Verbraucherschutz: Verbraucherschützer verlangen Nachbesserungen am Recht hinauf Reparatur

Deutschlands Verbraucherschützer sehen deutlichen Nachbesserungsbedarf beim von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigten Recht auf Reparatur. Aus einer Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes, die der Neuen Osnabrücker Zeitung vorliegt, gehen drei zentrale Forderungen hervor: eine Höchstlieferfrist von fünf Tagen für Ersatzteile, eine Verlängerung der Gewährleistungsdauer sowie ein von den Herstellern finanzierter Reparaturbonus.

Die Ressourcenschutzexpertin des Verbandes, Keo Rigorth, sagte dazu: „Reparieren muss für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher,
schneller und bezahlbarer werden.“ Ihr zufolge reichen die von Hubig geplanten Regelungen nicht aus. 

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