Wasserstoff-Projekte: Verkehrsministerium vermutet unzulässige Einflussnahme
Das Bundesverkehrsministerium hat im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten bei der Wasserstoffförderung Disziplinarverfahren gegen zwei Mitarbeiter eingeleitet. Außerdem werden insgesamt drei Förderfälle danach überprüft, ob die Bescheide aufgehoben und das Geld zurückgezahlt werden muss. Das hat der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Stefan Schnorr, in Berlin bekannt gegeben.
Eine monatelange interne Revision habe Anhaltspunkte ergeben, dass die Mitarbeiter Dienstpflichten verletzt hätten durch den Verstoß gegen die „unparteiische Amtsführung“, gegen die Treuepflicht sowie gegen Auskunfts- und Wahrheitspflichten. Die Personalabteilung hat deshalb am Donnerstag disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet, die zu einem Verweis, einer Geldbuße, einer Kürzung der Dienstbezüge oder auch einer Zurückstufung der Beamten führen können. Schnorr nannte die Namen der betroffenen Mitarbeiter nicht, wies aber darauf hin, dass dies „sowohl für Mitarbeiter im aktiven Dienst als auch im Ruhestand“ gelte.
Schon im Februar hatte Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) in der Sache einen Abteilungsleiter entlassen und einen weiteren Referatsleiter versetzt. Ob der Fall auch strafrechtliche Ermittlungen nach sich zieht, ist noch unklar klar. Schnorr wollte sich nicht dazu äußern, ob das Ministerium Anzeige erstattet hat.
Enge Verbindungen zur Wasserstoffwirtschaft
Die nun eingeleiteten Disziplinarverfahren sind damit die neueste Wendung in einem Fall, der das Ministerium schon ein Jahr lang beschäftigt. Im Zentrum dessen steht ein ehemaliger Abteilungsleiter, den Wissings Amtsvorgänger Andreas Scheuer (CSU) in das Ministerium geholt hatte. Er soll enge Verbindungen zur Wasserstoffwirtschaft haben, gar eine freundschaftliche Verbindung zum Spitzenpersonal des Verbands für Wasserstoff- und Brennstoffzellen gepflegt haben. Dies sei im Ministerium bekannt gewesen, so räumte man dort ein, aber bis zum Abschluss der ersten Revision im Dezember hat es offenbar keine Erkenntnisse gegeben, dass auch tatsächlich Einfluss auf die Vergabe der Fördergelder ausgeübt wurde.
Nach Sichtung von 120 Gigabyte an zusätzlich gesammeltem Datenmaterial, allen voran „unendlich vielen E-Mails“, sind die acht Mitarbeiter der Internen Revision nun offenbar zu einem anderen Schluss gekommen. Insgesamt zehn Förderbescheide mit einem Gesamtvolumen von 31 Millionen Euro seien daraufhin überprüft worden, berichtete Schnorr. In drei Fällen bestünden Zweifel an der Rechtmäßigkeit der ergangenen Bescheide, sie würden nun rechtlich bewertet.
In einem dieser Fälle sei der Verdacht auf eine unzulässige Einflussnahme auf das Förderverfahren schon früh so groß gewesen, dass im Mai eine externe Kanzlei mit einem Rechtsgutachten beauftragt worden sei. Diese sei zum Schluss gekommen, dass der Bescheid rechtswidrig erteilt worden sei. Der zuständige Projektträger werde jetzt kurzfristig das Verfahren zur Rückforderung des bewilligten Betrages einleiten. Wie hoch die Rückzahlung ausfallen könnte, wollte Schnorr nicht sagen. Zumindest das Verfahren der Internen Revision sei nun abgeschlossen.