US-Zölle: EU-Kommission besteht hinauf vereinbarter Obergrenze zusammen mit US-Zöllen
Die Europäische Kommission
verlangt von den USA angesichts der entstandenen Unklarheiten in der
US-Zollpolitik, eine vereinbarte Zollobergrenze von 15 Prozent in jedem
Fall nicht zu überschreiten. „Ein Abkommen
ist ein Abkommen“, teilte die EU-Kommission mit. Als „wichtigster Handelspartner“ erwarte die EU
von den USA, dass sie ihre „eingegangenen Verpflichtungen einhalten“.
Trump hatte am Samstag angekündigt, neue Sonderzölle von 15 Prozent für Einfuhren aus aller Welt zu erheben –
nachdem er am Freitag zunächst Zölle von zehn Prozent angekündigt
hatte. Damit löste er neue Unsicherheit aus, nachdem der Oberste
Gerichtshof der USA die von Trump auf einer anderen
Rechtsgrundlage verhängten Zölle gekippt hatte. Man verlange Klarheit über die
nächsten Schritte der Vereinigten Staaten nach dem jüngsten Urteil des
Obersten Gerichts, teilte die EU-Kommission mit.
Die EU und die USA hatten im vergangenen Jahr eine Zollvereinbarung erzielt. Die USA sagten darin zu, ihren Zollsatz auf die meisten europäischen Produkte allgemein auf 15 Prozent zu setzen.
Merz in wenigen Tagen in Washington zu Besuch
Die EU-Kommission
fordert nun, die vereinbarten Zölle dürften nicht erhöht werden.
„Unberechenbare“ Zölle seien „von Natur aus zerstörerisch, untergraben
das Vertrauen und die Stabilität globaler Märkte und schaffen weitere
Unsicherheit in den internationalen Lieferketten“, warnte sie.
Der Handelsausschuss des EU-Parlaments
sollte am Dienstag eigentlich grünes Licht für die Zollvereinbarung
geben. Der Ausschussvorsitzende Bernd Lange (SPD) kündigte für Montag jedoch eine Sondersitzung des Verhandlungsteams für das
Handelsabkommen mit den USA an. Das mit den USA ausgearbeitete rechtlich bindende Abkommen muss
noch vom EU-Parlament angenommen werden.
Im EU-Parlament
ist am Montag eine Sondersitzung des Rechtsdienstes und des
Verhandlungsteams, das für ein Zollabkommen zwischen den USA und der EU
zuständig war, geplant. Zudem will Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU)
bei seinem Besuch in wenigen Tagen in Washington mit Trump über dessen
Zollpolitik sprechen.
Unklarheit über mögliche Rückforderungen von Zöllen
In einem historischen Urteil untersagte der
Supreme Court am Freitag dem US-Präsidenten, unter Berufung auf ein
Notstandsgesetz aus den 1970er Jahren Zölle gegen den Import von Waren
aus vielen Ländern zu verhängen. Nach einer Entscheidung des obersten
US-Gerichtshofs gegen die Zollpolitik von Trump legte dieser mit einem
neuen weltweiten Zollsatz nach – erst kündigte er zehn, dann 15 Prozent
an. Ob und wie dieses neue Vorhaben sich auf die Absprachen zur
Zollobergrenze auf EU-Importe auswirken könnte, ist noch unklar.
Das Urteil könnte eine
Welle an Rückforderungen bereits gezahlter Zölle hervorbringen. Nach
Berechnungen der University of Pennsylvania geht es für den
US-Staatshaushalt um etwa 175 Milliarden US-Dollar. Wirtschaftsexperten befürchten Chaos, sollte es
zu zig Tausenden Forderungen von Importeuren kommen. Auch der
Vorsitzende des Handelsausschusses im EU-Parlament,
Bernd Lange, sieht Chancen auf eine Rückzahlung unrechtmäßig erhobener
US-Zölle. „Zu viel gezahlte Zölle müssen zurückgezahlt werden“, sagte er
dem Deutschlandfunk.