Urteil zur AfD: Der Verfassungsschutz wird nun pro seine Argumente ringen zu tun sein

Die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln, wonach die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextrem behandelt werden darf, löste im politischen Berlin ein mittleres Beben aus. Denn sie dürfte nicht nur Konsequenzen haben für die Diskussion innerhalb der SPD, die ja sogar schon die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens fordert. Es stellen sich nun auch Fragen an das Bundesamt für Verfassungsschutz: Wie aussagekräftig ist die 1000 Seiten umfassende Materialsammlung eigentlich, die Grundlage für die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem ist?
Im Mai vergangenen Jahres hatte die Behörde, die dem Bundesinnenministerium untersteht, ihr Gutachten vorgelegt. „Maßgeblich für unsere Bewertung ist das die AfD prägende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis, das ganze Bevölkerungsgruppen in Deutschland abwertet und in ihrer Menschenwürde verletzt. Dieses Volksverständnis konkretisiert sich in einer insgesamt migranten- und muslimfeindlichen Haltung der Partei“, teilten damals die beiden Vizepräsidenten des Verfassungsschutzes Sinan Selen und Silke Willems mit. Präsident Thomas Haldenwang war einige Monate zuvor von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) von seinen Aufgaben entbunden worden, weil er aus dem Amt heraus seine Bundestagskandidatur für die CDU angekündigt hatte.
Aber auch der Zeitpunkt für die Veröffentlichung des Gutachtens war ungewöhnlich. Sie fand wenige Tage vor der Amtsübergabe an die neue Bundesregierung statt. Es stand fest, dass das Innenministerium künftig von dem CSU-Mann Alexander Dobrindt geführt wird. Den stellte Faeser mit der Veröffentlichung aber vor vollendete Tatsachen. Ein unüblicher, eher unfreundlicher Akt. Der Verdacht kam auf, dass Faeser Dobrindt nicht traute und die Einschätzung des Verfassungsschutzes selbst noch schnell veröffentlichen wollte.
Keine Änderung für die Arbeit des Verfassungsschutzes
Es ist bekannt, dass Dobrindt kein Freund der juristischen Keule gegen die AfD ist. Die Partei müsse „man wegregieren und nicht wegverbieten“, sagte er am Donnerstagabend bei einem ersten Statement zur Entscheidung des VG Köln abermals. Der Innenminister gab die seiner Ansicht nach entscheidenden Sätze der Eilentscheidung wieder: Zwar gebe es die hinreichende Gewissheit, dass es innerhalb der AfD Bestrebungen gebe, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichtet seien. Dennoch sei bislang keine das Gesamtbild der Partei beherrschende Prägung festzustellen.
Der Verfassungsschutz hatte in seinem Gutachten zwar viele Aussagen und Verlautbarungen, die öffentlich zugänglich waren, aufgelistet. Aber das Gericht sieht das nicht als ausreichend an, um die Partei als Ganzes als gesichert rechtsextrem einzustufen.
Das ist ein herber Schlag für den Verfassungsschutz. Denn es zeigt, dass schon die Hürden für eine Hochstufung hoch sind – und die zumindest im Eilverfahren nicht vom Verfassungsschutz überwunden werden konnten. An der praktischen Arbeit der Verfassungsschützer ändert sich allerdings erst einmal nichts. Der Verfassungsschutz hatte nach der Klageankündigung der AfD eine Stillhaltezusage abgegeben; er behandelt sie also bisher weiterhin so, als sei die AfD ein Verdachtsfall.
Thüringens Innenminister will Landesverbände verbieten
Kritische Fragen dürften sich nun auch an Sinan Selen und Alexander Dobrindt richten. Denn der Innenminister hatte den Vizepräsidenten vor wenigen Monaten zum Chef des Nachrichtendienstes gemacht – mit dem Wissen, was in dem Gutachten zur Höherstufung steht, und was eben nicht.
Selens Behörde wird nun im Hauptsacheverfahren dafür kämpfen, die Hochstufung doch noch ausreichend begründen zu können. Bis das VG Köln in der Hauptsache entscheidet, dürften Monate, wenn nicht Jahre vergehen. Gut möglich, dass sich dann auch noch das Oberverwaltungsgericht Münster als nächste Instanz mit dem Fall beschäftigen wird. Bis dahin kann der Verfassungsschutz nicht viel tun gegen die AfD.
Thüringens Innenminister Georg Maier, Sozialdemokrat und glühender Befürworter eines AfD-Verbotsverfahrens, plädiert deswegen nun dafür, einzelne Landesverbände der Partei zu verbieten. „Ich bin weiterhin der festen Überzeugung, dass die AfD verfassungsfeindlich und verfassungswidrig ist und deshalb die Instrumente der wehrhaften Demokratie zur Anwendung kommen sollten“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
SPD-Parteitag für Verbotsverfahren
Etliche Landesverbände sind inzwischen als gesichert rechtsextrem eingestuft worden, zuletzt der in Niedersachsen. Allerdings ist nicht vorgesehen, einzelne Landesverbände einer Partei zu verbieten. Die Eilentscheidung des VG Köln richtet sich auch nur an die Einstufung der Bundespartei.
Für die SPD ist die Eilentscheidung eine schwere Schlappe. Sie hatte auf ihrem Parteitag im Sommer vergangenen Jahres einstimmig beschlossen, ein Verbotsverfahren vorzubereiten. Ein solches Verfahren hat noch einmal deutlich höhere Hürden zu nehmen als die Einstufung zur gesichert rechtsextremen Partei.
Der SPD-Parteitag beschloss auch die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Belege für die Verfassungswidrigkeit sammeln sollte. Was diese Arbeitsgruppe tun sollte, was nicht schon der Verfassungsschutz mit deutlich mehr Mitteln und Fachwissen tat, blieb schon damals unklar.
V-Leute müssten abgezogen werden
„Es ist unsere historische Aufgabe, die wieder aus den Parlamenten rauszukriegen“, sagte damals der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil über die AfD. „Wir haben aus geschichtlicher Erfahrung eine Verfassung, die die Instrumente vorsieht.“ Wenn der Verfassungsschutz sage, die AfD sei eine rechtsextreme Partei, „dann darf es kein Taktieren mehr geben“. Klingbeil warf der CDU vor, dass manche in der Partei aber genau das täten.
Eine Mehrheit im Bundestag für einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht war auch im Sommer schon nicht in Sicht. Zwar meinten einige SPD-Politiker, in der Union eine Bewegung in ihre Richtung zu erkennen – die dürfte mit der Eilentscheidung des VG Köln aber noch unwahrscheinlicher geworden sein.
Im Innenministerium sieht man die Einleitung eines Verbotsverfahrens auch deswegen kritisch, weil während eines solchen, Jahre dauernden Verfahrens alle V-Leute aus der AfD abgezogen werden müssten, um es nicht zu gefährden. Dann sei man als Sicherheitsbehörden aber blind und taub bezüglich der AfD, heißt es. Das könne man sich, wenn überhaupt, nur dann leisten, wenn man mit großer Sicherheit wisse, dass das Verfahren schnell und erfolgreich in Karlsruhe abgeschlossen werde.
Source: faz.net