Vizepräsidentin welcher Therapeutenkammer tritt nachher Video-Leak zurück

Ein Mitschnitt eines Video-Seminars wird der Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer zum Verhängnis. Sie hatte erklärt, wie Therapeuten ein wichtiges Detail bei der Kostenübernahme von Operationen von Trans-Personen umgehen sollten.

Psychotherapeutin Sabine Maur hat ihr Amt als Präsidentin der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz (LPK RLP) und als Vizepräsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) niedergelegt. Dies teilte die LPK in einer Pressemitteilung mit.

Hintergrund ist der Streit um Äußerungen Maurs, die sie im Rahmen einer Online-Fortbildung für Psychotherapeuten gemacht hatte, die geleakt und in den sozialen Netzwerken verbreitet wurden. Es ging um Aussagen zu geschlechtsverändernden Eingriffen, zu deren Indikation Maur „Tipps“ verbreitete, um eine Kostenübernahme durch die Kassen zu erreichen. WELT hatte über den Vorfall berichtet.

Als Grund für ihren Rücktritt nannte Maur nun Presseberichte sowie ein Gerichtsverfahren, in dem sie unterlegen war. In dem Verfahren gegen Bloggerin Rona Duwe hatte Maur versucht, eine Verbreitung des Videos mit ihren Aussagen zu untersagen. Am 10. März war sie vor dem Landgericht Berlin daran gescheitert.

Der Mitschnitt stammte aus dem Herbst 2025. Maur sagte in dem Webinar, die Rechtslage zur Kostenübernahme von Behandlungen „nicht-binärer Trans-Personen“ durch die Krankenkassen bringe „beknackte ethische Konflikte“ mit sich. Sie gab Tipps, wie Psychotherapeuten die rechtlichen Vorgaben umgehen könnten.

Hintergrund ist, dass geschlechtsverändernde Eingriffe bei Trans-Personen von den Krankenkassen bezahlt werden können. Das bedeutet: Wenn ein Mann sich als Frau identifiziert, kann er entsprechende Gutachten einreichen, damit Operationen und Medikamente bezahlt werden, die ihm einer weiblichen Körpergestalt näherbringen sollen – umgekehrt gilt dasselbe für Frauen.

Die Krankenkassen bezahlen aber in keinem Fall eine Operation oder Behandlung, wenn diese „Trans-Person“ angibt, zugleich „non-binär“ zu sein. „Non-binär“ bedeutet, dass sich jemand weder als Frau noch als Mann einordnet. Diese Kombination ist im Leistungskatalog nicht vorgesehen. Damit entfällt nach geltender Rechtslage die Kostenübernahme für Operationen oder medizinische Versorgung.

Menschen mit hohem Leidensdruck

Das Landgericht Berlin hatte den Mitschnitt des Videos als Ereignis der Zeitgeschichte im Sinne des Kunsturhebergesetzes bewertet. In seiner Begründung hielt die Kammer fest, Maur habe „eingeräumt, im Rahmen der Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten gegenüber den Krankenkassen einen Hinweis auf die Non-Binarität des jeweiligen Patienten zu unterlassen, obwohl ihr bewusst ist, dass eine Kostenerstattung für geschlechtsangleichende Maßnahmen bei non-binären Patienten ausgeschlossen ist“.

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In Reaktion auf das Urteil und die Berichterstattung erklärte Maur nun, es sei ihr „berufspolitischer Ethos“, dass „Menschen, die mit hohem Leidensdruck psychisch belastet“ seien, Anspruch auf eine adäquate Versorgung hätten. Sie setze sich dafür ein, „Versorgungslücken für non-binäre Menschen durch eine Anpassung des Leistungsrechts endlich zu schließen“ und erklärte weiter: „Dafür werde ich mich weiterhin kraftvoll engagieren.“

Das Landgericht Berlin habe der Bloggerin Duwe zwar untersagt, zu behaupten, Maur würde Diagnosen falsch ausstellen. Es habe aber Maurs Äußerungen in berufsrechtlicher Hinsicht beanstandet „und meine Vorbildfunktion betont“, erklärte sie und sagte weiter. „Bereits vor dem Urteil habe die Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz – auch auf meinen Wunsch – eine unabhängige berufsrechtliche Prüfung meiner Äußerungen eingeleitet.“

Reaktion mit Anwaltsschreiben

Auf Anfrage von WELT hatten Bundes- und Landeskammer sich nicht zu dem Fall geäußert. Maur selbst reagierte stattdessen mit einem anwaltlichen Schreiben auf die Anfrage. Sie drohte mit einer Abmahnung, sollte WELT über „solch falsche und irreführende Informationen“ berichten und Maur damit „an den medialen Pranger“ stellen. Bei dem Betrugsvorwurf handele es sich um einen „unwahren Sachverhalt“.

Nun stellte die in Mainz niedergelassene Psychotherapeutin klar: „Wenn ich mich missverständlich äußere, übernehme ich dafür die Verantwortung. Auch, um Schaden von der Landespsychotherapeutenkammer Rheinland-Pfalz und der Bundespsychotherapeutenkammer abzuwenden.“

Der Vorstand der Kammer in Rheinland-Pfalz erklärte, man nehme die Entscheidung „mit großem Respekt und Bedauern zur Kenntnis“.

Source: welt.de