Spionageverdacht gegen Mitarbeiter: Maximilian Krah bleibt AfD-Spitzenkandidat zum Besten von die Europawahl

Der AfD-Politiker Maximilian Krah bleibt trotz jener mutmaßlichen China-Spionage eines Mitarbeiters Spitzenkandidat seiner Partei zum Besten von die Europawahl. Er sei mit jener Parteiführung übereingekommen, dass er am Samstag beim Wahlkampfauftakt in Donaueschingen nicht hiermit sein werde, „aber ich bin und bleibe Spitzenkandidat“, sagte Krah. 

Krah sprach in einem Pressestatement nachher einem Krisengespräch mit den Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla von einem „schwerwiegenden Vorwurf“. Er werde den betreffenden Mitarbeiter heute noch weggehen. „Ich bin sehr an jener Aufklärung schaulustig und werde mich drum bemühen herauszubekommen, welches konkret vorgeworfen wird“, sagte er.

Krah bekräftigte, dass er nebst sich selbst „kein persönliches Fehlverhalten“ sehe. Aber in seinem Büro sei „eine Straftat“ begangen worden. Er kündigte an, zu „rekonstruieren, was von ihm beantwortet wurde“. Krah räumte ein, dass aufgrund jener am Dienstag traut gewordenen Spionagevorwürfe jener Wahlkampf zum Besten von die Europawahl am 9. Juni „furchtbar überschattet“ werde.

Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, wurde jener am Montag festgenommene Jian G. am Dienstagabend einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser habe Untersuchungshaft angeordnet. Dem Mitarbeiter Krahs wird Agententätigkeit zum Besten von verschmelzen chinesischen Geheimdienst vorgeworfen. Das EU-Parlament in Brüssel hatte den Mann schon am Dienstag mit sofortiger Wirkung suspendiert. Die chinesische Regierung in Peking wies die Vorwürfe zurück.

Gespräch mit Weidel und Chrupalla „freundlich und konstruktiv“

Das Gespräch mit Weidel und Chrupalla nannte Krah sehr leutselig, konstruktiv, hingegen jener Sache gescheit grimmig. Die beiden Parteichefs selbst wollten sich zunächst uff Nachfrage nicht sagen und verwiesen uff eine später geplante Stellungnahme. Das Treffen im Fraktionssitzungssaal jener AfD dauerte nur rund 20 Minuten. Krah verließ den Raum anschließend im Alleingang.

„Wir haben heute in einer gemeinsamen Beratung mit Herrn Dr. Krah die schwerwiegenden Spionagevorwürfe gegen seinen Mitarbeiter und die damit einhergehende Rufschädigung erörtert“, sagte Chrupalla. Um den Wahlkampf sowie dasjenige Ansehen jener Partei nicht zu berechnen, habe Krah kategorisch, am bevorstehenden Wahlkampfauftakt in Donaueschingen nicht teilzunehmen. „Jegliche Einflussnahmen fremder Staaten durch Spionage, aber auch der Versuch, Meinungen und Positionen zu kaufen, müssen aufgeklärt und mit aller Härte unterbunden werden“.

Wahlliste nur in Ausnahmefällen änderbar

Dass die AfD-Spitze Krah denn Spitzenkandidat nicht aufgibt, war schon erwartet worden. Die Wahlliste ist schon gedruckt. Hat eine Partei die Wahlliste zum Ablauf jener Einreichungsfrist zum 18. März 2024 eingereicht, ist eine Wandel undurchführbar. Diese Regel findet sich im zum Besten von deutsche Kandidaten gültigen Europawahlgesetz (EuWG).

Es gibt hingegen laut Paragraf 12 des EuWG bestimmte Ausnahmen: Wenn ein Kandidat mit deutscher Staatsbürgerschaft stirbt oder nicht mehr wählbar ist, darf die Liste geändert werden. „Der Verlust der Wählbarkeit tritt automatisch ein, wenn jemand infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt“, sagte Susanne Hillen von jener Pressestelle jener Bundeswahlleiterin.

Eine Person könne demnach ihr passives Wahlrecht verlieren, wenn sie zum Beispiel wegen einer schweren Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Dann könne dasjenige passive Wahlrecht zum Besten von fünf Jahre entzogen werden sowie die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.