Waffenstillstand: Kann Iran die Straße von Hormus zur Mautstraße zeugen?

Trotz des Waffenstillstands zwischen den USA und Iran liegt der Schiffsverkehr in der Straße von Hormus weitgehend still. An eine Rückkehr zur Vorkriegsordnung ist vorerst nicht zu denken. Stattdessen deutet sich ein Konflikt an, der den globalen Seehandel dauerhaft verändern könnte: Iran soll begonnen haben, vereinzelt Gebühren für die Passage einzutreiben – Berichten zufolge bis zu zwei Millionen Dollar pro Schiff.
Teheran will die Praxis dauerhaft etablieren, soll sie sogar zur Bedingung für Friedensverhandlungen gemacht haben. Die Einnahmen für das Regime würden sich auf Milliarden belaufen und sollen nach iranischer Lesart den Wiederaufbau des Landes mitfinanzieren. In Washington stößt die Idee nicht per se auf Widerstand. Im Gegenteil: Die USA überlegen offenbar, wie sie an einem solchen Modell mitverdienen könnten. Im Gespräch mit dem US-Sender ABC sagte Donald Trump, man denke darüber nach, ein entsprechendes System als „Joint Venture“ zu organisieren. Damit steht nicht weniger als ein Bruch mit Grundprinzipien des internationalen Seerechts im Raum, das die freie Schifffahrt gerade an neuralgischen Punkten wie der Straße von Hormus sichern soll.
Freiheit der Schifffahrt gilt auch für Iran
Das internationale Seerecht – maßgeblich geprägt durch das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen – teilt die Meere in verschiedene Zonen. Vereinfacht gilt: Je weiter von der Küste entfernt, desto geringer die Rechte der Küstenstaaten. In den äußeren Zonen, der Hohen See und der Ausschließlichen Wirtschaftszone, gibt es deshalb keine tragfähige Grundlage für mögliche Durchfahrtszölle. Für die Straße von Hormus kommt es aber entscheidend auf das Küstenmeer und die Regeln für internationale Meerengen an. Das Küstenmeer ist Teil des Staatsgebiets und reicht bis zu zwölf Seemeilen vor die Küste, wird deshalb auch Zwölf-Meilen-Zone genannt. An ihrer schmalsten Stelle ist die Straße von Hormus nur 21 Seemeilen breit – und liegt damit vollständig in den Küstenmeeren von Iran und Oman.
Die Freiheit der Schifffahrt zählt zu den tragenden Säulen des Seerechts. Auch im Küstenmeer genießen ausländische Schiffe das Recht auf friedliche Durchfahrt, in internationalen Meerengen wie der Straße von Hormus greift zudem das strengere Regime der Transitdurchfahrt, das die freie Passage zusätzlich schützt. Eine pauschale Maut allein für das Passieren lässt sich damit nicht vereinbaren.
Dass Iran nicht Vertragspartei des Seerechtsübereinkommens ist, ändert an der rechtlichen Bewertung wenig. Die Durchfahrtsregeln sind inzwischen auch zum geltenden Völkergewohnheitsrecht erstarkt und binden damit auch Nichtvertragsstaaten. Auch der häufig gezogene Vergleich mit dem Suez- oder Panamakanal trägt nicht. Beide sind künstliche Wasserstraßen mit eigenem Rechtsregime. Hormus ist ein natürlicher Seeweg und unterliegt anderen rechtlichen Maßstäben.
Ohne Oman geht nichts
Eine Schlüsselrolle kommt Oman zu. Die Fahrt durch die Straße von Hormus ist aus Sicherheitsgründen in eine Ein- und Ausfahrtsspur geteilt. An der engsten Stelle verlaufen beide Korridore ausschließlich durch omanisches Küstenmeer – der Zugang zum Persischen Golf führt also zwingend durch omanisches Hoheitsgebiet. Laut der Marine der iranischen Revolutionsgarde ist dieser Teil der Straße derzeit vermint.
Die Streitkräfte veröffentlichten eine Karte, auf der eine Gefahrenzone in den Schifffahrtswegen der Meerenge verzeichnet ist. Um mögliche Zusammenstöße mit Seeminen zu vermeiden, werden Schiffe deshalb weiter nördlich umgeleitet, näher an das iranische Festland und die Insel Larak.
Eine Rückkehr zu den ursprünglichen Fahrspuren wäre nur unter Einbeziehung des Omans möglich. Iran hat zwar angekündigt, die Maut mit Oman teilen zu wollen. Als Vertragsstaat des Seerechtsübereinkommens ist Oman aber verpflichtet, die ungehinderte Durchfahrt zu gewährleisten. Maskat hat seinen nationalen Rechtsrahmen entsprechend ausgerichtet und damit sein Bekenntnis zur geltenden Seerechtsordnung unterstrichen.
Für Valentin Schatz, Juniorprofessor für Seerecht an der Leuphana Universität Lüneburg, ist die Rechtslage klar: Eine allgemeine Maut in der Straße von Hormus sei mit dem Seevölkerrecht nicht vereinbar. Allenfalls sei denkbar, dass betroffene Staaten aus wirtschaftlichen und politischen Gründen einer Gebührenregelung zustimmen, die formal an „Dienste“ anknüpft und Iran faktisch freie Hand ließe – „das ist aber reine Spekulation“. Hintergrund ist eine Ausnahmeregel im Seerecht, nach der für bestimmte Dienstleistungen im Küstenmeer Gebühren erhoben werden können. Zum Beispiel für Eisbrecher oder Lotsen.
Meerenge der Türkei als Blaupause?
Zwar erhebt auch die Türkei für die Passage durch den Bosporus und die Dardanellen Gebühren. Die Rechtsgrundlage ist jedoch nicht das Seerechtsübereinkommen, sondern der Vertrag von Montreux. Der regelt den zivilen und militärischen Schiffsverkehr in der Meerenge und erlaubt Gebühren zur Finanzierung von Küstendiensten, Rettung oder medizinischer Versorgung.
Auf die Straße von Hormus ist das Modell aber nicht übertragbar. Im iranischen Fall ginge es nicht um echte Dienstleistungen, sondern faktisch um Schutzgeld dafür, völkerrechtswidrige Angriffe auf zivile Schiffe zu unterlassen. Auch wurde die Montreux-Konvention bereits 1936 geschlossen – also lange vor dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982.
„Denkbar, aber völlig abwegig“ wäre laut Schatz auch eine Änderung des Seerechtsübereinkommens, um eine Maut ausdrücklich zuzulassen – dafür wäre ein völkerrechtlich komplexer und langwieriger Prozess erforderlich. Realistischer wäre allenfalls ein neues, separates Abkommen einzelner Staaten mit Iran über eine Durchfahrtsregelung. Doch auch das würde die Zustimmung aller von der Regelung betroffenen Staaten voraussetzen – also weit über USA, Iran und Oman hinaus.
Kritik der Staatengemeinschaft
Die Völkerrechtsprofessorin und Seerechtlerin Nele Matz-Lück von der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel sieht deshalb als einzige realistische und völkerrechtskonforme Lösung die Herstellung des Status quo ante bellum: die gebührenfreie Durchfahrt der Straße von Hormus. Sie warnt davor, dass Staaten aus wirtschaftlichen und politischen Gründen in der Straße von Hormus ohne vertragliche Grundlage eine Mautpraxis etablieren. „Dann könnte neues Völkergewohnheitsrecht entstehen und zur Vorlage für andere Meerengen auf der Welt werden. Das würde den weltweiten Seehandel grundlegend umgestalten.“
So weit dürfte es jedoch kaum kommen. „Ich glaube nicht, dass die internationale Gemeinschaft bereit wäre zu akzeptieren, dass der Iran für jedes Schiff, das die Straße von Hormus durchquert, eine Maut verlangt“, sagte der griechische Regierungschef Kyriakos Mitsotakis dem US-Fernsehsender CNN. „Das erscheint mir völlig inakzeptabel.“ Griechenland verfügt – gemessen an der Transportkapazität – über eine der größten Handelsflotten der Welt. Ähnliche Signale kamen auch aus Deutschland, Großbritannien, Frankreich und Italien, die ein Mautsystem in der Straße von Hormus ebenfalls entschieden ablehnen.
Source: faz.net