Was EU-Gelder für jedes sichere Abtreibungen ändern – und welches nicht

Ein Pappschild mit der Aufschrift "MY BODY MY CHOICE" und einer Zeichnung einer Gebärmutter mit erhobenem Arm und ausgestrecktem Finger.


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Stand: 27.02.2026 • 18:58 Uhr

Eine Bürgerinitiative für sichere Abtreibungen in der EU hat es bis vor die Kommission gebracht. Der Erfolg von „My Voice, My Choice“ ist nach der Antwort der Kommission jedoch Auslegungssache.

Von Von Annika Säuberlich

Nika Kovač hat sich ein hohes Ziel gesetzt: Keine Frau in der Europäischen Union soll mehr sterben, weil sie keinen Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch hat. 2022 hat die Slowenin die Initiative „My Voice, My Choice“ gegründet. Mehr als eine Million Unterschriften für ihre Petition brachten das Anliegen vor die Europäische Kommission. Jetzt hat die Komission auf die Bürgerinitiative geantwortet.

Was hatte die europäische Bürgerinitiave „My Voice, My Choice“ gefordert?

Mehr als 20 Millionen Frauen in der EU haben „My Voice, My Choice“ zufolge keinen Zugang zu sicheren Abtreibungen. Betroffene seien gezwungen, unter finanziellen Belastungen weite Strecken zu Behandlungen in anderen EU-Staaten zu reisen oder zu unsicheren Abbruchmethoden zu greifen. Die Verweigerung medizinisch notwendiger Schwangerschaftsabbrüche wie etwa in Polen führe zudem immer wieder zu Todesfällen. Auf Abtreibungsgesetze in den Mitgliedstaaten hat die EU allerdings keinen Einfluss.

Stattdessen forderte „My Voice, My Choice“ von der Kommission einen Finanzierungsmechanismus. Der sollte Frauen, die in ihrem Land keinen Zugang zu sicheren Abtreibungen haben, einen Abbruch in einem anderen Mitgliedstaat ermöglichen – im Einklang mit dessen nationalem Recht.

Was sagen Kritiker der Initiative?

Das EU-Parlament hatte der Bürgerinitiative im Dezember zugestimmt. Die Forderung nach von der EU finanzierten Abtreibungen erntete aber auch Kritik. Laurence Trochu von den Europäischen Konservativen und Reformern nannte sie einen „fehlgeleiteten Feminismus“.

Margarita de la Pisa Carrión von den Patrioten für Europa sprach bei der Debatte im Parlament von einem Eingriff in nationale Angelegenheiten. Die EU habe zu Abtreibungen nicht zu entscheiden, sagt de la Pisa Carrión. Wenn die Kommission finanziell dabei unterstütze, Abtreibungsgesetze der Mitgliedstaaten zu umgehen, bedeute das einen Kampf „Europa gegen Europa“. Gegner kritisierten das Vorhaben der Initiative zudem als „Abtreibungstourismus“.

Wie hat die Europäische Kommission geantwortet?

Die EU-Kommission hat das Anliegen von „My Voice, My Choice“ grundsätzlich unterstützt. Sie unterstrich zwar die Zuständigkeit der Nationalstaaten bei Abtreibungen, gewährte den Mitgliedstaaten nun aber offiziell Hilfen für Schwangerschaftsabbrüche aus EU-Geldern. Die Hilfen sollen etwa Behandlungs- und Reisekosten abdecken und können sowohl für Betroffene im eigenen Land als auch für Frauen aus anderen Mitgliedstaaten genutzt werden.

Anders als von der Initiative gefordert soll es dafür keine neue Finanzierung geben. Stattdessen sollen Mitgliedstaaten Hilfen aus dem bestehenden Europäischen Sozialfonds Plus nutzen können. „Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten sich dieser Instrumente voll bewusst sind“, sagte die EU-Kommissarin für Gleichberechtigung Hadja Lahbib.

Was sind sichere Schwangerschaftsabbrüche?

Sicher ist ein Schwangerschaftsabbruch laut der Weltgesundheitsorganisation WHO in zwei Fällen: Als chirurgischer Eingriff durch qualifizierte Fachpersonen oder als Abbruch mit Tabletten der Medikamente Misoprostol oder Misoprostol und Mifepriston – je nachdem, wie weit die Schwangerschaft fortgeschritten ist.

Die EU-Kommission sprach von jährlich mehr als 480.000 durchgeführten unsicheren Abtreibungen in Europa und berief sich dabei auf Angaben der WHO.

Wo gibt es keinen oder kaum Zugang zu sicheren Abtreibungen?

Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist in einigen EU-Staaten stark eingeschränkt, in Malta sind sie de facto verboten. In Polen ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche nur noch nach einer Vergewaltigung oder Inzest erlaubt – oder wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist. Weist das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen auf, dürfen Frauen hier keinen Abbruch vornehmen. In der Vergangenheit sind mehrfach Schwangere mit Komplikationen im Krankenhaus unter ärztlicher Aufsicht gestorben, weil Mediziner unsicher waren, ob sie einen Abbruch durchführen dürfen. Warten Ärzte den Tod eines Fötus im Mutterleib ab, kann das bei der Schwangeren etwa einen septischen Schock auslösen.

In Italien sind Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche nach einer verpflichtenden Beratung und Bedenkzeit von sieben Tagen grundsätzlich möglich. Allerdings erklären sich kaum Ärzte dazu bereit, Abbrüche durchzuführen. Der Großteil verweigert mit Verweis auf Unvereinbarkeit mit persönlichen Überzeugungen. Ähnliche Berichte gibt es etwa aus Kroatien und Rumänien.

Was ändert sich jetzt – und was nicht?

Ob und, wenn ja, welche der EU-Staaten Hilfen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus für die Unterstützung von Frauen ohne Zugang zu sicheren Abtreibungen beantragen werden, ist unklar. Offen ist auch, wie ein entsprechender Antrag je nach Mitgliedstaat genau ablaufen soll – und wie das Geld dann die Betroffenen erreicht. In den Sozialen Medien feierte die „My Voice, My Choice“ die Antwort der Kommission als Erfolg. „Das ist ein historischer Schritt“, sagte Initiatorin Nika Kovač.

„Mit der Bereitstellung der Mittel erkennt die Kommission den Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch als Teil der Gesundheitsversorgung an“, sagte Medizinstrafrechtlerin und Vorsitzende der Kommission Reproduktive Gerechtigkeit des Deutschen Juristinnenbunds Liane Wörner. Das mache es für Mitgliedstaaten zukünftig schwieriger, zu begründen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche als strafrechtlich relevant einordnen.

Source: tagesschau.de