Verbotene Neonazi-Gruppe: Verfahren gegen „Combat 18“-Mitglieder eingestellt
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Vier Männer sollen versucht haben, die verbotene Neonazi-Gruppe „Combat 18“ in Deutschland weiterzuführen. Jetzt wurde das Verfahren gegen sie nach Informationen von Report Mainz eingestellt.
Das Landgericht Dortmund hat das Verfahren gegen vier Angeklagte im Zusammenhang mit der rechtsextremen Gruppe „Combat 18 Deutschland“ nach 25 Verhandlungstagen gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgerichts Dortmund dem ARD-Politikmagazin Report Mainz. Demnach müssen die vier Angeklagten jeweils 500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen, damit das Verfahren beendet ist.
Der Einstellung des Verfahrens hätten sowohl Staatsanwaltschaft und Verteidigung zugestimmt, so die Sprecherin. Dies sei verhältnismäßig erschienen in Abwägung der erwarteten Verfahrenslänge und der zu erwartenden Strafe im Falle einer Verurteilung. Die vier Angeklagten hätten im Falle einer Verurteilung wahrscheinlich mit einer Geldstrafe rechnen müssen, so das Gericht.
Anklage durch Bundesanwaltschaft
Die Bundesanwaltschaft hatte die vier Männer 2024 angeklagt. Sie sollen als Rädelsführer den organisatorischen Zusammenhalt des verbotenen Vereins „Combat 18 Deutschland“ aufrechterhalten haben. Laut Bundesanwaltschaft sollen die vier Männer „Leistungsmärsche“ und Aufnahmeverfahren organisiert haben, außerdem Rechtsrockkonzerte sowie Tonträger und Kleidungsstücke mit Bezug zu „Combat 18“ vertrieben haben. Die Angeklagten haben sich im Prozess zu den Vorwürfen nicht geäußert.
Verbot durch damaligen Bundesinnenminister Seehofer
Im Januar 2020 hatte der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Gruppe „Combat 18“ verboten. Die Vereinigung habe sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichtet und sei mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt gewesen, hieß es damals. Damit wurde auch die Gründung von Ersatzorganisationen untersagt.
Source: tagesschau.de

