„Warum SPD unbedingt Betrüger schützen will, leuchtet nicht ein“, heißt es aus dieser Union

Mit ihrem Vorstoß, das Fahren ohne Ticket zu entkriminalisieren, löst Justizministerin Hubig (SPD) erhebliche Irritationen beim Koalitionspartner aus. Wer schwarz fahre, begehe eine Straftat. Grüne und Linke stellen sich hinter den Vorstoß.

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Muss bald niemand mehr fürs „Schwarzfahren“ ins Gefängnis? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigt sich für eine entsprechende Gesetzesreform offen. Sie sehe „gute Gründe für eine Entkriminalisierung“ des Fahrens ohne Fahrschein, sagte die Ministerin der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Die Verfahren binden viele Ressourcen in der Justiz, die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten“, so Hubig. Sie wolle die „Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens neu bewerten“.

Konkret meint Hubig dabei den Paragrafen 265a des Strafgesetzbuchs: Wer sich des „Erschleichens von Leistungen“ schuldig macht – also ohne Fahrkarte in Bus oder Bahn fährt und erwischt wird – kann demnach zu einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden. Wer die Geldstrafe nicht zahlen kann, landet im Ernstfalle durch sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen sogar hinter Gittern. Laut der Initiative „Freiheitsfonds“, die bereits 1679 Verurteilte in solchen Fällen aus dem Gefängnis freigekauft hat, sind das rund 9000 Personen im Jahr.

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Die Betroffenen seien überwiegend arbeitslos, teils gar obdachlos, so der „Freiheitsfonds“, und könnten die Geldstrafen nicht zahlen. Laut Deutschem Anwaltverein werden für entsprechende Verfahren und Freiheitsstrafen jährlich rund 200 Millionen Euro Steuergelder fällig, die Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und Justizvollzugsanstalten aufwenden müssen.

Schwarz-Rot hat sich im Koalitionsvertrag lediglich darauf geeinigt, das Strafrecht zu modernisieren und zu prüfen, „welche Vorschriften überflüssig sind und gestrichen werden können“ – auf eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Ticket einigte man sich nicht. Die Ampel-Koalition unter Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wiederum halbierte die Berechnungsgrundlage für Ersatzfreiheitsstrafe und plante eine Entkriminalisierung des Straftatbestands – die am Koalitions-Aus scheiterte. Die Justizministerkonferenz rief das Bundesjustizministerium 2022 auf, einen entsprechenden Gesetzesentwurf zu erarbeiten. Derzeit liegen Gesetzesentwürfe von Grünen und Linken zugunsten einer Entkriminalisierung im zuständigen Rechtsausschuss des Bundestags.

Verkehrsbetreiber verzichten teils bereits auf Strafantrag

Schon jetzt verzichten einige Städte auf einen Strafantrag, wenn Fahrgäste ohne Ticket erwischt werden. Darunter etwa Frankfurt am Main, Kiel, Potsdam, Köln, Düsseldorf oder Leipzig. Hier droht einzig das Bußgeld der Beförderungsunternehmen in Höhe von zumeist 60 Euro.

Hubig sprach sich immer wieder für eine Liberalisierung des Rechts zur Beförderungserschleichung aus. Sie könne sich eine „Entkriminalisierung durchaus vorstellen“, sagte die Ministerin im November 2025 dem „Anwaltsblatt“. In der aktuellen Legislaturperiode seien dies allerdings „theoretische Diskussionen“, da die Union gänzlich anderer Meinung sei: „Weil es eben unterschiedliche Sicht drauf gibt, gehe ich nicht davon aus, dass wir das in dieser Legislaturperiode regeln“, sagte Hubig im Oktober 2025 im Podcast „Lage der Nation“.

Die Union zeigt sich über Hubigs neuerliche Ankündigung entsprechend erbost. „Man kann sich über diesen Vorstoß von Frau Hubig nur wundern: Wir haben in den Koalitionsverhandlungen den Vorschlag verworfen, Schwarzfahren aus dem Strafrecht zu streichen“, sagt Fraktionsvize Günter Krings (CDU) zu WELT.

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Fahren ohne Ticket schade den „ehrlichen Passagieren, die dann höhere Kosten übernehmen müssen“, und „unserem Anliegen, den öffentlichen Nahverkehr zu stärken“, so der CDU-Politiker. „Schwarzfahrer dürfen heute nur deswegen festgehalten und an die Polizei übergeben werden, weil sie eben eine Straftat begangen haben“, sagt Krings. „Warum die SPD ausgerechnet die Betrüger schützen will, leuchtet mir nicht ein.“

Unterstützung bekommt Hubig indes von ihrer Partei. Wer Bürokratie-Entlastung ernst nehme, solle das Erschleichen von Leistungen aus dem Strafrecht streichen. „Die Kriminalisierung des Schwarzfahrens trifft überproportional Menschen in Armut, führt zu Gefängnisaufenthalten wegen Bagatellschäden und bindet Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte mit tausenden Verfahren, die an anderer Stelle dringend gebraucht würden“, sagt Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. „Hinzu kommt: Wer sich ein Ticket nicht leisten kann, ist aus unserer Sicht nicht kriminell. Armut sollten wir als Staat niemals bestrafen.“ Das erhöhte Beförderungsentgelt, also die Strafe der Fahrtunternehmen, reiche als Konsequenz aus. Zudem brauche es sozial ausgewogene Tarifsysteme, Sozialtickets und unbürokratische Ratenzahlungen.

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Die Grünen halten das bestehende Strafrecht in der Sache für „ungerecht und diskriminierend“. „Viel zu oft landen Menschen in Deutschland im Gefängnis, weil sie arm sind“, sagt Lena Gumnior, Obfrau im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz der Grünen-Bundestagsfraktion. Die Verfolgung solcher Bagatelldelikte belasteten die Justiz stark, die Kosten für die Gefängnisstrafe zahle die Gemeinschaft – und das, obwohl der verursachte Schaden gering sei und die Verkehrsbetriebe bereits Geldstrafe erheben würden.

Alle Menschen müssten sich den Nahverkehr leisten können, so Gumnior. „Genau deshalb ist es so wichtig, dass das Deutschlandticket langfristig gesichert ist, preislich stabil bleibt und es im ganzen Land Sozialtickets gibt, die auch für Menschen mit geringerem Einkommen genauso erschwinglich sind.“ Sie hoffe, dass Hubig ihren Gesetzesentwurf zugunsten einer Liberalisierung nun unterstütze.

Auch die Linke hält eine Streichung des Straftatbestands für „längst überfällig“. „Wer sich das Busticket für 4,60 Euro nicht leisten kann, ist arm, nicht kriminell“, sagt Luke Hoß, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion. Seine Fraktion beantragte bereits 2016 eine entsprechende Entkriminalisierung, unter Hoß‘ Federführung entstand der aktuell im Ausschuss liegende Gesetzesentwurf seiner Fraktion. Hoß erwarte, dass Schwarz-Rot diesem nun zustimme. „Wenn Hubig wirklich dafür sorgen will, dass Menschen wegen Armut nicht länger in Gefängnissen landen, muss sie auch die Ersatzfreiheitsstrafe abschaffen“, so Hoß zu WELT.

Die AfD ließ eine WELT-Anfrage am Dienstag unbeantwortet.

Politikredakteur Kevin Culina berichtet für WELT über Gesundheitspolitik, die Linkspartei und das Bündnis Sahra Wagenknecht.

Source: welt.de