Wohnungsnot: Eigentümerverband will gegen Verlängerung welcher Mietpreisbremse trauern

Der Eigentümerverband Haus und Grund will gegen die geplante Verlängerung welcher Mietpreisbremse vor dies Bundesverfassungsgericht ziehen. Das kündigte Verbandspräsident Kai Warnecke in welcher Bild-Zeitung an. „Das Bundesverfassungsgericht hat schon die erste Mietpreisbremse nur akzeptiert, weil sie auf fünf Jahre befristet war. Mit der zweiten Verlängerung läuft die Ampelregierung sehenden Auges in den Verfassungsbruch“, sagte Warnecke. „Deswegen wird Haus und Grund Deutschland die erneute Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht bringen.“

Die Ampelkoalition hatte sich darauf verständigt, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten extra 2025 hinaus solange bis 2029 zu verlängern. Wo sie gilt, sorgt die Mietpreisbremse hierfür, dass die Miete unter Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr denn zehn Prozent extra welcher ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Darextra, ob die Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten Anwendung findet, entscheidet die jeweilige Landesregierung.

Verfassungsgerichtsurteil von 2019

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 geurteilt, dass die Mietpreisbremse zu Händen im besonderen begehrte Wohngegenden verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Die 2015 eingeführten Vorschriften verstießen weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz, stellte dies Gericht früher wacker.

Warnecke vertrat gegensätzlich welcher Bild-Zeitung die These, die Mietpreisbremse habe die Wohnungsnot tragisch verschärft. „Seit Einführung der Mietpreisbremse nimmt die Zahl der fehlenden Wohnungen zu. Inzwischen sollen es fast 900.000 sein. Es wird deutlich, dass die Mietpreisbremse vor allem zum Schaden der Mieterin und Mieter ist, die eine bezahlbare Wohnung suchen“, sagte welcher Verbandschef.