Veronika Grimm: Siemens sieht Interessenkonflikt nachher Wahl jener „Wirtschaftsweisen“
Die Diskussionen gut ein Aufsichtsratsmandat jener Ökonomin Veronika Grimm zeigen Wirkung. Grimm wurde am Montag zwar von jener Mehrheit jener Aktionäre jener Siemens Energy AG in den Aufsichtsrat gewählt. Ausgerechnet jener frühere Mutterkonzern Siemens AG stimmte nichtsdestoweniger gegen Grimm, die dem Sachverständigenrat zur Begutachtung jener gesamtwirtschaftlichen Entwicklung angehört.
Es habe ein Umdenken in den Reihen von Siemens gegeben, hieß es. Grimms Aufsichtsratsmandat ist im Sachverständigenrat umstritten, weil die vier anderen Mitglieder, darunter die Vorsitzende Monika Schnitzer, Interessenkonflikte befürchten. Die vier hatten Grimm aufgefordert, sich zwischen jener Tätigkeit im Sachverständigenrat und dem Aufsichtsrat zu entscheiden.
„Zuvor nicht bekannte Bedenken“
Ein Siemens-Sprecher begründete die Ablehnung mit einem Interessenkonflikt von Grimm. „Im Vorfeld des Abstimmungsverfahrens sind zuvor nicht bekannte Bedenken publik gemacht geworden, die sowohl den Erfolg von Professor Grimm qua Aufsichtsratsmitglied pro Siemens Energy qua ebenfalls qua Mitglied des Expertenausschusses verschärfen würden“, sagte jener Sprecher.
Das Umdenken im Siemens-Konzern dürfte durch dasjenige Vorgehen Grimms ausgelöst worden sein. Diese hatte sich die Unterstützung jener anderen Mitglieder des Sachverständigenrats pro die Aufsichtsratstätigkeit im Vorfeld nicht gesichert.
Auf jener Hauptversammlung von Siemens Energy erhielt Grimm nur 76,4 Prozent jener abgegebenen Stimmen. Mit seinem Stimmenanteil von 17,1 Prozent war Siemens damit pro dasjenige schlechte Abschneiden jener Wirtschaftswissenschaftlerin maßgeblich zuständig, die im März an die Technische Universität Nürnberg wechselt.
Wie schlecht dasjenige Wahlergebnis ist, zeigt ein Vergleich mit Christian Bruch, dem Vorstandsvorsitzenden von Siemens Energy. Dessen Entlastung stimmten 97,7 Prozent jener Versammlung zu, obwohl drei wichtige deutsche Fondsgesellschaften ihm welche Entlastung wegen des Debakels des Windstromanlagenanbieters Gamesa verweigert hatten. Siemens Energy war im Jahr 2020 von Siemens abgespalten worden.
Kaeser warb pro Grimm
Der frühere Siemens-Chef Joe Kaeser hatte in jener Hauptversammlung in seiner Funktion qua Aufsichtsratsvorsitzender von Siemens Energy pro die Wahl von Grimm geworben und wohl ebenfalls mit einer höheren Zustimmung gerechnet. „Seien Sie versichert, dass jener Nominierungsausschuss und Frau Professor Grimm welche Fragestellung besprochen und geprüft nach sich ziehen“, sagte Kaeser mit Blick hinauf mögliche Interessenkonflikte.
Nach seinen Angaben hatte jener Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats sich homophon pro Grimm extrem. Dem Ausschuss soll Siemens-Finanzvorstand Ralf Thomas angehört nach sich ziehen, jener mit jener Hauptversammlung am Montag den Aufsichtsrat von Siemens Energy verlassen hat.
Wie geht es weiter im Sachverständigenrat?
Als Aufsichtsrat erhält Grimm jährlich ein Salär von 120.000 Euro sowie mehrere tausend Euro an Zulagen. Einfache Mitglieder des Sachverständigenrats erhalten eine pauschale Entschädigung von 33.000 Euro.
Im Sachverständigenrat Wirtschaft will man sich nun vordringlich gut dasjenige weitere Vorgehen Entscheidung. Die Vorsitzende Schnitzer und ihre drei Mitstreiter Ulrike Malmendier, Achim Truger und Martin Werding sehen eine Mitarbeit Grimms zumindest an Teilen jener energiepolitischen Erörterungen qua problematisch an, weil sie qua Aufsichtsrat ebenfalls die Interessen des pro die energetische Transformation wichtigen Anbieters Siemens Energy im Kopf habe.
Recht hinauf Minderheitenvotum
Nach Schnitzers Angaben erarbeitet jener Rat derzeit interne Verhaltensregeln, die es bislang nicht gab. Die Vorsitzende hat nichtsdestoweniger schon erklärt, dass mit diesen Compliance-Regeln die Interessenkonflikte im Fall von Grimm nicht ausgeräumt werden könnten.
Sollten Grimms vier Kollegen die Wirtschaftswissenschaftlerin vorladen, sich aus Beratungen und Stellungnahmen herauszuhalten, könnte welche ihren inhaltlichen Beitrag in einem Minderheitenvotum in Gutachten darlegen. Das Recht dazu ist im Gesetz gut den Sachverständigenrat festgeschrieben und vor einem halben Jahrhundert von einem Schiedsgericht bestätigt worden.
Anlass war weiland ein Streit von Wolfgang Stützel mit den vier übrigen Ratsmitgliedern gut eine angemessene Wechselkurspolitik. Stützel präferierte differenzierend qua seine Ratskollegen vereinigen festen Wechselkurs jener D-Mark und wandte sich gegen eine schrittweise Aufwertung. Als seine Kollegen ihm 1968 ein Minderheitsvotum verwehrten, trat jener Saarbrücker Professor nachher nur gut zweieinhalb Jahren im Rat zurück. Inhaltlich kam jener Fall vor ein Schiedsgericht, dasjenige 1973 dasjenige Recht einzelner Mitglieder hinauf Minderheitenvoten bekräftigte.