Wie man Kindern nicht hilft, immerhin Erwachsenen schadet

Kommt ein Social-Media-Verbot für Kinder? Kanzler und Koalition bewegen sich mit Riesenschritten in diese Richtung. Tatsächlich ist der Impuls, Kinder schützen zu wollen, ehrenwert. Doch der autoritäre Reflex ist hilflos. Und im Detail gefährlich.

Der Kanzler will die Kinder schützen. Im Podcast „Machtwechsel“ äußerte Bundeskanzler Friedrich Merz „Sympathien“ für den Vorschlag der SPD und einzelner CDU-Landesverbände, Kindern und Jugendlichen die Nutzung von Social Media zu verbieten. Man werde das Thema auf dem Parteitag am kommenden Wochenende diskutieren.

Was wie ein nobles und moralisch gebotenes Vorhaben klingt – wer kann schließlich schon ernsthaft gegen den Schutz von Kindern und Jugendlichen sein? –, hat naturgemäß seine Haken. Denn durch die Pläne der Regierungsparteien würde die Nutzung von sozialen Medien in Deutschland grundsätzlich neu geregelt werden – auch für Erwachsene.

Lesen Sie auch

Die „Sympathien“ des Kanzlers beziehen sich auf ein von führenden SPD-Vertretern aus Bund und Ländern vorgelegtes „Impulspapier“. Dieses sieht zunächst ein pauschales Verbot von Social-Media-Plattformen für Kinder unter 14 Jahren vor. Die Plattform-Anbieter sollen für diese Altersgruppe den Zugang technisch wirksam unterbinden, bei Verstößen sollen Sanktionen gegen die Unternehmen möglich sein. Zuspruch für ein Verbot kommt sowohl von NGO-Akteuren wie HateAid als auch aus den Reihen der CDU. Dort hat sich der schleswig-holsteinische Landesverband um Daniel Günther gar für ein Pauschalverbot für unter 16-Jährige sowie eine generelle Klarnamenpflicht ausgesprochen.

Für Jugendliche von 14 bis 16 Jahren schwebt der SPD in ihrem Papier eine Jugendversion ohne algorithmisch gesteuerte Feeds und Funktionen wie dem Endlos-Scrollen vor. Zugang zu dieser entschärften U16-Version sollen die Jugendliche nur dann bekommen, wenn sich der Erziehungsberechtigte über die sogenannte EU Digital Identity Wallet registriert. Zudem sollen für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig deaktiviert sein.

Lesen Sie auch

Das Vorhaben verfolgt einen legitimen Zweck. Vieles deutet darauf hin, dass steigende Zahlen von Depressionen und Angstzuständen unter Kinder und Jugendlichen in Zusammenhang mit erhöhtem Social-Media-Konsum stehen. Laut einer aktuellen Studie der Krankenkasse DAK liegt der Anteil krankhafter Social-Media-Nutzung unter Minderjährigen bei 6,6 Prozent, weitere 21,5 Prozent zeigen ein riskantes Nutzungsverhalten.

Lesen Sie auch

Trotzdem ist ein gesetzliches Verbot der falsche Ansatz. Die vorgesehene Altersüberprüfung greift in wesentliche Grundrechte wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Meinungsfreiheit ein. Insbesondere die vorgesehene Registrierung über die „EU Digital Identity Wallet“ wirft Fragen auf. Bei dieser EUDI handelt es sich um ein EU-weites Verfahren zur Digitalisierung von offiziellen Dokumenten, das 2027 an den Start gehen soll. Die Umsetzung soll auf nationaler Ebene in Gestalt einer App erfolgen, die als digitale Brieftasche fungiert. Bürger können darin ihren Personalausweis, Führerschein und andere Dokumente speichern, anstatt die Karten wie bisher ständig im Portemonnaie bei sich zu führen.

Kommen das Social-Media-Verbot und die damit verbundene Altersprüfung, liegen die Folgen auf der Hand: Die grundsätzliche Freiwilligkeit der Nutzung der EUDI-Wallet würde sich zur zwingenden Voraussetzung erhärten, um Social Media zu nutzen. Auch Erwachsene, die ein neues Konto bei Instagram, X und Co. anlegen wollen, müssten in Zukunft EUDI nutzen, um ihr Alter nachzuweisen. Darf also nach Plänen der Regierungsparteien bald nur noch im Internet seine Meinung äußern, wer sich vorher behördlich registriert?

Auch der „Chaos Computer Club“ hat sich mittlerweile gegen ein Social-Media- Verbot ausgesprochen und die Pläne von CDU und SPD kritisiert. Dass es mit der EUDI eine zentrale Stelle brauche, um eine Person freizugeben, widerspreche der dezentralen Idee des Internets und sei auch der Grund, weswegen Internet-Shutdowns überhaupt möglich seien, so CCC-Sprecherin Elina Eickstädt gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Lesen Sie auch

Mit ihren Überlegungen ist die deutsche Regierung allerdings nicht allein, in Frankreich, Spanien und Großbritannien gibt es ganz ähnliche Bestrebungen. Dabei zeigt gerade das Beispiel von Vorreiter Australien die enormen Vollzugsdefizite auf. Dort ist die Nutzung von Social Media für Jugendliche unter 16 seit Dezember untersagt. Verbote wecken ja bekanntermaßen die Reaktanz im Menschen, vor allem bei den jüngeren, und so haben australische Jugendliche bereits zahlreiche Wege gefunden, das Verbot zu umgehen.

Ein australischer Lehrer berichtet dem „Deutschen Schulportal“, dass die Jugendlichen zur Alterskontrolle einfach den Ausweis älterer Geschwister oder der Eltern verwenden würden oder die digitale Gesichtsverifikation von einem Erwachsenen durchführen lassen. Auch beliebt sei die Nutzung von VPN-Clients, mit dem sich die Australier einfach aus dem virtuellen Ausland einen Instagram-Account anlegen und somit die Kontrolle umgehen. „Viele Jugendliche machen sich über die Altersgrenze lustig“, heißt es dort.

Das Beispiel Australien zeigt, dass staatliche Schranken das Problem nicht lösen. Ein erfolgversprechender und weniger grundrechtsinvasiver Ansatz liegt neben legitimen Handyverboten im Schulunterricht und auf dem Pausenhof darin, auf das Design der Apps selbst einzuwirken.

Soeben musste sich Meta-CEO Marc Zuckerberg vor einem Gericht in Los Angeles Fragen stellen, ob Facebook und Instagram absichtlich so entwickelt seien, dass sie süchtig machen würden. Klägerin in dem Verfahren ist eine 20-jährige Amerikanerin, die vorträgt, dass ihre zwanghafte Nutzung dieser Plattformen in extrem jungen Jahren schwere psychische Schäden bei ihr verursacht habe.

Insbesondere die mobilen Versionen von Instagram, TikTok und Co. beruhen darauf, pausenlos neue Inhalte automatisch nachzuladen und dem Nutzer wie eine Slot-Machine auf die Bildschirme zu schleudern. Dies führt dazu, dass sich Minderjährige auf TikTok im Durchschnitt 830 verschiedene Videos pro Stunde ansehen, wie das Forschungszentrum „IZI“ ausgerechnet hat. Der Motor dahinter ist die Technik des „Infinite Scrolling“ (Endlos-Scrollen), auch „Doomscrolling“ („Untergangsscrollen“) genannt.

Lesen Sie auch

Entwickelt wurde die Technik schon im Jahr 2006 von Aza Raskin, Sohn des Apple-Pioniers Jef Raskin. Als Raskin sah, wozu die Social-Media-Betreiber seine Technologie verwendeten, erlebte er eine Art „Oppenheimer-Moment“. In Interviews gestand er, seine Erfindung zutiefst zu bereuen und bezichtigte die Social-Media-Anbieter, ihre Nutzer gezielt süchtig zu machen. „Es ist, als würden sie Verhaltenskokain nehmen und es einfach über deine Benutzeroberfläche streuen“, so Raskin. 830 Videos stündlich durch ein App-Design, das wie eine Droge wirkt. Wer sich täglich stundenlang durch TikTok und Instagram „doomscrollt“, brutzelt sich sein Gehirn kontinuierlich weg, insbesondere, wenn es noch nicht voll entwickelt ist.

Doch so ehrenwert der moralische Impuls zum Jugendschutz ist, die Konsequenzen daraus sind es nicht. Wer das freie Internet nur noch unter staatlicher Alterskontrolle zugänglich macht, ersetzt Erziehung durch Registrierung und macht die bürgerliche Teilhabe an der Meinungsbildung zu einem Feature, das erst freigeschaltet werden muss. Wahrscheinlich hängen viele Jugendliche und Erwachsene zu viel auf Social Media rum, ja. Aber ein Staat, der glaubt, Freiheit lasse sich per Wallet-App dosieren, scrollt selbst gefährlich nah am autoritären Reflex.

Source: welt.de