Warum welcher Wolf nicht in Gefangenschaft bleiben konnte – und weiter beobachtet wird
Nach der Attacke eines Wolfs in Hamburg und seiner Auswilderung stellt der Senat klar, wie es bei einer erneuten Annäherung an Siedlungen weitergehen würde. Entscheidungen lägen dann nicht mehr bei der Hamburger Politik, sondern bei Behörden und Experten vor Ort.
Der Wolf, der in Hamburg eine Frau verletzt hat und anschließend in der Binnenalster gefangen werden konnte, hat in der vergangenen Woche auch den Senat intensiv beschäftigt. Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal (Grüne) sagte auf Nachfrage im Rathaus: „Das hat uns sehr bewegt. Wir hatten eine Dauerstandleitung untereinander, und die Umweltbehörde hatte das Thema fest im Griff.“
Der Wolf sei mit einem GPS‑Sender ausgestattet worden, um seine Wanderbewegungen weiterhin verfolgen zu können. Wohin sich das Tier bewege, lasse sich jedoch naturgemäß nicht planen.
Der Wolf hatte in der vergangenen Woche eine Frau in einer Einkaufspassage in Hamburg-Altona im Gesicht verletzt als diese versuchte, das Tier, das sich verirrt hatte, wieder aus der Passage zu leiten. Anschließend war er weiter in die City der Hansestadt gelaufen und dort in die Binnenalster gesprungen. Nachdem Polizisten das Tier gefangen nehmen konnten, war der Wolf in eine Wildtierstation in Niedersachsen gekommen. Inzwischen ist er wieder ausgewildert. Wo das Tier in die Freiheit entlassen wurde, gibt die Hamburger Umweltbehörde nicht bekannt.
Sollte sich der Wolf wieder Siedlungen nähern, wird neu entschieden
Der stellvertretende Senatssprecher Dennis Heinert machte deutlich, dass Hamburg nach dem Aussetzen nur noch eingeschränkt verantwortlich ist. Sollte sich der Wolf erneut einem besiedelten Gebiet nähern, würden Entscheidungen nicht politisch getroffen. Zuständig seien dann Fachbehörden und lokale Experten, in der Regel aus dem Jagd‑ und Naturschutzbereich, gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Stellen. Dabei gehe es um kurzfristige fachliche Entscheidungen, nicht um politische Verfahren.
Nach Angaben Heinerts waren vor der Auswilderung des Wolfes mehrere Handlungsoptionen geprüft worden. Dazu zählten neben dem Aussetzen auch die Unterbringung des Wolfes in einem Wildgehege. Eine dauerhafte Haltung in Gefangenschaft sei von Fachleuten jedoch als wenig Erfolg versprechend eingeschätzt worden. Der wilde Wolf hätte sich wohl keinem Rudel in einem Wildpark angeschlossen. Zudem habe das Risiko bestanden, dass ein in freier Wildbahn aufgewachsener Wolf sich nicht dauerhaft in einem Gehege halten lasse.
Auch eine Tötung des Tieres sei rechtlich nicht möglich gewesen. Nachdem sich der Wolf in menschlicher Obhut befunden habe, greife das Tierschutzrecht. Eine tierärztliche Untersuchung habe ergeben, dass der Wolf gesund gewesen sei und kein auffälliges Verhalten gezeigt habe. Unter diesen Voraussetzungen sei eine Einschläferung rechtlich nicht zulässig gewesen.
Heinert betonte, das Aussetzen sei nicht alternativlos gewesen, wohl aber die rechtlich gebotene Entscheidung. Die geprüften Alternativen hätten sich in diesem konkreten Fall als nicht praktikabel erwiesen.
juve
Source: welt.de