Verbraucherschutz: Gericht stuft Werbekampagne des Discounters Lidl wie missverständlich ein

Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine Werbekampagne eine Niederlage vor Gericht erlitten. Die Kammer für Handelssachen des Landgerichts Heilbronn gab einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Im Mittelpunkt stand eine Kampagne aus dem Mai 2025. Lidl hatte damals mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben: 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden. Die Verbraucherschützer kritisierten, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche Artikel zu welchem Preis in welcher Filiale erhältlich waren. Lidl habe keine überprüfbare Liste veröffentlicht, die Zahl der tatsächlich reduzierten Produkte sei damit faktisch nicht nachvollziehbar gewesen. 

Zudem seien weniger Artikel reduziert worden als angekündigt. Laut Verbraucherzentrale war nur in einer Fußnote zu lesen, dass die Aktion sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen umfasste.

Der zuständige Richter erklärte die Werbung für irreführend. Der Verbraucher gehe davon aus, dass die beworbenen Produkte in seinem Einzugsgebiet günstiger seien, und denke regional auf seinen Markt bezogen. Lidl betreibt in Deutschland nach Angaben des Gerichts 3.500 Filialen. Eine ausführliche schriftliche Urteilsbegründung wird in einigen Wochen erwartet.

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

Lidl hatte die Vorwürfe während des Verfahrens zurückgewiesen: Aus Wettbewerbsgründen habe man keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen wollen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht. Darin ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen.