Zölle: EU-Parlament stimmt z. Hd. Umsetzung von US-Handelsvereinbarung
Das Europaparlament hat sich für die Umsetzung der Handelsvereinbarung
zwischen der EU und den USA aus dem vergangenen Jahr ausgesprochen. Die
Abgeordneten stimmten dafür, europäische Zölle auf US-Industrieprodukte
zeitweise abzuschaffen, stellten im Gegenzug jedoch eine Reihe von Bedingungen
auf. Der Gesetzentwurf geht in die Verhandlungen mit dem Rat der 27
EU-Staaten.
Die Abschaffung der Industriezölle ist Teil einer
Vereinbarung, die US-Präsident Donald Trump und EU-Kommissionspräsidentin
Ursula von der Leyen im vergangenen August geschlossen haben. Die USA
verpflichteten sich im Gegenzug, auf die meisten EU-Produkte maximal einen
15-prozentigen Zoll zu erheben.
In der EU müssen das Europaparlament und der Rat der
Mitgliedstaaten die Umsetzung per Gesetz beschließen, was mehrere Monate dauert.
Die Abgeordneten stoppten die Umsetzung im Januar, nachdem Trump mit der Übernahme
Grönlands gedroht hatte. Später sorgte das Urteil des Obersten Gerichts in den
USA für Unsicherheiten. Die Richter hatten einen Großteil der von Trump verhängten
Zölle für unrechtsmäßig erklärt.
Trump drohte mit neuen Sonderzöllen
Drei Tage nach der Entscheidung des Supreme Court kündigte die US-Zollbehörde
das Ende entsprechender Abgaben an. Jedoch hatte Trump bereits neue Sonderzölle für Einfuhren aus aller Welt angekündigt.
Der Sonderzoll auf die meisten europäischen Produkte liegt dadurch seitdem bei zehn Prozent, Trump hatte jedoch mit einer abermaligen Erhöhung auf 15 Prozent gedroht.
Dazu kommen reguläre Zölle in Höhe von im Schnitt 4,8 Prozent, die es schon vor
Trumps Amtszeit gab. Auf Stahl- und Aluminiumprodukte wird ein Sonderzoll von
50 Prozent fällig. Die US-Regierung leitete zudem Ermittlungen wegen mutmaßlich
unfairer Handelspraktiken ein, die als Grundlage für mögliche weitere
Zölle dienen könnten.
Die Abschaffung der Industriezölle soll nur dann greifen, wenn die USA ihre
Zusagen vom vergangenen August komplett einhalten. Erhöht Trump die Zölle zu
einem späteren Zeitpunkt wieder, soll die EU-Kommission die Abschaffung
rückgängig machen. Sie soll zudem Ende März 2028 auslaufen. In den
Verhandlungen mit den 27 EU-Staaten sind weitere Änderungen möglich, bevor die
Abschaffung tatsächlich greift.