Weitere Entlastungen sind nicht zwingend, abr geboten
Zudem wird den Beschäftigten derzeit zu viel Lohnsteuer vom Gehalt abgezogen. Erst nach einer Korrektur des Tarifs und der Lohnsteuerprogramme bekommen sie das zu viel Gezahlte zurück. Die Steuerzahler würden mit der Anpassung des Grundfreibetrags um 2 Milliarden Euro entlastet, betonte das Bundesfinanzministerium. Man könnte es auch anders formulieren: Bisher kassiert der Fiskus unberechtigterweise 2 Milliarden Euro zu viel – und dies wird leider erst nachträglich korrigiert.
Die weiteren Entlastungen sind nicht zwingend, aber geboten und entsprechen der Praxis der vergangenen Jahre. Nominal steigende Einkommen ziehen in einem progressiven Steuertarif höhere Belastungen nach sich. Die Geldentwertung führt dazu, dass die Überweisung an das Finanzamt steigt, selbst wenn sich die Betroffenen nicht mehr leisten können.
Um das zu verhindern, hat der Bundestag die Regierung aufgefordert, alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen, um anschließend den Tarif anpassen zu können. Eine Aktualisierung des Berichts ist für den Herbst vorgesehen. Doch gibt es in der Bundesregierung schon Zahlen, mit denen das Finanzministerium kalkuliert. Der auf den Bund entfallende Anteil sei in den Haushaltsberatungen eingepreist, hieß es. Er sei Teil des in der Finanzplanung beschriebenen Handlungsbedarfs.
Finanzminister Lindner plant, im Januar 2025 den Grundfreibetrag nochmals um 300 Euro auf dann 12.084 Euro zu erhöhen. Außerdem will er den sich anschließenden Tarif der Einkommensteuer nach rechts verschieben. Bis 17.430 Euro steigt er dann relativ steil an, danach nimmt die Belastung jedes zusätzlich verdienten Euros weniger schnell zu. Bei 68.429 Euro wäre eine weitere wichtige Wegmarke erreicht. Dann verlangt der Fiskus von jedem zusätzlich verdienten Euro konstant 42 Cent – bis zum Einsetzen der sogenannten Reichensteuer.
Kritik kommt von der Unionsfraktion
Die mit diesen Maßnahmen verbundene Entlastung beziffert das Ministerium auf 6 Milliarden Euro, davon entfallen 2,6 Milliarden Euro auf die abermalige Anpassung des Grundfreibetrag, 3,4 Milliarden Euro auf die Tarifverschiebung. 2026 soll der Grundfreibetrags nochmals um 252 Euro aufgestockt werden, damit wären es 12.336 Euro. Der erste Tarifeckwert wird auf 17.779 Euro beziffert. Der Punkt für Spitzensteuersatz wird mit 69.798 Euro angegeben. Diese Entlastungen taxieren Lindners Leute auf 5,3 Milliarden Euro, davon entfallen 3 Milliarden Euro auf die Tarifverschiebung.
Der höhere Grundfreibetrag sei eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, sagte der Finanzminister. Die Anpassung des Tarifs sei ein Gebot der Fairness. „Es ist die gängige Praxis, dass wir Sozialleistungen wie etwa den Regelsatz der Grundsicherung des Bürgergelds an die Inflation jeweils anpassen. Das gleiche Recht muss auch für diejenigen gelten, die unseren Sozialstaat finanzieren, betonte der FDP-Politiker.
Unionsfraktionsvize Mathias Middelberg sagte der F.A.Z., „Lindners vermeintliche Steuerentlastung ist tatsächlich keine.“ Es gehe nur um den Ausgleich des Kaufkraftverlustes, auf den die Steuerzahler Anspruch hätten. Auffällig sei, das der Minister den Kinderfreibetrag nicht anpassen will. „Offenbar ist er hier schon und wieder mal an seinen Ampel-Freunden gescheitert.“