Wohnungsmarkt: Strengere Regeln pro möbliertes Wohnen

Die Bundesregierung will Mieterinnen und Mieter finanziell entlasten. Das Bundesjustizministerium hat dafür nun den Entwurf für eine Mietrechtsreform auf den Weg gebracht. „Wer eine bezahlbare Wohnung sucht, hat es an vielen Orten heute extrem schwer“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zur Veröffentlichung des Referentenentwurfs. Die Schwierigkeiten hätten auch mit dem Mietrecht zu tun. „Unser soziales Mietrecht ist gut – aber sein Schutz hat Lücken“, sagte die Ministerin.
Die geplanten Änderungen zielen auf eine Deckelung des Anstiegs von Indexmieten, bei denen sich die Miethöhe an der Inflation und dem Verbraucherpreisindex orientiert. Der Entwurf sieht daneben strengere Regeln für die Vermietung von möblierten Wohnungen und für zeitlich befristete Mietverträge vor. Das soll Ausnahmen von der Mietpreisbremse erschweren. Außerdem sollen Mieter künftig die Möglichkeit erhalten, eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs einmalig mit einer Schonfristzahlung unwirksam zu machen.
Scharfe Kritik von Haus & Grund
Der Entwurf befindet sich in der Abstimmung zwischen den verschiedenen Ressorts der Bundesregierung. Bis zum 6. März sollen auch die Länder und die betroffenen Verbände zum Entwurf Stellung nehmen. Haus & Grund, der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer, übte in einer ersten Reaktion scharfe Kritik. „Wir machen es in Deutschland seit einem Jahrzehnt schwieriger und sinnloser, Geld in Wohnungen anzulegen“, sagte Kai Warnecke, der Präsident von Haus & Grund. Wer Verbesserungen auf dem Mietmarkt erreichen wolle, müsse Investitionen in Wohnraum attraktiver machen. Der Reformvorschlag zum Mietrecht bewirke das Gegenteil, so Warnecke. „Das Signal ist vor allem für private Wohnungseigentümer negativ.“
Der Deutsche Mieterbund bewertet den Entwurf aus dem Bundesjustizministerium positiv. „Eine Reform des Mietrechts ist längst überfällig. Die angekündigten Regelungen zu Indexmieten, Kurzzeitvermietung, möbliertem Wohnen sowie zur Schonfristzahlung bei Mietrückständen begrüßen wir außerordentlich“, sagte Melanie Weber-Moritz, die Präsidentin des Deutschen Mieterbundes. Der vorliegende Entwurf müsse an einigen Stellen noch nachjustiert werden, um wirksamen Schutz zu gewährleisten, forderte Weber-Moritz.
Mietpreisbremse wurde schon verlängert
Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf ist der zweite Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zum Mietrecht. In einem ersten Schritt hatte die Koalition im vergangenen Jahr die Geltungsdauer der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 verlängert. Die Beratungen einer Expertenkommission zum Mietrecht sollen bis Ende 2026 die Grundlagen für eine weitere Gesetzesnovelle liefern, wobei sich ihr Mandat auf die Regelung der Bußgeldtatbestände für Mietwucher und Verstöße gegen die Mietpreisbremse beschränkt.
Die Mietpreisbremse für Neuvermietungen wurde 2015 von der schwarz-roten Koalition eingeführt. Bei Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete dort zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gibt es für die Erstvermietung von Neubauten, bei umfassender Modernisierung, für ältere Verträge und bei Kurzzeitvermietung. Zunehmend wird auch die Vermietung von möblierten Wohnungen genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen.
Kurzzeitmieten sollen strenger reguliert werden
Das Bundesjustizministerium will dem mit der geplanten Mietrechtsreform entgegentreten. Wer eine Wohnung möbliert vermietet, soll laut Entwurf verpflichtet werden, anzugeben, wie viel Geld er monatlich für die Nutzung der Einrichtungsgegenstände veranschlagt. Für die Vermietung einer komplett möblierten Wohnung werden pauschal fünf Prozent der Kaltmiete vorgegeben. Die Regelung soll es für Mieter einfacher machen, herauszufinden, ob der Vermieter die Vorgaben der Mietpreisbremse einhält.
Strenger werden sollen auch die Regeln für Mietverträge, die für einen kurzen Zeitraum geschlossen werden. Da sie von der Mietpreisbremse ausgenommen sind, besteht in manchen Fällen die Vermutung, dass Vermieter diese Variante wählen, um damit eine höhere Miete verlangen zu können. Künftig soll eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze von sechs Monaten für die Dauer eines solchen Mietverhältnisses gelten.
Dem Mieterschutz soll überdies eine geplante Regelung zur Ausweitung sogenannter Schonfristzahlungen dienen. Danach sollen Mieter, die mit den Zahlungen in Verzug geraten sind, die ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete nachzahlen.
Schon vor der Veröffentlichung des Entwurfs wurde in den vergangenen Wochen öffentlich über die Deckelung der Indexmieten diskutiert. Der Entwurf aus dem Justizministerium sieht vor, dass die Steigerung jährlich nicht mehr als 3,5 Prozent der bisherigen Nettokaltmiete ausmachen darf. Der Mieterbund hält auch das noch für zu hoch. Haus & Grund kritisiert die Deckelung. „Der Vermieter verliert die Kalkulationssicherheit, weil rückwirkend in den Vertrag eingegriffen wird“, sagt Verbandspräsident Warnecke.