Verurteilter Freund von erfrorener Bergsteigerin legt Berufung ein
Nach dem Tod seiner Freundin bei einer Wintertour am Großglockner geht ein 37-Jähriger gegen seine Verurteilung vor. Ein österreichisches Gericht hatte ihn wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen.
Ein Mann hat gegen seine Verurteilung wegen des Todes seiner Freundin auf dem Großglockner in Österreich Berufung eingelegt. Das teilte das Landesgericht Innsbruck mit. Auch die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt, hieß es.
Der 37-jährige Angeklagte war vorige Woche in Innsbruck wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen worden. Der Richter verhängte eine Geldbuße von 9600 Euro sowie eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten.
Die 33-jährige Frau und ihr heute 37 Jahre alter Freund waren im Januar 2025 auf den höchsten Berg Österreichs gestiegen. Die völlig entkräftete Frau starb in der Nacht bei eisigem Wind knapp unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels. Sie war dort allein zurückgeblieben, während der Mann versuchte, Hilfe zu holen.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Alpinist wesentlich erfahrener war als seine 33-jährige Freundin. Er habe aber seine Verantwortung nicht wahrgenommen, sondern die gemeinsame Tour auf den höchsten Berg Österreichs unzureichend geplant und seine Partnerin nicht über die Herausforderungen aufgeklärt, argumentierte der Richter. Er habe auch keinen rechtzeitigen Notruf abgesetzt, als der Frau unterhalb des 3798 Meter hohen Gipfels die Kraft ausging.
Tod der Freundin und Anfeindungen als Milderungsgründe
Die maximal mögliche Strafe betrug in diesem Fall drei Jahre Haft. Der Richter entschied sich für eine mildere Bestrafung, weil der Angeklagte unbescholten war, seine Lebensgefährtin verloren hatte, und weil er in sozialen Medien angeprangert worden war.
Sein Anwalt bekämpft dennoch die Höhe der Strafe. Zudem hat er Berufung gegen die Verurteilung an sich und wegen angenommener Mängel im Gerichtsverfahren eingelegt, wie das Gericht mitteilte. Über die Berufung entscheidet das Oberlandesgericht Innsbruck.
dpa/krö
Source: welt.de