Verbraucherschutz: EU-Parlament will Absenkung von Fluggastrechten verhindern

Nach drei Stunden Verspätung haben Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung. So ist es momentan noch an den Flughäfen. Aber wenn es nach den EU-Staaten geht, müssten die Plakate neu gedruckt werden. Der Ministerrat will die Passagierrechte spürbar senken und so den Fluglinien entgegenkommen. Erst nach vier Stunden soll eine Entschädigung fällig sein. Bei Langstreckenflügen mit Zielen außerhalb der EU soll die neue Schwelle sogar bei sechs Stunden liegen. Auch die Höhe der Entschädigung soll sinken.

Nun ist das Europäische Parlament gefragt, und das will die Änderungen auf jeden Fall verhindern. Das Plenum stimmt an diesem Mittwoch über seine Position zur Reform der Fluggastrechte ab. Es gilt als sicher, dass sich die Ab­geordneten mit klarer Mehrheit gegen den Ministerrat stellen. Nach ihrem Willen soll sich an den bisherigen Passagierrechten so wenig wie möglich ändern. Die Passagiere sollen wie momentan einen Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn sich ihr Flug um mehr als drei Stunden verzögert, gestrichen wird oder sie nicht an Bord gehen dürfen. Sie sollen außerdem frei entscheiden können, ob sie umgebucht werden oder vom Flug zurücktreten wollen.

Auch die Höhe der Entschädigung wollen die Europaabgeordneten weitgehend beibehalten. Sie soll je nach Streckenlänge zwischen 300 und 600 Euro liegen. Auf kurzen Strecken ist das etwas mehr als heute. Ver­braucherschützer hatten eine stärkere Anhebung der Sätze gefordert, die seit 20 Jahren gelten.

Die Abgeordneten hatten sich schon vor mehr als zehn Jahren auf diese Linie festgelegt. Die Mitgliedstaaten hatten anschließend aber bis zum vergangenen Jahr benötigt, um sich zum Gesetzesvorschlag der Kommission von 2013 zu positionieren. Deshalb lag der Vorschlag lange auf Eis.

Parlament will Gebühren fürs Einchecken verbieten

Die Abgeordneten schlagen nun noch weitere Änderungen vor. So wollen sie den ihrer Ansicht nach ungerechtfertigten Auswüchsen bei den Regeln für das Handgepäck Einhalt gebieten. Die Passagiere sollen rechtzeitig klare Angaben zu den Gepäckvorgaben erhalten. Vor allem aber sollen sie einen Anspruch darauf haben, neben einer Handtasche, einer Laptoptasche oder einem Rucksack ein Handgepäckstück ohne zusätzliche Kosten mit an Bord nehmen zu können. Der Beschluss des Parlaments sieht dafür ein Höchstgewicht von sieben Kilogramm und Maße von 100 Zentimetern (Länge plus Breite plus Höhe) vor. Die Fluggesellschaften könnten darüber aber hinausgehen.

Verbieten will das Parlament, dass die Fluglinien Gebühren für das Einchecken oder die Korrektur von Flugtickets verlangen. Die Passagiere sollen frei zwischen Papierkarten und digitalem Ticket wählen können. Kinder müssen automatisch und ohne Zusatzkosten ne­ben ihren Eltern sitzen können.

In einem Punkt will das Parlament den Fluggesellschaften allerdings zumindest entgegenkommen: Es will die Liste der außerordentlichen Gründe überarbeiten, bei denen die Fluglinien nicht für Verspätungen oder die Streichung von Flügen haften müssen. Dazu sollen neben Naturkatastrophen, Kriegen und schlechtem Wetter auch unvorhersehbare Arbeitskämpfe gehören. Die EU-Kommission soll die Liste künftig regelmäßig aktualisieren. Auch in diesem Punkt wollen die Mitgliedstaaten aber spürbar weitergehen.

Gespräche im Vermittlungsausschuss

Angesichts dieser Ausgangslage stehen nach dem Votum schwierige Verhandlungen zwischen dem Ministerrat und dem Parlament über das Gesetz an. Es wird als erstes wichtiges Dossier seit langer Zeit im Vermittlungsausschuss verhandelt. Der wird einberufen, wenn sich die EU-Institutionen nicht in den ersten zwei Lesungen einigen können. Die meisten wichtigen Gesetze werden heutzutage zwischen Europaparlament und Ministerrat in einem viel früheren Stadium ausverhandelt. Das beschleunigt den Gesetzgebungsprozess. Scheitern die Gespräche im Vermittlungs­ausschuss, bleiben die alten Regeln bestehen – und die Reform der Flug­gast­rechte wäre auf unbestimmte Zeit ver­tagt.

Fluggesellschaften hatten sich dafür eingesetzt, erst nach fünf Stunden Verspätung auf kurzen und neun Stunden auf Fernstrecken eine Entschädigung zahlen zu müssen. Bei kürzeren Fristen sei es mitunter nicht möglich, recht­zeitig einen Ersatzflieger zu schicken. Die Branche argumentiert, den Reisenden sei es lieber, noch am selben Tag ihr Ziel zu erreichen statt Entschädigungen zu kassieren. Fluggesellschaften würden bislang aber die Kosten für Ersatzflieger scheuen, solange sie den Fluggästen schon wegen einer um drei Stunden verspäteten Ankunft am Ziel eine Entschädigung zahlen müssten.