Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD: Innenminister Alexander Dobrindt lässt AfD-Gutachten prüfen
Nach einem Teilerfolg der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz will das Bundesinnenministerium das zentrale Gutachten der Behörde nun genauer prüfen. Das bestätigte eine Ministeriumssprecherin der Nachrichtenagentur dpa.
Im Mai 2025, kurz vor dem Regierungswechsel und noch unter der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser, erklärte der Verfassungsschutz, dass die Hinweise auf verfassungsfeindliche Aktivitäten der AfD „zur Gewissheit verdichtet“ seien. Die Partei wurde daraufhin offiziell als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft.
Vorerst nicht gesichert rechtsextrem
Die Grundlage dafür war ein neues Gutachten des Inlandsgeheimdienstes mit mehr als 1.100 Seiten. Darin wurden Aussagen und Aktivitäten von AfD-Politikern als Belege für diese Einstufung aufgeführt. Das Bundesinnenministerium hatte das Gutachten bereits im April 2025 von Faeser erhalten, jedoch zunächst keine fachliche Prüfung vorgenommen.
Am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilverfahren, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch bezeichnen darf. Eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.Im Zuge des Urteils des Verwaltungsgerichts werde nun eine vertiefte Prüfung des Gutachtens erfolgen, sagte die Sprecherin.
Gericht kassiert Einstufung
Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.
Der Verfassungsschutz war in seinem Gutachten zu dem Schluss gekommen, in der Partei gebe es ein vorherrschendes „ethnisch-abstammungsmäßiges“ Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwerte und in ihrer Menschenwürde verletze.