Verwaltungsgerichtshof kippt Urteil – Rechtsextremist Sellner darf nun doch in Erscheinung treten
Der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner darf bei einer AfD-Veranstaltung in Ettlingen doch auftreten. Die Gemeinde müsse der AfD den Zutritt zu dem geplanten Saal „ohne weitere Auflagen gewähren“.
Die Stadt Ettlingen in Baden-Württemberg muss einen möglichen Auftritt des österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner bei einer Wahlkampfveranstaltung der AfD zulassen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes gab einer Beschwerde eines AfD-Gemeinderatsmitglieds am Samstag statt und hob ein zuvor vorsorglich ergangenes Zutritts- und Auftrittsverbot für Sellner auf.
Im Vorfeld war darüber spekuliert worden, dass Sellner bei dem sogenannten Bürgerdialog unter dem Titel „Remigration – Theorie und Praxis“ auftauchen könnte.
Die Stadt war zuvor von dem Mietvertrag für die Veranstaltungsräume zurückgetreten. Als Grund nannte sie das Thema und die Einladung der brandenburgischen AfD-Abgeordneten Lena Kotré. Diese nahm im Januar in Brandenburg an einer Veranstaltung mit Sellner teil.
Ein AfD-Mitglied des Ettlinger Gemeinderats wandte sich per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Das Mitglied sagte vor Gericht allerdings nicht verbindlich zu, dass Sellner nicht dabei sein würde.
Das Gericht entschied, die Stadt müsse der AfD für die Wahlkampfveranstaltung einen Saal zur Verfügung stellen – Sellner dürfe aber nicht auftreten. Denn im Fall von Sellners Teilnahme sei mit rassistischen Äußerungen zu rechnen, die gegen die Menschenwürde verstießen und eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründeten.
Dieses Zutritts- und Auftrittsverbot hob der VGH in Mannheim nun auf. Die Gemeinde müsse der AfD den Zutritt zu dem geplanten Saal „ohne weitere Auflagen gewähren“, teilte das Gericht mit.
Sellner ist einer der führenden Köpfe der rechtsextremen Identitären Bewegung. Vor einigen Tagen forderte die Bundesspitze der AfD alle Gliederungen der Partei dazu auf, auf Veranstaltungen mit ihm zu verzichten.
Die in rechtsextremen Kreisen populäre Vorstellung von „Remigration“ läuft auf die Schaffung von homogenen Bevölkerungen und die Ausweisung aller Menschen hinaus, die als nicht dem Volk zugehörig empfunden werden. Der AfD-Bundesvorstand distanzierte sich von dem Konzept zwar – allerdings nahm ein AfD-Bundesparteitag vor einem Jahr die Forderung nach „Remigration“ offiziell ins Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2025 auf. In Baden-Württemberg wird am 8. März ein neuer Landtag gewählt.
dpa/nw
Source: welt.de