Wie Familienministerin Prien Milliarden in dieser Jugendhilfe sparen will
Das Familienministerium plant eine grundlegende Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Betroffen sind vor allem junge Menschen mit Behinderungen. Die möglichen Einsparungen: bis zu 2,7 Milliarden Euro pro Jahr. „Politico“ liegt der Gesetzentwurf exklusiv vor.
Im Fokus der Diskussionen um Reformen im Sozialstaat stehen bislang vor allem das Arbeits- und Gesundheitsministerium: Bürgergeld, Leistungen für Asylbewerber sowie Kranken- und Pflegeversicherung gelten als die größten Kostentreiber – und werden seit Monaten intensiv diskutiert.
Weniger beachtet wurde bislang das Familienministerium. Doch im Schatten ihrer Kabinettskollegen hat Ministerin Karin Prien (CDU) einen Gesetzentwurf erarbeitet, mit dem sie die Sozialgesetzbücher grundlegend reformieren und Milliarden im System einsparen will. Das Dokument liegt „Politico“ vor.
Im Kern geht es um die Neuordnung eines besonders sensiblen Bereichs des Sozialstaats: die Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder einem erheblichen Erziehungsbedarf. Reformen galten hier lange als politisch heikel. Kaum jemand will gerne begründen, weshalb ausgerechnet bei benachteiligten Kindern gespart werden soll. Die Ampel-Koalition hatte einen Anlauf unternommen, brachte aber nichts durchs Ziel.
Union und SPD wollen die Reform nun umsetzen. Im Koalitionsvertrag haben sie sich vorgenommen, den Sozialstaat einfacher, effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Auch die Expertenkommission „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ empfahl dem Gesetzgeber in Berlin in ihrem Abschlussbericht im Juli 2025 unter anderem Anpassungen bei der Kinder- und Jugendhilfe – die als besonders reformbedürftig gilt. Das System ist komplex, für Betroffene schwer zu durchschauen – und für Länder und Kommunen zunehmend teuer.
Das Ministerium von Karin Prien beschreibt die Lage ungewöhnlich deutlich. „Die Kinder und Jugendhilfe steht vor großen Herausforderungen, die eine ihrem Auftrag entsprechende Aufgabenwahrnehmung nicht nur zunehmend erschweren, sondern ihre ,Garantenstellung‘ für ein gutes und sicheres Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland grundsätzlich in Frage stellen können, wenn eine Entlastung ihrer Strukturen nicht zeitnah erfolgt“, heißt es in dem Gesetzentwurf.
Die Reform greift an zwei zentralen Punkten an: Sie bündelt Leistungen und beendet das Zuständigkeits-Wirrwarr zwischen den Behörden. Gleichzeitig ersetzt sie pauschale Angebote häufiger durch individuelle Leistungen.
Konkret heißt das: Die 1:1-Betreuung soll künftig nicht mehr der Regelfall sein, sondern die Ausnahme bleiben. Stattdessen arbeiten Fachkräfte direkt in Schulen und Kitas und betreuen mehrere Kinder gleichzeitig. Der Gesetzentwurf spricht von „Pooling“ und führt dafür die sogenannte „infrastrukturelle Bildungsassistenz“ ein.
In der Praxis stößt dieser Ansatz durchaus auf Zustimmung. In Inklusionsklassen etwa kommt es vor, dass beinahe ebenso viele Erwachsene wie Kinder im Raum sind. Gleichzeitig berichten Kommunen von erheblichen Schwierigkeiten, ausreichend Personal zu finden.
Ziel der Reform: Klare Zuständigkeiten
Ein weiterer zentraler Punkt der Reform betrifft die Zuständigkeiten der Behörden. Bislang sind sie kompliziert aufgeteilt. Nach Angaben des Ministeriums leben in Deutschland rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung. Etwa 140.000 Kinder mit seelischer Behinderung fallen unter die Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), die übrigen unter die Eingliederungshilfe (SGB IX).
Für die Praxis heißt das: Behörden müssen im Einzelfall klären, welche Beeinträchtigung vorliegt und ob ein erzieherischer oder behinderungsbedingter Bedarf besteht. Diese Abgrenzung gelingt oft kaum. So kann die Überforderung von Eltern sowohl Folge der Behinderung ihres Kindes sein als auch eine eigenständige Ursache.
Das macht das Ministerium auch in der Begründung des Gesetzes deutlich. Es sei „unmöglich zu entscheiden, ob das Vorliegen eines erzieherischen Bedarfs mit der Behinderung des Kindes bzw. Jugendlichen, mit der mangelnden Kompetenz der Eltern oder mit anderen sozialen oder biographischen Faktoren zu begründen ist“, heißt es darin.
Der 104 Seiten umfassende Gesetzentwurf umfasst deshalb zahlreiche kleinteilige Änderungen in den Sozialgesetzbüchern. Ziel ist es, das System insgesamt übersichtlicher zu machen – für Behörden ebenso wie für Betroffene.
Neben weniger Bürokratie stellt das Ministerium auch Einsparungen in Milliardenhöhe in Aussicht. Vor allem Länder und Kommunen sollen davon profitieren. Bereits ab 2028, wenn das Gesetz in Kraft tritt, rechnet die Regierung mit rund 200 Millionen Euro weniger Ausgaben.
Die großen Effekte zeigen sich erst später. Viele Maßnahmen greifen erst, wenn neue Strukturen flächendeckend wirken – etwa durch die gebündelte Organisation der Schulbegleitung. Dann sollen die Einsparungen laut Gesetzentwurf auf 2,7 Milliarden Euro jährlich steigen. Dieses Niveau wird allerdings erst 2036 erreicht.
Source: welt.de