Bundestag: Linke zieht wegen beschränktem Fragerecht vor Bundesverfassungsgericht

Die Linke zieht wegen einer Beschränkung ihres Fragerechts vor dasjenige Bundesverfassungsgericht. Entsprechende
Schriftsätze seien am Montag nachdem Karlsruhe geschickt worden, sagte
die Linkenabgeordnete Clara Bünger. Das Fragerecht dieser Partei im Bundestag wurde borniert, nachdem sie ihren Fraktionsstatus verloren hatte. Die Partei hatte den Schritt angekündigt.

„Wir stellen die Anfragen nicht zu Gunsten von uns, sondern um dasjenige
Funktionieren dieser Demokratie zu gewährleisten“, sagte Bünger dem Spiegel. Der
Weg nachdem Karlsruhe sei insoweit logisch, weil sie mit dem Kampf um dasjenige
Fragerecht wiewohl um die Demokratie kämpften.

Als Gruppe darf die Linke im Bundestag nur noch zehn Kleine
Anfragen pro Monat an die Regierung stellen, danach 120 Anfragen im Jahr. Die Linke sieht darin zusammenführen Eingriff in die Mandatsfreiheit. Sie verweist darauf,
dass die Partei solange bis zum 1. Februar in dieser Wahlperiode schon 966 Kleine
Anfragen gestellt habe. Im Durchschnitt seien es 700 pro Jahr in dieser vorherigen
Wahlperiode gewesen, danach spürbar mehr wie nachdem den neuen Vorgaben.

Linke mit Fraktionsstatus Rechte verloren

Durch Kleine Anfragen können Fraktionen oder Abgeordnete schriftlich von dieser Bundesregierung Auskunft droben Sachverhalte verlangen. Sie werden nicht im Bundestag beratschlagen und vor allem von dieser Opposition genutzt, um die Regierung zu kontrollieren.   

Nachdem Sahra Wagenknecht und ihre Unterstützer die Linke
verlassen hatten, musste die Partei ihren Fraktionsstatus einstellen. Die 28 in
dieser Partei verbliebenen Abgeordneten organisierten sich daraufhin wie Gruppe. Per
Mehrheitsbeschluss des Bundestags wurden dieser Gruppe Rechte und finanzielle
Unterstützung in Millionenhöhe zugestanden. Die Beschränkung des Fragerechts
traf hingegen unter dieser Linken von Anfang an aufwärts Kritik.