Was die Kreuzigung in Rom bedeutete – und welches sie ersetzte
Im Römischen Reich wurde die Kreuzigung über Jahrhunderte angewandt. Zunehmend Angehörige der Unterschicht sollen auf diese qualvolle Weise gerichtet worden sein. Nun widerspricht ein Forscher und verweist auf das Aufkommen einer neuen Hinrichtungsform.
Mit seiner klugen Propaganda hat es der römische Kaiser Augustus bis in die Geburtsgeschichte Jesu geschafft. Sein Meisterstück lieferte er mit den „Res gestae“ ab, einem Tatenbericht, den er im gesamten Imperium auf Latein und Griechisch bekannt machte. Eine der darin herausgestellten Leistungen war „die Ruhe, die ich dem Meer vor Seeräubern verschafft habe. In diesem Krieg habe ich von den Sklaven, die ihren Herren entlaufen waren und Waffen gegen den Staat ergriffen hatten, fast 30.000 gefangengenommen und ihren Herren zur Bestrafung übergeben“.
Was das bedeutete, hat Augustus’ Statthalter in Syrien, der später durch seine Katastrophe in Germanien bekannt gewordene Publius Quinctilius Varus, 4 v. Chr. in Judäa exekutiert, indem er 2000 aufständische Juden ans Kreuz schlagen ließ. Denn ein Aufstand gegen den römischen Staat wurde mit dem Tod am Kreuz bestraft. Berühmt ist das entsetzliche Gericht, das der Feldherr Marcus Licinius Crassus 71 v. Chr. über Reste des Sklavenheeres hielt, die den Tod ihres Anführers Spartacus überlebt hatten. 6000 Gekreuzigte säumten die Via Appia zwischen Brindisi und Rom.
Im Krieg gegen die Seeräuber, den Augustus noch als Octavian während der Zeit der Bürgerkriege führte, dürfte er mit den Gefangenen, deren Herren nicht ermittelt werden konnten, ähnlich verfahren sein. Denn es war gerade ihre offen zur Schau gestellte Brutalität, die die Römer auf die Kreuzigung zurückgreifen ließ, um die Ordnung ihres Staatswesens und seiner Gesellschaft zu sichern.
Weil sie von Unterworfenen und Sklaven bedroht waren, sollte der qualvolle Tod am Kreuz abschrecken und zugleich die Delinquenten demütigen. Für Inhaber des Bürgerrechts dagegen sollte sie „vom Leib des Römers fernbleiben“, wie es der Redner und Anwalt Cicero formulierte. Daher wurde der Apostel Paulus als römischer Bürger mit dem Schwert gerichtet.
Diese scharfe Trennung in Römer und Nichtrömer erklärt auch die Passion Christi. Weil er ihn als „König der Juden“ erkannte, also als Führer eines Aufstands von Untertanen gegen das Imperium, sah sich der Statthalter Pontius Pilatus befugt, Jesus am Kreuz hinzurichten. Das neue Testament beschreibt ausführlich die übliche Prozedur: Zunächst musste der Verurteilte eine öffentliche Geißelung über sich ergehen lassen. Dann hatte er selbst das Kreuz zum Ort der Hinrichtung zu schleppen, wo er schließlich daran gefesselt und aufgerichtet wurde. Umgeben von zahlreichen Zuschauern trat der Tod durch Kreislaufkollaps, Herzversagen oder Ersticken nach Stunden oder gar erst nach Tagen ein.
Großes Publikum verlangte die Strafe ad bestias (wilde Tiere) oder ad ludum (Spiel). Damit waren Hinrichtungen in der Arena gemeint, wo die Verurteilten ihr Leben nicht nur im Kampf gegen wilde Tiere oder in Massenschlachten verloren, sondern im Zwischenprogramm ans Kreuz geschlagen, verbrannt oder auf andere, möglichst spektakuläre Art getötet wurden.
Lange galt in der Forschung die These, dass ab dem 2. Jahrhundert die Todesstrafe immer häufiger für immer geringere Vergehen ausgesprochen wurde. Zudem stieg die Zahl der Straftäter, die ihr Ende in der Arena fanden – man schätzt, dass allein im Kolosseum in Rom 300.000 Menschen ein blutiges Ende fanden. Ein Grund könnte das Ausbleiben von Kriegsgefangenen sein, nachdem Rom im 2. Jahrhundert seine Eroberungspolitik weitgehend aufgegeben und zur Defensive übergegangen war.
Als entscheidender Wendepunkt gilt die „Constitutio Antoniniana“, mit der Kaiser Caracalla 212 den meisten freien Bewohnern des Imperiums das römische Bürgerrecht gewährte. Von da an unterschieden Richter nicht mehr zwischen Römern und Nichtrömern, sondern zwischen honestiores, die einen höheren gesellschaftlichen Rang einnahmen, und humiliores, den „Niedrigen“. Aus der personenrechtlichen wurde eine Klassenjustiz, mit der ein zunehmend überforderter (und korrupter) Staatsapparat an der Gewaltspirale drehte. Sklaven etwa, die Sex mit ihrer Herrin hatten, drohte der Feuertod. Auch die Kreuzigung, das Ersticken mit flüssigem Blei oder das Binden mitsamt einer Schlange in einen Sack wird in den Quellen erwähnt.
Aber was lange als Ausweis spätantiker Dekadenz gedeutet wurde, erweist sich bei genauer Prüfung der Quellen als spektakuläre Ausnahme. Zu diesem Ergebnis kommt der Münchner Althistoriker Paul von Otting in seiner Dissertation „Die siebenfach Enthauptete. Eine Geschichte der Todesstrafe in der römischen Antike“ (Mohr Siebeck, 318 S., 109 Euro). Danach standen „zum Regierungsantritt (des Kaisers) Konstantin (reg. 306–337) vier anerkannte und bewährte Hinrichtungsformen zur Verfügung: die einfache Enthauptung und die verschärften Formen der Todesstrafe, Verbrennung, die Arenastrafe und Kreuzigung.“
Diese drei erscheinen in der großen Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Justinian (reg. 527–565) als summa supplicia (höchste Strafen), „die Ehebrecher, Räuber, Deserteure, Mörder, Fälscher, jede Art von Magier oder Hexe und andere ‚Staatsfeinde‘, zu denen man auch eine gewisse Zeit lang Christen zählte“, zu erwarten hatten.
Otting kann an zahlreichen Beispielen zeigen, dass Angeklagte für Vergehen, die in früheren Zeiten mit leidvollen Höchststrafen wie der Kreuzigung belegt wurden, in der Spätantike mit der Enthauptung durch das Schwert gerichtet wurden. Entscheidende Veränderungen gehen auf Kaiser Konstantin zurück, unter dem das Christentum von einer verfolgten Glaubensgemeinschaft zu einer privilegierten Religion im Imperium aufgestiegen war.
Nicht zuletzt dem Einfluss der Botschaft Jesu war es zu verdanken, dass die Strafe ad bestias abgeschafft und durch Strafarbeit für die Verurteilten ersetzt wurde, damit sie „ohne Blutvergießen die Strafen für ihre Verbrechen auf sich nehmen“, wie es in der Gesetzessammlung des oströmischen Kaisers Theodosius II. (reg. 408–450) überliefert ist.
Dasselbe gilt auch für die Kreuzigung, die seitdem allenfalls in Ausnahmefällen exekutiert wurde. An ihre Stelle trat der Tod durch die furca. Die wenigen Beschreibungen und Darstellungen lassen auf eine Holzkonstruktion mit einer Gabel oder einem Querbalken schließen, an der die Delinquenten gehängt und gebunden wurden, bevor man sie mit einem in den Nacken gedrückten Holzstück erstickte. Möglicherweise kamen auch Seile zum Einsatz. „Den Tod durch die eine Anwendung der furca hat es vermutlich nicht gegeben“, folgert Otting: „Eher ist an eine Vielzahl zeitlich und örtlich variierender Verwendungsmöglichkeiten zu denken.“
Entscheidend jedoch seien „die kulturellen Implikationen der jeweiligen Hinrichtungsart“. Die Abkehr von der Kreuzigung und Hinwendung zur furca markiert nach Otting „einen Mentalitätswandel innerhalb der Gesellschaft, der sich in den verschiedenen Hinrichtungsformen und dem Grad der ihnen zugeschriebenen Grausamkeit abzeichnet“. Wie die Enthauptung galt aus der Sicht der spätantiken Zeitgenossen der Tod an der furca als mildere Hinrichtungsform, die mit den grauenvollen Qualen am Kreuz nur noch wenig gemein hatte.
Schon in seiner Geschichts-Promotion beschäftigte sich Berthold Seewald mit Brückenschlägen zwischen antiker Welt und Neuzeit. Als WELT-Redakteur gehörte die Archäologie zu seinem Arbeitsgebiet.
Source: welt.de