Wer darf welches sagen?: Niemand hat dasjenige Recht, nicht kritisiert zu werden

Wenn ein Autor ein Buch mit dem Titel „Meinungsfreiheit“ schreibt und dies mit dem Auftritt des amerikanischen Vize-Präsidenten J. D. Vance bei der Münchner Sicherheitskonferenz im vergangenen Jahr beginnt, geht man automatisch davon aus, dass er sich von Vance distanziert. Ronen Steinke, Jurist und leitender Redakteur bei der „Süddeutschen Zeitung“ tut das zunächst auch.

Er zitiert auf den ersten Seiten Vance, der bei seiner Rede behauptet hatte, dass die größte Bedrohung für Europa heute gar nicht mehr aus Russland oder China komme, sondern „von innen“ heraus aus Europa selbst: Europa, so Vance, würge die Meinungsfreiheit ab. Er betont, wie wenig überzeugend diese Worte aus dem Mund ausgerechnet von jemandem seien, der selbst kritische Journalisten diffamiere, Universitäten unter Druck setze und Late-Night-Show-Hosts wegmobbe. Dann gibt er jedoch noch etwas zu bedenken: „Aber, schrecklicher Gedanke: Was, wenn der Gast aus Amerika dennoch einen Punkt hatte?“

So viele Ermittlungen wie noch nie

Was Steinke meint, ist eine auch von linksliberaler Seite kritisierte Entwicklung, die sich in den Jahren zwischen 2015 und 2025 insbesondere in Deutschland vollzogen habe und die er in seinem neuen Buch (Untertitel: „Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“) analysiert. Während der vergangenen zehn Jahre sei die Demokratie in einen „Stresstest“ geraten, so der Autor, und Deutschland habe darauf gesetzt, noch einmal zusätzliche Gesetze zu schaffen, sowie auch alte, schon bestehende zu verschärfen, um politische Äußerungen stärker zu regulieren und einzuschränken: Der Bundestag habe Strafparagraphen erweitert und vermehrt; der Tatbestand der Volksver­hetzung sei gleich in mehrfacher Hinsicht ausgebaut worden; der Tatbestand der öffentlichen Billigung von Straftaten sei so ausgedehnt worden, dass man jetzt schon dafür bestraft werden könne, wenn man Taten „befürwortet“, die allein in der Phantasie spielten. Und viele Staats­anwaltschaften hätten die Bekämpfung von Hatespeech zu einer neuen Priorität erhoben. Das alles habe dazu geführt, dass es in Deutschland noch nie so viele Ermittlungen wegen bloßer Worte, „reiner Äußerungsdelikte“, gegeben habe.

Selbstverständlich besteht für Steinke kein Zweifel daran, dass es gegen Hatespeech-Kommentare mit Gewaltandrohungen eine Verteidigung durch den Staat braucht. Wenn Täter damit durchkämen, schreibt er, „bliebe von der Meinungsfreiheit der Bedrohten nicht viel übrig“. Seiner Ansicht nach ist der deutsche Strafverfolgungsapparat allerdings inzwischen weit übers Ziel hinausgeschossen. Wird ein Mensch in Deutschland „dämlich“ oder „Schwachkopf“ genannt, müsse das normalerweise keine Staatsanwaltschaft in Bewegung setzen, so Steinke. Was ihn beunruhigt, ist die auf diese Weise einsetzende Gewöhnung an die Interventionen der Strafjustiz – Hausdurchsuchungen wegen „Politikerbeleidigung“ etwa. Und die zunehmende Verunsicherung durch den gleichzeitig verstärkten Eindruck, dass „zivilge­sellschaftliche Debatten eingeengt“ würden.

Mehr Debatte, nicht weniger

„Müsste eine offene Gesellschaft ihre Strafjustiz nicht an etlichen Stellen dringend zurückpfeifen?“, fragt Steinke und verweist noch mal auf Amerika: Wenn die USA unter Trump solche Gesetze hätten wie wir in Deutschland, dann würde das der dortigen Regierung noch ganz andere Möglichkeiten bieten, ihre Kritiker einzuschüchtern. In Deutschland wiederum, wo Anklagebehörden immer mehr Macht und gesetzlichen Spielraum bekämen, sei ein solches Szenario „vielleicht nur eine Landtagswahl entfernt“. Es ist diese Sorge, die im Buch zur Antriebskraft wird: „Meinungsfreiheit“ ist ein eindringliches Plädoyer für mehr Debatte, solange sie gewaltfrei bleibt, und nicht für weniger.

Ronen Steinke: „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“.
Ronen Steinke: „Meinungsfreiheit: Wie Polizei und Justiz unser Grundrecht einschränken – und wie wir es verteidigen“.Berlin Verlag

Wo genau aber liegen die Grenzen dieser Meinungsfreiheit, von der von Teilen der Öffentlichkeit so gern behauptet wird, dass sie am Ende sei, weil man angeblich so vieles nicht mehr sagen dürfe? Steinke – und hier kommt die unterhaltsame und wirklich glänzende Seite seines Buchs – stellt diese Frage. Aber er stellt sie nicht generell, er stellt sie uns, also seinen Leserinnen und Lesern anhand konkreter Beispiele. Er fragt: „Lust auf ein juristisches Quizz?“ Und beginnt mit der Meinungsfreiheit selbst und mit einem prominenten Fall: Der „Tagesschau“- Sprecher Constantin Schreiber trat 2023 an der Universität Jena auf und traf dort auf Studierende, die seine Thesen, die Schreiber schon in einer Reihe verkaufsstarker Bücher dargelegt hatte, als „reißerisch, sogar islamfeindlich“ kritisierten und ihn auspfiffen. Er könne gar nicht mehr frei seine Meinung über „den“ Islam sagen, beschwerte sich daraufhin Schreiber.

„Hat er recht?“, fragt uns Ronen Steinke. Und gibt die Antwort: „Nein. Das ist Meinungsfreiheit in Aktion. Ein Mensch sagt seine Meinung. Aus dem Publikum kommen Gegenmeinungen. Eine Debatte. Alles normal so weit.“ Der „Tagesschau“-Sprecher hält es in einem Interview in der „Zeit“ dann für besonders schlimm, dass sein Islam-Buch von Studierenden mit NS-Propaganda verglichen wurde, das sei „keine Debatte“. „Hat er recht?“, fragt Steinke wieder. Und gibt auch hier gleich die Antwort: „Nein. Das ist sehr wohl Debatte. Niemand hat das Recht, nicht kritisiert zu werden.“ Der Studentin, die ihm eine Sahnetorte ins Gesicht warf, hätte er allerdings durchaus Reinigungskosten in Rechnung hätte stellen dürfen.

Precht, Mockridge, Weimer

Das Frage-und-Antwort-Spiel macht der Jurist, der auch an der Goethe Universität in Frankfurt lehrt, zum Erzählprinzip des ganzen Buchs. Und weil es sich – nicht zuletzt aufgrund der großen medialen Aufmerksamkeit, die die einzelnen Fälle hatten – oft um prominente Beispiele handelt (Richard David Precht, Luke Mockridge, Wolfram Weimer), kann jeder lesend unmittelbar anknüpfen und zugleich erstaunt sein, mit der eigenen Antwort keineswegs immer richtig zu liegen, was ein guter Effekt ist. Die Strategie, so konkret wie möglich zu werden, ist dabei auch deshalb so gewinnbringend, weil auf diese Weise mit den Mythen der Beschränkung zugleich aufgeräumt wird. Wenn es Ronen Steinke um irgendetwas nicht geht, dann ist das Stimmungsmache.

Wer mit Worten zu Gewalt aufstachelt, überschreitet eine Grenze und gefährdet den „öffentlichen Frieden“. Die Frage ist hier, wann der Staat beginnt, von „Gefahr“ zu sprechen. Das Buch geht hier – weiter in Quizz-Form – insbesondere auf Fälle ein, die den Terrorangriff der Hamas am 7. Oktober 2023 und den darauffolgenden Krieg Israels in Gaza thematisieren. Jubel an der Ecke Sonnenallee/Reuterstraße in Berlin-Neukölln und Verteilen von Süßigkeiten wenige Stunden nach Beginn des Terrorangriffs der Hamas auf Israel? Eindeutig verboten: „Niemand darf bei Mord Totschlag oder anderen schweren Verbrechen öffentlich jubeln, applaudieren, anfeuern, sofern dadurch die Täter oder auch andere Zuhörer zu noch mehr Gewalt aufgestachelt werden könnten“, so Steinke, und diese Gefahr sei hier mit Händen zu greifen gewesen, befand die Staatsanwaltschaft in Berlin. Demonstrierende, die „Stoppt den Genozid in Gaza“-Schilder hochhalten? Erlaubt. Denn unabhängig von der Frage, ob sich in Gaza wirklich ein Genozid ereigne, so haben es die Gerichte betont, seien diese Worte jedenfalls ein Aufruf, Gewalt einzustellen.

Der Autor fasst die Rechtslage jeweils zusammen, erlaubt sich dabei allerdings durchaus kritische Anmerkungen und eigene Wertungen. Wenn er im Kapitel zu Nazivergleichen etwa auf das Buch „Die Welt nach Gaza“ des indischen Bestsellerautors Pankaj Mishra zu sprechen kommt, fällt ihm zu der Konsequenz, mit der hier von der ersten bis zur letzten Seite Holocaustvergleiche bemüht werden und fast jedem Kapitel ein Zitat eines NS-Verfolgten vorangestellt wird, einfach nur noch ein „wow“ ein. Man könne, so Steinke, „wenn man die entsetzlichen Auswüchse der israelischen (und auch von der Hamas betriebenen) Kriegsführung in Gaza beschreiben will“, vielleicht auch an den Vietnamkrieg, die Belagerung Sarajevos oder Frankreichs Handlungen in Algerien denken – aber immer heiße es nur: „Gaza = Warschauer Ghetto“. Und suggeriert damit eine eindeutige Codierung, wer gut und wer böse sei.

Eine deutliche Warnung spricht er zum Thema Desinformation in Richtung der Verfassungsrichterin in Sachsen, Elisa Hoven, aus, die vorschlägt, einen neuen Strafparagraphen einzuführen – gegen die Verbreitung von Lügen, die „im Zusammenhang mit“ einer Wahl die Wahl­berechtigten beeinflussen könnten. Das würde bedeuten, so Steinke, dass die Strafjustiz einen enorm großen Spielraum bekäme, um sich einzumischen – in Talkshows, Zeitungsartikel, Social-Media-Posts. Müsste die Staatsanwaltschaft dann doch die Rolle eines Faktencheckers spielen – und zwar über all, 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche, ausgestattet mit der Lizenz zur strafrechtlichen Anklage? Steinke knüpft hier an seine einleitende Warnung an. Bislang habe im Bundestag diese Idee noch niemand aufgegriffen, stellt er erleichtert fest. Der Demokratie würde sie sicher nicht guttun.

Source: faz.net