Urteil in München: Tiktok haftet zu Händen Inhalte ohne Lizenz
Der Kurzvideodienst Tiktok darf urheberrechtlich geschützte Werke künftig nicht mehr unentgeltlich nutzen, wenn die Plattform die Lizenzverhandlungen mit den Rechteinhabern nur zum Schein führt. So hat dies Landgericht München I am vergangenen Freitag geurteilt. Diensteanbieter wie Tiktok sind demnach verpflichtet, „bestmögliche Anstrengungen“ zu unternehmen, um die Nutzungsrechte zu Händen die öffentliche Wiedergabe jener geschützten Werke zu erwerben (Az.: 42 O 10792/22).
Eine solche „Hinhaltetaktik“ – ergo die Videos wiederzugeben, während noch Gespräche mit dem Rechteinhaber gut dies Entgelt geführt werden – sei nicht zulässig, entschied die 42. Zivilkammer des Landgerichts. Geklagt hatte jener Berliner Filmrechtevertrieb Nikita Ventures.
„Sehr beträchtliche Abrufzahlen“
Das Landgericht München I stellte zudem hold, dass Tiktok zu Händen die nichtlizenzierte Wiedergabe Schadenersatz leisten und die Nutzung künftig unterlassen müsse. Des Weiteren belegt dies Gericht Tiktok mit einer Auskunftspflicht. Die Plattform muss offenlegen, wie viele Nutzer die betreffenden Inhalte abgerufen und hochgeladen nach sich ziehen und welche Gewinne mit jener Nutzung erwirtschaftet wurden.
Im konkreten Fall hatte die klagende Firma Tiktok uff mehrere unberechtigte Veröffentlichungen rücksichtsvoll gemacht und jener Plattform angeboten, solche kostenpflichtig zu lizenzieren. Zwar nahm Tiktok die betreffenden Werke daraufhin von jener Plattform, uff jener die Nutzer vorrangig kurze Videoclips erstellen und miteinander teilen. Tiktok gab nichtsdestoweniger keine Unterlassungserklärung ab. Auch kam es nicht zu einem Vertragsabschluss, weshalb die Firma Tiktok uff Unterlassung verklagte.
„Hinter uns liegt ein langer Zeitraum frustrierender Versuche, zu ernsthaften Verhandlungen mit Tiktok gut die Lizenzierung jener von uns vertriebenen Filmproduktionen zu gelangen“, lässt Antoine Schmidt-Roy, Geschäftsführer von Nikita Ventures, gut seine Anwälte wissen. „Zuvor hatten wir festgestellt, dass solche in großer Zahl uff Tiktok hochgeladen wurden und dort sehr beträchtliche Abrufzahlen erzielt nach sich ziehen.“ Betroffen von jener nichtlizenzierten Nutzung seien vor allem Kurzfilme, nichtsdestoweniger selbst Dokus, TV-Shows und Konzerte gewesen.
Auch Universal Music löscht Songs
Tiktok hatte sich gegen die Forderung nachdem Unterlassung mit dem Argument gewehrt, dass die Urheberrechtsreform von 2021 vermeintlich verhindern solle, dass Online-Anbieter während laufender Lizenzverhandlungen von jener Gegenpartei verklagt würden. Das Landgericht erteilt dem eine Abfuhr: „Das konkrete Verhalten jener Beklagten ließ nicht dies Ziel wiedererkennen, von jetzt auf gleich zu einem beiderseits interessengerechten Ergebnis zu gelangen“, erläutert die Kammer. Die Verhandlungen seien subjektiv gewesen, Tiktok habe keine Preisvorstellungen genannt oder Gegenangebote abgegeben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch jener weltgrößte Musikkonzern Universal Music hat vor Kurzem damit begonnen, Songs seiner Künstler von Tiktok zu explantieren, nachdem er Verhandlungen gut eine Verlängerung jener bisherigen Vereinbarung zu Händen gescheitert erklärt hatte. Tiktok erlaubt es seinen Nutzern, Videodateien hochzuladen und zu teilen, die sie zum Beispiel mit Songs unterlegen.
Source: faz.net