Vereinfachtes Regelwerk: Jetzt sollen Start-ups in 48 Stunden gründen können
Das Prinzip ist simpel. Wenn es nach der EU-Kommission geht, sollen Gründer künftig überall in der EU ihr Geschäft vollkommen digital und binnen 48 Stunden anmelden können. Der Rechtsrahmen dafür ist ein EU-weit einheitlicher. Die Gründer können dieses sogenannte 28. Regime wählen, müssen das aber nicht. Das neue Regelwerk steht allen Unternehmen offen, einige Bestimmungen sind aber ausschließlich auf Start-ups zugeschnitten.
Der Rahmen enthält ein schlankes Insolvenzrecht und erstmals einheitliche Regeln für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und deren Versteuerung. Die für Digitales zuständige EU-Kommissarin Henna Virkkunen, die den Vorschlag zusammen mit anderen Kommissaren am Mittwoch vorstellte, sagte der F.A.Z., das neue Regelwerk mache den EU-Binnenmarkt besser. „Die nationalen Regeln behindern gerade Start-ups immer noch viel zu sehr. Mit dem 28. Regime bekommen sie jetzt eine simple Alternative.“

Der Vorschlag ist Teil eines größeren Pakets, mit dem die EU-Kommission Hemmnisse im Binnenmarkt abbauen und die Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft verbessern will. Darüber werden auch die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfeltreffen an diesem Donnerstag in Brüssel diskutieren.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verzichtete am Mittwoch darauf, den von ihr schon angekündigten „Binnenmarkt-Fahrplan“ vorzulegen. Sie wiederholte lediglich ihr Versprechen, bis 2028 werde das Ziel „Ein Europa – ein Markt“ vollendet sein.
Keine Aushöhlung des nationalen Arbeitsrechts
Kritiker des Vorschlags beklagen, dieser gehe nicht weit genug. Überall dort, wo der EU-Rahmen nichts regle, würden Gründer auf das nationale Recht zurückgeworfen. Das betrifft etwa soziale Schutzstandards und speziell in Deutschland die Mitbestimmung. Virkkunen sagte, die Kommission wolle definitiv nicht, dass der neue Rahmen nationales Arbeitsrecht aushöhle.
Dass speziell die Mitarbeiterentlohnung und das Insolvenzrecht Teil der EU Inc. sind, begründet Virkkunen damit, dass sie Gründer besonders entlasteten: „Die meist hoch komplizierten nationalen Insolvenzregeln sind für Gründer schlicht nicht notwendig. Und die partielle Entlohnung über eine Kapitalbeteiligung entlastet die Unternehmen in der Gründungsphase.“
Der Vorschlag wird jetzt von den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament beraten. Die EU-Staats- und Regierungschefs streben an, dass die Beratungen bis zum Jahresende abgeschlossen werden, sodass das neue Regelwerk schon früh im kommenden Jahr in Kraft treten könnte.
Digitale Anmeldung für manche nationale Behörden „herausfordernd“
Für die Behörden einiger Mitgliedstaaten sei es sicher „herausfordernd“, die Eintragung von Unternehmen so schnell und nur digital ins Werk zu setzen, sagte Virkkunen in Anspielung auf Deutschland. „Aber dieser Herausforderung müssen sie sich stellen, es gibt ja genug Länder, wo das definitiv kein Problem ist.“
Die Anmeldungen in den Mitgliedstaaten sind nur einmal notwendig. Sie sollen über eine von der Kommission eingerichtete Schnittstelle in ein einheitliches europäisches Unternehmensregister überführt werden. Rechtsstreitigkeiten sollen aber weiter vor nationalen Gerichten ausgetragen werden. Ein EU-Gericht will die Kommission nicht einführen. Sie „ermuntert“ die Mitgliedstaaten aber, spezielle Gerichte für EU-Inc.-Recht einzuführen.
Langfristig könne das 28. Regime zum Ausgangspunkt für eine weitreichende Harmonisierung des Gesellschaftsrecht auf EU-Ebene werden, sagte die Finnin weiter. „Das gilt umso mehr, als viele nationale Regeln unverändert den Binnenmarkt behindern.“
Umstritten ist der Vorschlag der Kommission, eine Definition „innovativer“ Start-ups einzuführen, um zu klären, welche Unternehmen die speziellen Regeln anwenden dürfen. „Will sich die Kommission ernsthaft zur Behörde aufschwingen, die entscheidet, ob etwas innovativ ist oder nicht?“, fragte ein Verbandsvertreter, der nicht genannt werden wollte.
Der deutsche Digitalverband Bitkom lobte den Vorschlag. „Die EU Inc. wird dem Start-up-Standort Europa einen echten Schub geben“, sagte Bitkom- Präsident Ralf Wintergerst. „Sie macht Gründen deutlich einfacher und schneller: vollkommen digital, innerhalb von 48 Stunden und einheitlich in allen 27 Mitgliedstaaten.“ Zwei Drittel der Start-ups in Deutschland hätten zuletzt in einer Umfrage des Verbands angegeben, dass die Einführung einer EU-weiten Rechtsform eine wichtige Maßnahme zur Start-up-Förderung wäre.
Mit der EU Inc. werde es leichter, in Start-ups und Scale-ups zu investieren, sagte Wintergerst. „Europa hat die Chance, junge und innovative Unternehmen kraftvoll anzuschieben und international zu den führenden Start-up-Standorten aufzuschließen. Dazu muss die EU Inc. jetzt zügig Gestalt annehmen und vor allem in den Mitgliedstaaten einheitlich eingeführt und ausgelegt werden.“