Was sich z. Hd. dies Elterngeld ändert

Die Ampelregierung hat sich zur Entlastung des Haushalts hinauf manche Einsparmaßnahmen geeinigt. Auch z. Hd. dies Elterngeld gelten somit z. Hd. Kinder, die vom 1. April 2024 an geboren werden, ein paar neue Regeln.

Einkommensgrenze


Ilka Kopplin

Redakteurin in jener Wirtschaft.

Wer zu den Besserverdienern gehört, geht künftig leer aus. Eine jener wesentlichen Änderungen besteht in jener gesenkten Einkommensgrenze: Bei 200.000 Euro ist Schluss und ein Bezug von Elterngeld Ding der Unmöglichkeit. Diese Grenze gilt z. Hd. dies gemeinsame Steuereinkommen von Paaren, soll immerhin „nachher dem aktuellen Stand des parlamentarischen Verfahrens“ untergeordnet z. Hd. Alleinerziehende gelten, heißt es hinauf jener Website des Bundesfamilienministeriums. Im kommenden Jahr, von April 2025 an, wird die Grenze noch einmal herabgesetzt, hinauf dann 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Derzeit – und seitdem dem 1. September 2021 – gilt noch eine Grenze von 300.000 Euro z. Hd. Paare und 250.000 Euro z. Hd. Alleinerziehende.

Steuereinkommen vs. Bruttoeinkommen

Zu Händen die Berechnung wird in diesem Zusammenhang weiterhin hinauf dies sogenannte Steuereinkommen zurückgegriffen, dies sich vom Bruttoeinkommen unterscheidet. Während etwa Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen oder untergeordnet individuelle Freibeträge nicht dazu gezählt werden, fliegen andere Einkünfte etwa aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit oder untergeordnet Mieteinnahmen mit ins Steuereinkommen. Freiberufler gelten denn Selbständige, Gleiches gilt schon z. Hd. diejenigen, die eine Photovoltaikanlage betreiben. Bei jener Frage des Steuereinkommens hilft ein Blick hinauf den letzten Steuerbescheid.

Der Bemessungszeitraum vor jener Geburt ist wiederum unselbständig von jener Frage, ob die Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit vorliegen. An jener Berechnung ändert sich jedoch nichts zu den vorherigen Regularien.

Paralleler Bezug des Elterngelds

Des Weiteren ergibt sich von April an eine Wandel, welches den parallelen Bezug des Elterngelds (Basiselterngeld) anbelangt. Gleichzeitig können Mutter und Vater nur noch z. Hd. zusammensetzen Monat Elterngeld bekommen, und dies untergeordnet nur im ersten Lebensjahr des Kindes. Bislang konnten Eltern die 14 Monate Basiselterngeld, die ihnen denn Paar maximal zustehen, zu besetzen auseinandernehmen. Es gibt Ausnahmen, etwa z. Hd. Frühchen oder Mehrlinge. Außerdem soll es eine Ausnahme z. Hd. Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, z. Hd. die sie den Geschwisterbonus erhalten, verschenken. Künftig sollen solche Eltern weiterhin taktgesteuert Basiselterngeld beziehen können. Diese Regelung soll „voraussichtlich in naher Zukunft“ umgesetzt werden, heißt es dazu hinauf jener Website des Bundesfamilienministeriums.

Höhe des Elterngelds

Weitere Neuerungen stillstehen nicht an, insbesondere an jener Höhe des Elterngelds ändert sich nichts: Der Mindest- und jener Höchstbetrag von 300 beziehungsweise 1800 Euro bleiben unverändert.

Source: faz.net