Versicherung: Automobilkrise treibt Rechtsschutzgeschäft an

Die Kündigungswellen in der Automobilbranche und bei ihren Zulieferern beschäftigen auch zunehmend Rechtsschutzversicherer. „Wir stellen fest, dass im Arbeitsrecht Kunden mit niedrigen und mittleren Einkommen etwas häufiger betroffen sind als Besserverdienende. Dennoch ziehen auch bei letzterer Gruppe die Zahlen an“, sagt Renko Dirksen, der Vorstandsvorsitzende des Düsseldorfer Arag -Konzerns.

Eine „unverhältnismäßige und sozial nicht zumutbare“ Kündigung hat die Arag kürzlich für einen Kunden verhindert, der seit 15 Jahren für ein Automobilunternehmen gearbeitet hat und dem ordentlich gekündigt wurde. Gut 3000 Euro an Kosten fielen für den zweifachen Familienvater an, die von der Versicherung übernommen wurden. Schnell deutlich teurer werden Mietstreitigkeiten, Ärger um medizinische Behandlungen oder wenn eine Gebäudeversicherung nach einem Schaden nicht bezahlen will. Ein Rechtsstreit um eine Eigenbedarfskündigung, die sich durch zwei Instanzen zog, lag kürzlich bei der Arag alleine bei 15.000 Euro.

Streitfälle um Arbeit nehmen am stärksten zu

Bis Anfang November lag die Zahl der Leistungsfälle zum Rechtsschutz in Deutschland bei der Arag bei gut 650.000 Fällen und damit um mehr als fünf Prozent über dem Vorjahreszeitraum. Dabei nehmen Streitfälle um Arbeit und um Wohnraum am stärksten zu, da waren es 15,5 Prozent und 11 Prozent. Angesichts der Zahl an Unternehmensinsolvenzen, die nach Angaben der Wirtschaftsauskunftei Creditreform mit 23.900 Pleiten im Jahr 2025 den höchsten Stand seit elf Jahren erreicht hat, geht der Versicherer davon aus, dass die Nachfrage nach Rechtsschutz rund um arbeitsrechtliche Streitfälle weiter zunimmt.

Der Versicherer fordert schon länger, dass die Volljuristen im Unternehmen schon am Telefon den Kunden mit rechtlichen Einschätzungen weiterhelfen dürfen. Das verhindert hierzulande das Anwaltsmonopol. Während die Arag in Großbritannien eine eigene Anwaltskanzlei betreibt, die gut vier Fünftel aller Leistungsfälle abwickelt und nach eigenen Angaben nur in 14 Prozent aller Leistungsfälle ein Gerichtsurteil gesprochen wird, klärt sich in Deutschland für die Arag nur gut die Hälfte der Fälle außergerichtlich.

Nun gibt es im Vereinigten Königreich auch einen größeren Anreiz, sich außergerichtlich zu einigen, weil dort der Anspruch auf Rechtskostenerstattung im Falle eines Prozesses nicht im gleichen Maß besteht wie in Deutschland. Trotzdem sagt Arag-Chef Dirksen: „Es wacht doch keiner auf und sagt, ich will einen Prozess führen. Man wendet sich an uns, weil man ein Problem hat, das man lösen will.“ Viele Kunden wollten es sich gar nicht langfristig verscherzen mit dem Arbeitgeber oder Vermieter. Wenn sich direkt Anwälte gegenüberstünden, sei ein Vergleich oft schwieriger. In Österreich, wo die Arag telefonisch beraten darf, hat sich intern die Bezeichnung „nullte Instanz“ etabliert, weil mit einer ersten rechtlichen Einschätzung ab und an eine Eskalation vermieden werden könne.

Bayern steht mit Forderung noch alleine

Durchgedrungen ist die Arag mit ihrer Forderung nach Öffnung des Anwaltsmonopols bislang nicht, im Gegenteil. Zwar hat das bayerische Justizministerium einen entsprechenden Vorstoß gestartet, doch auf der jüngsten Herbsttagung der Justizminister der Länder, an der auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) teilnahm, fand das keinen Zuspruch. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) wehrt sich heftig gegen die Forderung. Versicherungen verfolgten eigene wirtschaftliche Interessen, die von den Bedürfnissen der Mandanten abweichen, erklärte der DAV zuletzt.

Die Arag-Versicherung sieht Interessenskonflikte freilich vielmehr bei einzelnen Anwaltskanzleien, deren Gebühren je nach Prozesstiefe und über die Instanzen deutlich steigen würden. Den Vorwurf der Anwaltschaft, dass Versicherungen nur Fälle annehmen würden, für die sie sehr gute Gewinnchancen sehen und die für sie billig bleiben, sieht Dirksen als nicht stichhaltig. Die Erfahrungen aus anderen Ländern ohne das Anwaltsmonopol seien positiv. „Wen wir schlecht beraten, der geht zum Anwalt, dann sind wir möglicherweise schadenersatzpflichtig und haben schlechte Presse“, sagt Dirksen. „Das ist ein sehr deutsches Konstrukt, dass die böse Versicherung stets im Gegensatz des Kunden beraten würden.“ Die beste Werbung seien zufriedene Kunden, für die man Fälle gewinne.