Verfassungsschutz und AfD: Wer dies Schwert nimmt

Die „Hochstufung“ der AfD in Niedersachsen zur gesichert rechtsextremistischen Partei hilft zunächst einmal dem dortigen Verfassungsschutz. Er hat nun mehr Möglichkeiten, die AfD unter die Lupe zu nehmen. Und er kann seiner eigenen Wanderausstellung „Gemeinsam gegen Rechtsextremismus“ eine weiteres Kapitel hinzufügen.
In den Ländern ist die Lage (noch) nicht einheitlich, wie sollte es auch anders sein. Im Bund dürfte der Stempel „gesichert rechtsextremistisch“ wohl auch Bestand haben. Das befreit aber keinen Politiker mit Verantwortung von einer eigenen Einschätzung.
In der Pflicht
Auch der Verfassungsschutz bleibt in der Pflicht, genau zu begründen, in welchen Worten und Taten er verfassungsfeindliches Verhalten sieht. Sprechblasen reichen nicht. Aus einem Verdikt des Verfassungsschutzes folgt auch keineswegs ein Zwang, einen Antrag auf ein Parteiverbot zu stellen. Das liegt im Ermessen der dafür zuständigen Verfassungsorgane – und eine Entscheidung obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht.
Die Debatte hat sich leider von den Inhalten entfernt: Die einen halten ein Verbot per se für undemokratisch – dabei hält das freiheitliche Grundgesetz dieses Mittel bereit. Die anderen sehen in einem Verbot offenbar eine normale Maßnahme im politischen Kampf; eine Karte, die man ziehen kann, wenn man an der Wahlurne keinen Erfolg hat. Doch es kann sein, dass der umkommt, der dieses Schwert zieht.
Source: faz.net