US-Zölle: Deutsche Wirtschaft mahnt nachdem Urteil zu US-Zöllen zur Vorsicht

Deutsche Wirtschaftsverbände
rechnen auch nach der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes ​in
den USA gegen die von Präsident Donald Trump eingeführten Zölle
mit anhaltender Unsicherheit im Geschäft mit ihren wichtigsten
Exportkunden. „Die Entscheidung bedeutet keine Entwarnung“,
sagte der Präsident des Bundesverbandes Außenhandel, Großhandel,
Dienstleistungen (BGA), Dirk Jandura. Die US-Regierung verfüge weiterhin
über erhebliche handelspolitische Spielräume.

Zudem sei die
Rückabwicklung bereits entrichteter Zölle rechtlich wie
administrativ äußerst komplex. Auch nach der heutigen
Entscheidung sei ​nicht mit einer schnellen oder unbürokratischen
Erstattung zu rechnen. Betroffene Unternehmen müssten vielmehr
davon ausgehen, Rückzahlungsansprüche aktiv geltend zu ‌machen
und ⁠gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Dem stimmen auch Sprecher der Deutschen Industrie- und ​Handelskammer (DIHK) und des Maschinenbauverbands VDMA zu.

„Die ​Entscheidung gibt mir die Zuversicht zurück“

„Das Urteil ist ein deutlicher
Beweis für die bestehende Gewaltenteilung in den USA“, sagte Wolfgang Niedermark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI).
Gleichzeitig warnt er vor anhaltender Unsicherheit für
international tätige Unternehmen.

Der Bundesverband E-Commerce ​und Versandhandel
(bevh) begrüßt die Aufhebung der Zölle. „Die ​Entscheidung gibt mir die Zuversicht
zurück, dass Recht und Gesetz auch in den USA weiter der Maßstab
für alle Entscheidungen sind“, ‌sagt ⁠bevh-Hauptgeschäftsführer
Christoph Wenk-Fischer.

EU will sich weiter für niedrige Zölle einsetzen

Hauptgeschäftsführerin Kerstin Maria Rippel der Wirtschaftsvereinigung Stahl sagte, der Richterspruch beziehe
sich ausdrücklich nicht auf die unter dem Vorwand der nationalen
Sicherheit verhängten Stahlzölle von 5 Prozent. Umso dringlicher sei es, dass der
Vorschlag ⁠der EU-Kommission für ein wirksames Schutzinstrument
im Stahl-Außenhandel zügig umgesetzt werde.

Dem stimmte ein Sprecher des Autoindustrieverbandes VDA zu. „Die EU sollte sich daher weiterhin mit Nachdruck für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im transatlantischen Handel einsetzen“, sagte er gegenüber der ZEIT. Die Zölle, die die deutsche Automobilindustrie betreffen, sind nicht Gegenstand des Verfahrens vor dem Supreme Court gewesen. Die immer noch geltenden US-Zölle stellten weiterhin eine spürbare Herausforderung für die deutsche Automobilindustrie dar.

Die Europäische Kommission kündigte an, sich weiter für niedrige Zölle einzusetzen. Man prüfe das Urteil „sorgfältig“ und stehe in engem Kontakt mit der US-Regierung, um zu
erfahren, wie diese nun reagieren wolle, teilte ein Kommissionssprecher
mit. „Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks sind auf Stabilität
und Vorhersehbarkeit in den Handelsbeziehungen angewiesen. Wir setzen
uns daher weiterhin für niedrige Zölle ein und arbeiten auf deren Senkung hin.“

US-Kleinunternehmer hoffen auf schnelle Rückzahlung

Kleinbetriebe in den USA hoffen unterdessen auf eine rasche Kompensation ihrer Unkosten. Ein Verfahren für die Rückerstattung der gezahlten Zölle sei notwendig, erklärte das Bündnis „We Pay the Tariffs“ („Wir zahlen die Zölle“),
dem sich mehr als Kleinunternehmen angeschlossen haben, die die
Erhöhung ihrer Importkosten als geschäftsschädigend empfinden.

„Ein juristischer Sieg ist wertlos ohne tatsächliche Entlastung für die Unternehmen, die diese Zölle
gezahlt haben“, teilte der Exekutivdirektor der Gruppe mit,
Dan Anthony. „Das einzig verantwortungsvolle Vorgehen der Regierung wäre
nun, ein schnelles, effizientes und automatisches
Rückerstattungsverfahren einzurichten, das den Unternehmen Zollgeld
zurückerstattet, die es bezahlt haben.“

Urteil des Supreme Courts

Das oberste US-Gericht hat zuvor den Großteil der von Donald Trump verhängten Zölle für unrechtmäßig erklärt. Die Richter entschieden mehrheitlich, das von Trump bemühte Notstandsgesetz ermächtige „den Präsidenten nicht dazu, Zölle
zu verhängen“.

Die Entscheidung betrifft auch den 15-prozentigen
Basiszoll für die meisten aus der EU importierten Waren, nicht jedoch
die sektorspezifischen Aufschläge etwa auf Stahl und Aluminium.