Wie ich meine Haushaltshilfe richtig anmelde und Streitfall vermeide

Minijobber
Wie ich meine Haushaltshilfe richtig anmelde und Streitfall vermeide

Eine Frau putzt eine Fensterscheibe

Wer Arbeiten im Haushalt von Fachpersonal erledigen lässt, sollte z. Hd. ein sauberes Beschäftigungsverhältnis sorgen

© Westend61 / Imago Images

Jemanden schwarz z. Hd. sich funktionieren zu lassen, ist ungesetzlich. Auch z. Hd. Privathaushalte. Ein legales und faires Arbeitsverhältnis bringt beiden Seiten Sicherheit und sogar steuerliche Vorteile. So geht’s sauber zu.

Dieser Artikel ist eine Übernehmen des Wirtschaftsmagazins Capital und ist hier z. Hd. zehn Tage einsehbar. Danach wird er wieder ausschließlich unter www.capital.de zu Vorlesung halten sein. Capital gehört wie jener stern zu RTL Deutschland. 

Die Kinder bespaßen, den betagten Schwiegervater versorgen, dasjenige Haus sauber halten – in den eigenen vier Wänden gibt es viel zu tun und selten schafft man was auch immer zurückgezogen. Gut, wenn Profis helfen. In mehr qua 4,3 Mio. deutschen Haushalten kümmern sich Haushaltshilfen etwa ums Putzen oder Einkaufen. 

Doch weniger qua zehn Prozent jener Privathaushalte melden ihre Unterstützerinnen und Unterstützer zweite Geige c/o jener Minijobzentrale oder jener Sozialversicherung an, treugesinnt Zahlen des Instituts jener deutschen Wirtschaft (IW). Die verbleibenden 3,94 Millionen Haushalte in Anspruch nehmen Pflegekraft, Babysitter und Reinigungspersonal offenbar schwarz, ohne jegliche Absicherung und unterhalb des Radars des Finanzamts.

Minijobber günstig und reibungslos einloggen

Grund z. Hd. die große Schattenwirtschaft in Privathaushalten: Oft scheuen jedwederlei Seiten vertragliche Pflichten und bürokratische Hürden, die ein legales Arbeitsverhältnis vermeintlich mit sich bringt. „Dabei hat es viele Vorteile, die Haushaltshilfe offiziell anzumelden“, sagt Lena-Marei Ardelt von Quitt, einer Service-Plattform z. Hd. die rechtssichere Anmeldung und Verwaltung privater Arbeitsverhältnisse.

Zumindest die Registrierung einer Haushaltshilfe c/o jener Minijobzentrale ist seit dieser Zeit Jahren recht unkompliziert und geht online, telefonisch und per Post. Dazu braucht es nur manche persönliche Daten. Anschließend zahlen private Arbeitgeber z. Hd. ihren Minijobber zusätzlich zum Lohn niedrige Abgaben von maximal 14,94 Prozent: Pauschalbeiträge zur Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, Umlagen sowie eine Pauschsteuer.

Verdient ein Minijobber im Privathaushalt zum Beispiel den monatlichen Höchstbetrag – 538 Euro – kostet dasjenige die private Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber zirka 80 Euro zusätzlich. Die Mehrkosten zieht die Minijob-Zentrale mittels Lastschriftverfahren vom Arbeitgeber ein, leitet Beiträge, Umlagen und Pauschsteuer an die zuständigen Stellen weiter und erstellt die Meldungen zur Renten- und Unfallversicherung.
Gleichzeitig können die Haushalte die Kosten ihrer Haushaltshilfe steuerlich geltend zeugen. 20 Prozent jener Gesamtaufwendungen, maximal 510 Euro im Jahr, zieht dasjenige Finanzamt stracks von ihrer Steuerlast ab.

Sozialversicherungspflicht: Anmeldung wird aufwendig

„Komplizierter wird es, wenn Haushaltshilfen mehr Lohn erhalten sollen, als die Minijobgrenze erlaubt“, stellt Expertin Ardelt steif. Ein klassisches Beispiel seien Eltern, die z. Hd. 10 Stunden die Woche eine Nanny stellen möchten, die die Kinder immer rechtzeitig von jener Kita abholt. Bei einem durchschnittlichen Stundenlohn von 18 Euro liegt dasjenige monatliche Bruttogehalt c/o 780 Euro, und damit im sogenannten Midijob-Bereich. Das ist sozialversicherungspflichtig. Heißt konkret: Haushaltshilfe und Arbeitgeber zahlen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und zweite Geige zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Pro die privaten Arbeitgeber bedeutet dasjenige mehr Aufwand: Sie zu tun sein sich zum Beispiel beim zuständigen Träger jener gesetzlichen Unfallversicherung einloggen und benötigen eine Betriebsnummer von jener Bundesagentur z. Hd. Arbeit. Sie melden ihre sozialversicherungspflichtig angestellte Haushaltshilfe nicht c/o jener Minijob-Zentrale an, sondern c/o ihrer jeweiligen Krankenkasse, die die Sozialabgaben einzieht. Sie zu tun sein dasjenige Finanzamt informieren, Lohnabrechnungen erstellen und ggf. Lohnsteuer nachher den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen abführen.

„Der Aufwand ist enorm und für Privatpersonen kaum selbstständig umsetzbar“, sagt Ardelt. Einige dieser Aufgaben können externe Dienstleister wie Steuerberater oder Lohnbüros schlank werden. Oder Privathaushalte schenken jeglicher Pflichten an Rundum-Anbieter ab, die sich um jeglicher gesetzlichen Aufgaben kümmern und z. Hd. eine korrekte Anstellung, Versicherung und professionelle Verwaltung sorgen.

Wie zweite Geige immer private Arbeitgeber dasjenige Organisatorische gestalten, zweite Geige c/o sozialversicherungspflichtig beschäftigten Haushaltshilfen winkt ein Steuerrabatt: Das Finanzamt erstattet 20 Prozent jener Kosten, hier liegt jener jährliche Höchstbetrag durchaus c/o satten 4000 Euro.

Trend geht zur sauberen Anstellung

Aufwand vermeiden wollen zweite Geige ihre Kunden, berichtet Ardelt vom Service-Portal Quitt. Der Großteil von ihnen seien Frauen. Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Hausarbeiten ist immer noch x-fach ihre Aufgabe, wie Zahlen des Bundesfamilienministeriums ratifizieren: Pro unbezahlte Sorgearbeit wenden Frauen pro Tag im Durchschnitt 43,8 Prozent mehr Zeit uff qua Männer, im eigentlichen Sinne 77 Minuten. „Viele unserer Kundinnen können ihrem eigenen Job nur nachgehen, wenn sie zu Hause Unterstützung haben.“ Entsprechend wichtig sei den Quitt-Kundinnen und -Kunden Fairness: „Sie wollen ihre Hilfe daheim korrekt anstellen, fair bezahlen und Urlaubs- und Krankentage geben, so wie sie es selbst gewohnt sind.“

Risikoreiche Schattenwirtschaft

Lassen Privathaushalte schwarz putzen, betreuen oder pflegen, in Betracht kommen sie erhebliche Risiken ein. Schwarzarbeit ist ungesetzlich. Wer auffliegt, muss zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen oder c/o einem Arbeitsunfall jener Hilfskraft z. Hd. Behandlungskosten aufkommen. Außerdem macht man sich mitunter strafbar und muss mit Bußgeldern rechnen.

Auch z. Hd. eine Hilfskraft ist Arbeiten unter jener Hand brenzlig. Ihr droht ebenfalls rechtlicher Streitfall und sie verzichtet zum Beispiel uff Versicherungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub und erwirbt nix Rentenansprüche.

Source: stern.de