Verbraucherschutz: Bundesregierung will verpflichtenden Widerrufsbutton wohnhaft bei Online-Käufen

Die Bundesregierung will es erleichtern, einen Online-Kauf zu widerrufen. Das geht aus einem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf hervor, mit dem EU-Vorgaben umgesetzt werden.

Künftig sollen Anbieter demnach auf ihrer Internetseite einen Widerrufsbutton platzieren, der einfach zu finden ist. Die Widerrufsfunktion müsse mit „Vertrag widerrufen“ oder einer anderen gleichbedeutenden, eindeutigen Formulierung beschriftet sein, heißt es dazu im Gesetzentwurf. Geplant ist außerdem, dass die Funktion innerhalb der Widerrufsfrist ständig verfügbar sein muss.

„Wenn das Bestellen im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein“, sagte Bundesverbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD). Das verbessere „den Schutz vor ungewollten Verträgen – und spart Zeit und Nerven“.

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