Wie parteilos darf Schule sein? Petition fordert Alternative zum Religionsunterricht

Die Mehrheit der Hamburger Bevölkerung ist konfessionsfrei. Trotzdem gibt es für Schüler bis Klasse 6 keine Alternative zum Religionsunterricht. Eine Petition will das ändern – und stößt auf Kritik.

Hamburg ist stolz auf seinen „Religionsunterricht für alle“ – ein bundesweit einzigartiges Modell, das Schülerinnen und Schüler aller Glaubensrichtungen zusammenbringt. Ein Leuchtturmprojekt, schwärmt die Schulbehörde. Ein Problemfall, beklagen Kritiker.

Inmitten dieser Gemengelage positioniert sich nun eine Online-Petition, mit der die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) eine Alternative zum Religionsunterricht in den Klassen 1 bis 6 an Hamburgs Schulen fordert. Ist demnach das bisherige Format, das auf Dialog setzt, unglaubwürdig, weil es keine echte Wahlfreiheit zulässt?

Die Initiatoren der Petition begründen ihren Vorstoß mit dem Grundgesetz, wonach Artikel 4 die Freiheit des Glaubens garantiert. Konkret heißt es in Absatz 1: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Gleichwohl werde in den Hamburger Grundschulen und in den Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen diesem Grundrecht nicht Rechnung getragen, so die GEW.

Die Gewerkschaft erklärt: „Zum Religionsunterricht gibt es faktisch keine Alternative, und das, obwohl über 50 Prozent der Bevölkerung in Hamburg keiner Religionsgemeinschaft angehören.“ Ferner garantiere Artikel 7 Absatz 2 des Grundgesetzes: „Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.“ Und so stehe es auch im Hamburger Schulgesetz.

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Aus Sicht der GEW sieht die Realität jedoch anders aus. Demnach wissen Eltern von diesem Recht oft nicht, „und schlimmer noch, es werden ihnen bei Inanspruchnahme Steine in den Weg gelegt“. So berichtet die Gewerkschaft, dass die Anträge der Eltern zur Abmeldung vom Religionsunterricht „über die Tische der Schulleitungen gehen“. Diese setzten sich dann mit den Eltern in Verbindung, damit der Antrag wieder zurückgezogen werde. „Leider ist diese Vorgehensweise nicht die Ausnahme, sondern kommt vielen Fällen vor“, betonen die Initiatoren der Online-Petition.

Melden Eltern ihr Kind trotzdem vom Religionsunterricht ab, „bleiben die Kinder in dieser Zeit häufig ohne Unterrichtsangebot, werden vor die Tür geschickt oder bestenfalls mit wenig anspruchsvollen Ersatzaufgaben beschäftigt“. Eltern ohne Religionszugehörigkeit sähen sich so genötigt, ihr Kind in den Klassen 1 bis 6 lieber im Religionsunterricht zu lassen.

Die GEW kritisiert: „Weder die Schulbehörde noch die Schulen informieren die Eltern über ihr grundgesetzlich geschütztes Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht.“ Seit 2023 wird der Religionsunterricht verpflichtend von Religionslehrkräften mit exklusiver Beauftragung durch die Religionsgemeinschaften erteilt. Damit liegt die Betonung des Faches laut GEW „auf dem Bekenntnisunterricht – nicht dem Religionskundeunterricht“.

Grundsätzliche Werte des Zusammenlebens

Entsprechend fordert die Gewerkschaft und ihre Unterstützer, dass Hamburgs Schulen künftig verpflichtet werden, den Kindern der Klassenstufen 1 bis 6 ein alternatives Unterrichtsfach Philosophie/Ethik anzubieten. Darin sollte es um Sinn- und Existenzfragen sowie grundsätzliche Werte des Zusammenlebens gehen. „Über ein solches Angebot, das es in vielen anderen Bundesländern bereits gibt, müssen Eltern proaktiv und transparent informiert werden“, sagen die Initiatoren der Petition.

Andere Bundesländer seien da längst weiter, Ethikunterricht ab Klasse 1 sei in vielen Regionen Standard. Hamburg dagegen bietet ab Klasse 7 eine Wahlmöglichkeit zwischen Religion und Philosophie.

Die Schulbehörde beurteilt die Lage naturgemäß anders und verweist ebenfalls auf das Grundgesetz. So ist der Staat gemäß Artikel 7 Absatz 3 zwar verpflichtet, Religionsunterricht als „ordentliches Lehrfach“ anzubieten – aber eben nicht verpflichtet, ein Alternativfach bereitzustellen. Außerdem sei der Hamburger Religionsunterricht kein klassischer Bekenntnisunterricht. „Während in den anderen Ländern Religionsunterricht in der Regel nach Religionen und Konfessionen getrennt erteilt wird, setzt Hamburg auf einen gemeinsamen ‚Religionsunterricht für alle‘“, sagt der Sprecher der Schulbehörde, Peter Albrecht.

Seit Abschluss der Staatsverträge mit den großen Religionsgemeinschaften 2012 habe Hamburg seinen bis dahin nur von der Evangelischen Kirche verantworteten Religionsunterricht „zu einem bundesweit einzigartigen Konzept“ weiterentwickelt: „In ihm lernen Schülerinnen und Schüler aller Glaubensrichtungen und auch diejenigen, deren Familien keiner Religionsgemeinschaft angehören, gemeinsam.“

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Behördensprecher Albrecht betont weiter: „Wir teilen explizit nicht die von Kritikern genannte Auffassung, wonach in den Rahmenplänen für das Fach Religion ‚religiös ungebundene Weltsichten‘ und nicht religiöse Perspektiven ‚abgetan‘ oder ‚ausschließlich mit Negativbegriffen‘ belegt würden, dass religiös geprägte Schülerinnen und Schüler sich mit ihnen nicht beschäftigen müssten oder dass in den Rahmenplänen ‚die säkulare Sicht auf die Welt degradiert‘ würde.“

Das Gegenteil ist nach Einschätzung der Behörde von Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD) der Fall: Während die zu thematisierenden Religionen je nach Zusammensetzung der Lerngruppe ausgewählt würden, seien nicht religiöse Perspektiven, Weltsichten, Weltanschauungen oder Lebensweisen bei jedem Unterrichtsthema verpflichtend zu behandeln. Sie würden im Kerncurriculum detailliert ausgewiesen und umfassten überdies atheistische, humanistische und andere Konzeptionen und Lebensweisen.

Wenn Schülerinnen und Schüler der Grundschule und der Klassen 5 und 6 vom Religionsunterricht abgemeldet werden, werden sie nach Angaben der Schulbehörde in dieser Zeit anderweitig betreut, zum Beispiel in der Parallelklasse. Auch erfülle Hamburg seine Informationspflichten, so die Behörde, und Eltern würden über Abmeldemöglichkeiten aufgeklärt. Wie viele Eltern ihre Kinder von der Teilnahme am „Religionsunterricht für alle“ abmelden, werde nicht zentral erfasst. Dazu müssten an allen Schulen die Schülerbögen der betreffenden Jahrgangsstufen überprüft werden.

Petition endet im Mai

Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte die GEW die Online-Petition mit dem Titel „Für eine Alternative zum Religionsunterricht in den Klassen 1 bis 6 an Hamburger Schulen“ gestartet. In zweieinhalb Monaten soll die Aktion enden, die mit Stand vom 25. Februar, 13 Uhr genau 3846 Unterschriften gesammelt hat – für ein Thema, das theoretisch Hunderttausende betrifft, vergleichsweise wenig. Woran liegt das, lässt sich derzeit nur spekulieren: An mangelnder Information? An politischer Resignation? Oder daran, dass viele Eltern sich nicht trauen, öffentlich gegen ein Modell aufzutreten, das politisch so stark verteidigt wird?

Denn im Kern geht es um die Frage: Wie weltanschaulich neutral muss Schule sein – und wie viel Religion darf sie vermitteln? Hamburg beantwortet diese Frage anders als der Rest der Republik: legitim, aber unter den Initiatoren der Petition auch umstritten. Wirkt also ein Modell, das auf Dialog setzt, unglaubwürdig, wenn es keine echte Wahlfreiheit zulässt?

Behördensprecher Albrecht sagt: „Mit dem ‚Religionsunterricht für alle‘ wird eine Identitätsentwicklung durch Begegnung und Dialog, durch Sachverstand und Argumentation angestrebt, er hat somit keinen missionarischen Charakter.“ Und: Das bundesweit einmalige Format „spielt eine zentrale Rolle in der Integration, weil hier Wissen und Einblicke in andere religiös-kulturelle Kontexte und Erfahrungswelten gegeben wird. Das stärkt das gegenseitige Verständnis, baut Vorurteile ab und baut Brücken zueinander.“

Die Unterstützer der Online-Petition fordern nicht die Abschaffung des Religionsunterrichts, sondern lediglich eine Alternative. Ein Ethik- oder Philosophieunterricht, der Kindern Raum gibt, über Werte, Zusammenleben und Sinnfragen nachzudenken – ohne religiösen Rahmen. Ob Hamburg bereit ist, diesen Schritt zu gehen, ist derzeit offen. Die Initiatoren sammeln noch bis Mitte Mai Unterschriften – und wollen die Petition dann an die Bürgerschaft übergeben.

Source: welt.de