weites Cum-ex-Urteil gegen Hanno Berger ist rechtskräftig

Schon seit einigen Wochen hat Hanno Berger Gewissheit. Der Steueranwalt und Strippenzieher hinter zahlreichen Cum-ex-Geschäften, der derzeit eine Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung in einer Justizvollzugsanstalt in Nordhessen verbüßt, ist auch mit seiner zweiten Revision gegen seine Verurteilung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert.

Schon Ende Oktober hatte der Erste Strafsenat seine auf ein Verfahrenshindernis und eine Sachrüge gestützte Revision per Beschluss verworfen, wie das Gericht am Montag mitteilte (Az. 1 StR 58/24).

Lange Haftstrafe und Einziehung

Bergers Anwälte hatten vergeblich versucht, den Schuldspruch durch das Landgericht Wiesbaden vom 30. Mai 2023 und die Länge der verhängten Haftstrafe aufheben zu lassen. Das Landgericht hatte Berger wegen der Planung und Durchführung eines von ihm konzipierten Modells zur Umsetzung von Cum-ex-Geschäften zugunsten des inzwischen gestorbenen Investors Rafael Roth zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt und die Einziehung der Gewinne aus der Beratung angeordnet.

Das Urteil ist nun rechtskräftig (Az. 6 KLs – 1111 Js 18753/21). Mit den Cum-ex-Geschäften ließen Banken und Investoren sich mit Hilfe von Leerverkäufern Kapitalertragsteuer auf Wertpapiere mehrfach vom Fiskus erstatten. Zahlreche Bankinstitute, darunter die Deka, Commerzbank und die Deutsche Bank, sowie Landesbanken wie die früheren West LB oder die HSH Nordank beteiligten sich an den Aktienkreisgeschäften.

Schon vor Verfassungsgericht gescheitert

Aufgrund seiner Beteiligung an den Cum-ex-Geschäften der Hamburger Privatbank M.M. Warburg war Berger in einem anderen Prozess schon verurteilt worden. Acht Jahre Gefängnis wegen schwerer Steuerhinterziehung und eine Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro aus Cum-ex-Profiten stehen nach einer früheren, rechtskräftigem Urteil des Landgerichts Bonn für Berger zu Buche.

Kronzeuge vor Gericht: Nun muss sich auch Kai-Uwe Steck vor Gericht verantworten.
Kronzeuge vor Gericht: Nun muss sich auch Kai-Uwe Steck vor Gericht verantworten.dpa

Berger war deswegen vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und machte die Verletzung seines Grundrechts auf ein faires Verfahren geltend. Doch er blitzte bei den Verfassungsrichtern ab.

Nun muss im Wege einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung eine Höchstdauer aus beiden rechtskräftigen Entscheidungen gefunden werden. Dem inzwischen 74 Jahre alten Berger drohen bis zu 15 Jahren Haft.

Prozess gegen „Ziehsohn“

In der vergangenen Woche begann vor dem Landgericht Bonn der Strafprozess gegen Bergers „Ziehsohn“ Kai-Uwe Steck wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung. Gemeinsam mit dem Investmentrechtler hatte Berger ab 2007, damals noch in Diensten der amerikanischen Großkanzlei Dewey Ballantine, Cum-ex-Geschäfte initiiert.

Im Sommer 2010 gründeten beide die Steuer- und Fondsboutique Berger Steck & Kollegen . Mit der Durchsuchung der Kanzleiräume 2012 in Frankfurt gerieten auch Rechtsberater in den Fokus des Steuerhinterziehungsskandals.

Berger setzte sich nach Graubünden ab. Streck hatte seinen Lebensmittelpunkt schon in die Schweiz verlegt. In der Folge kam es zum Bruch zwischen den Geschäftspartnern. Steck entschied sich zur Kooperation mit den Ermittlern und sagte mehrfach als Zeuge in den Strafprozessen gegen den im Jahr 2022 nach Deutschland ausgelieferten Berger in Bonn und Wiesbaden aus.